Die geplante Bürgergeld-Reform hin zu einer „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ war schon im Koalitionsvertrag eines der wichtigsten Anliegen der Regierung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). Maßnahmen wie härtere Sanktionen und die schnellere Streichung von Leistungen bei wiederholter Weigerung, verschärfte Vermögensprüfungen und eine eingeschränkte Übernahme der Wohnkosten sind Teil der geplanten Neuerungen, wie aus einem ersten Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums hervorgeht.
Zudem sollen Empfänger der Grundsicherung künftig einen Vertrag mit dem Jobcenter unterschreiben, der die Bedingungen für den Bezug der staatlichen Unterstützung regelt, wie der MDR berichtete. Diese Maßnahme stößt jedoch bei vielen Kommunen auf erhebliche Bedenken. Sie befürchten eine Klagewelle, da sie die rechtlichen und bürokratischen Herausforderungen als schwer handhabbar erachten.
Vertrag als neue Voraussetzung für Grundsicherung: Kommunen befürchten Klagewelle
Die geplante „Kooperationsvereinbarung“, als Art Vertrag zwischen Leistungsbeziehern und Jobcenter, soll Rechte und Pflichten der Leistungsempfänger verbindlicher als bisher regeln, berichtete die Bild-Zeitung. So kann dem Empfänger etwa nach einem versäumten Termin beim Jobcenter zunächst ein neuer Termin eingestellt werden, bei einem weiteren Verstoß drohen dann Leistungskürzungen bis zu 30 Prozent. Gegen diese Anordnungen könnten die Empfänger jedoch Einspruch einlegen – und aufgrund des Vertrags früher und häufiger klagen als vorher, so die Bild.
Insbesondere die Kommunen und Landkreise haben große Bedenken geäußert. Wie der MDR berichtete, befürchten viele Verwaltungen, dass die Einführung des neuen Vertrags zu einer enormen bürokratischen Belastung führen könnte. Der Mehraufwand für die Verwaltung und die Überprüfung der Verträge wird als schwer kalkulierbar eingeschätzt. Besonders kleinere Kommunen, die die Jobcenter in Eigenregie betreiben, könnten an ihre Grenzen stoßen.
Ulli Schäfer (CDU), Landrat in Thüringen, sagte etwa gegenüber der Bild: „Es kann doch nicht sein, dass wir denen, die nicht kommen, hinterherrennen müssen und trotzdem das Geld hinterhertragen.“ Ein Brief mit Vorschlägen an Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) sei unbeantwortet geblieben. Er befürchtet, dass der Wille zu einer echten Reform fehle.
Vertrag für Grundsicherungsempfänger: Landkreistag fordert Prüfung
Aufgrund der Befürchtungen vor mehr Bürokratie, langwierigen juristischen Verfahren und Mehrkosten fordert der Deutsche Landkreistag (DLT) laut dem MDR eine gründliche Prüfung des Gesetzentwurfs des Arbeitsministeriums. Der DLT ist nach eigener Aussage der Zusammenschluss der 294 deutschen Landkreise auf Bundesebene und vertritt Gemeinwohlbelange. Laut Sozialdezernentin Irene Vorholz vom DLT habe man die Jobcenter um Rückmeldung gebeten, was aus ihrer Sicht in der Praxis machbar wäre, berichtete der MDR.
Der DLT-Präsident und Landrat vom Neckar-Odenwald-Kreis, Achim Brötel (CDU), sieht derweil in den Plänen auch eine Chance, berichtete die Bild: „Verbesserte Sanktionsmöglichkeiten können dieses System wesentlich effizienter machen. Wenn dadurch die Integrationsarbeit gestärkt werden kann, werden die Erfolge auf dem Arbeitsmarkt nicht ausbleiben.“ Er hält den Reformansatz der Bundesregierung demnach für absolut richtig.
Was sagt die Agentur für Arbeit zu den möglichen Änderungen beim Bürgergeld?
Im Oktober 2025 äußerte sich die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, auf einer Pressekonferenz zum Arbeitsmarkt auch zu der Frage, wie ihre Einschätzung zum Referentenentwurf zur Grundsicherung sei. Ihre Antwort lautete, dass es sich um einen „geleakten“ Entwurf handle und man sich nicht zu solchen Zwischenständen äußere. Aus ihrer Sicht und Erfahrung wäre da noch sehr viel Bewegung drin, sodass es unseriös wäre, zu diesem Zeitpunkt schon darauf einzugehen, solange noch keine Details feststehen.
Bislang handelt es sich bei den geplanten Änderungen um einen Referentenentwurf, der sich in der regierungsinternen Abstimmung befindet. Wie die BA auf Anfrage unserer Redaktion mitteilte, halte sie sich aus diesem politischen Prozess heraus. Erst wenn der Referentenentwurf offiziell in die Ressortabstimmung geht, werde sich die BA im Rahmen der üblichen Verbändeanhörung äußern.
Übrigens: Teile der SPD stemmten sich mit einer Unterschriftensammlung gegen die von der schwarz-roten Koalition geplante Bürgergeld-Reform. Dabei geht es um die vorgesehenen Verschärfungen von Sanktionen bei der Auszahlung des Bürgergeldes.
Neue Grundsicherung: Andere Städte und Gemeinden sehen Pläne weniger kritisch
Im Gegensatz zu den Bedenken vieler Kommunen sieht auch der Deutsche Städte- und Gemeindebund die geplanten Änderungen bei der Grundsicherung nicht so problematisch. Sprecher Alexander Handschuh erklärte dazu auf Anfrage des MDR: „Eine besondere Gefahr durch eine Klagewelle sehen wir nicht. Klagen bei Leistungskürzungen gibt es im Sozialbereich schon heute. Es braucht eine klare Handhabe, um die Verletzung von Mitwirkungspflichten zu sanktionieren. Die Zahl der Totalverweigerer ist gemessen an den gesamten Bürgergeldbeziehern mit 14.000 relativ gering.“ In Deutschland beziehen laut der Bundesagentur für Arbeit aktuell etwa 5,3 Millionen Menschen Bürgergeld. Sogenannte Totalverweigerer sind demnach nur 0,26 Prozent aller Bürgergeldempfänger.
Laut Handschuh würden erste mögliche Präzedenzfälle dann in den Zuständigkeitsbereich der Sozialgerichte fallen. Ihre Entscheidungen könnten künftig als Grundlage für die Praxis der Leistungskürzungen dienen.
Auch Dennis Rehbein (CDU), neu gewählter Bürgermeister von Hagen (Nordrhein-Westfalen), sieht laut Bild die Pläne der Regierung positiv: „Man kann nur effektiv gegen Sozialmissbrauch vorgehen, wenn das Jobcenter mit allen einmal gesprochen hat, die Leistungen beziehen oder beziehen möchten.“ Allerdings sieht er eine Herausforderung in der Sprache: „Wenn wir ein rechtsverbindliches Dokument zwischen Leistungsempfänger und Jobcenter haben wollen, müssen beide Seiten auch exakt wissen, was sie da genau in welcher Sprache unterschreiben.“
Fazit: Die Reform der Grundsicherung und damit die Einführung des neuen Vertragsmodells ist ein zweischneidiges Schwert, dessen Folgen abzuwarten bleiben. Die Bedenken der Kommunen vor einer möglichen Klagewelle und Bürokratie-Mehraufwand zeigen, dass die Umsetzung mit erheblichen Herausforderungen verbunden ist. Wie erfolgreich das Modell letztlich sein wird, bleibt abzuwarten.
Hinweis der Redaktion: Die Bundesregierung hat eine Reform der Grundsicherung beschlossen. Aus dem Bürgergeld soll die „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ entstehen, die unter anderem schärfere Sanktionen für Empfängerinnen und Empfänger möglich machen soll. Bislang ist unklar, wann die neue Grundsicherung Gestalt annimmt. „Zu den Inhalten oder Zeitpunkten des laufenden Verfahrens können wir derzeit keine Angaben machen. Diese bleiben abzuwarten“, erklärte ein Sprecher des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) unserer Redaktion.
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
AnmeldenSie haben noch kein Konto? Kostenfrei registrieren