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Neue Grundsicherung: Schonzeit für Vermögen fällt beim Bürgergeld-Nachfolger weg

Bürgergeld-Nachfolger

Bürgergeld wird ersetzt: Was die neue Grundsicherung für Ihr Vermögen bedeutet

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    Aus dem Bürgergeld wird die Neue Grundsicherung – das hat einige Änderungen für Empfängerinnen und Empfänger zur Folge.
    Aus dem Bürgergeld wird die Neue Grundsicherung – das hat einige Änderungen für Empfängerinnen und Empfänger zur Folge. Foto: Jens Kalaene, dpa (Symbolbild)

    Schon bei den Koalitionsverhandlungen mit der SPD hatte die CDU ihren Willen durchgesetzt: Das Bürgergeld soll, wie im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, durch eine neue Grundsicherung ersetzt werden. Am 9. Oktober 2025 sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nach einem Koalitionsausschuss: „Es wird die neue Grundsicherung geben.“

    Diese bringt einige Veränderungen mit, auf die sich die momentan rund 5,5 Millionen Empfängerinnen und Empfänger einstellen müssen. Neben einem neuen Namen und schärferen Sanktionen wird die neue Grundsicherung auch die Regelungen verändern, die rund um das Vermögen gelten.

    Bürgergeld und Vermögen: Wie ist die aktuelle Regelung?

    Durch das Bürgergeld soll das Existenzminimum für hilfsbedürftige Menschen garantiert werden. Die Arbeitslosenunterstützung soll allerdings nicht an Personen gehen, die auch ohne Job genug Geld haben, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Das Vermögen wird daher geprüft, wenn Sie einen Antrag auf Bürgergeld stellen, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) deutlich macht.

    Bei der aktuellen Form des Bürgergelds herrschen recht großzügige Freibeträge rund um das Vermögen – vorwiegend im ersten Jahr des Leistungsbezugs, in dem eine Karenzzeit gilt. In dieser darf die erste Person in einem Haushalt 40.000 Euro besitzen, wie aus Angaben des BMAS hervorgeht. Jede weitere Person darf ein Vermögen von 15.000 Euro aufweisen. Eine vierköpfige Familie könnte also mit Bürgergeld unterstützt werden, wenn ihr Vermögen im Gesamtwert die Summe von 85.000 Euro nicht übersteigt. Selbstgenutztes Wohneigentum zählt nicht dazu.

    Nach der einjährigen Karenzzeit schrumpft der Freibetrag laut dem BMAS auf 15.000 Euro pro Person. Eine vierköpfige Familie darf nun höchstens 60.000 Euro Vermögen besitzen, um Bürgergeld beziehen zu können. Selbstgenutztes Wohneigentum zählt hierbei nur, wenn eine Wohnfläche von 130 Quadratmetern überschritten wird.

    Mit dem Bürgergeld waren Ersparnisse deutlich besser geschützt, als es bei Hartz IV der Fall war. Das wird sich aber ändern.

    Vermögen in der neuen Grundsicherung: Karenzzeit wird abgeschafft

    Die neue Grundsicherung soll sich offenbar wieder mehr am Vorgänger des Bürgergelds orientieren. „Wir werden die Karenzzeit für Vermögen abschaffen“, hieß es zunächst im Arbeitspapier und dann im Koalitionsvertrag der Parteien. Diese Ankündigung wird nun zur Realität: Union und SPD haben sich laut eines Berichts der Tagesschau darauf geeinigt, dass die Karenzzeit wegfällt.

    Stattdessen soll das Schonvermögen an die Lebensleistung geknüpft werden, wodurch das Vermögen der Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld generell weniger geschützt ist.

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