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Widerspruch gegen Bürgergeld-Bescheid einlegen: Wie geht das?

Bürgergeld

Widerspruch gegen Bürgergeld-Bescheid einlegen: Wie geht das?

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    Wer Bürgergeld beantragt, bekommt anschließend einen Bescheid vom Jobcenter. Dagegen kann Widerspruch eingelegt werden.
    Wer Bürgergeld beantragt, bekommt anschließend einen Bescheid vom Jobcenter. Dagegen kann Widerspruch eingelegt werden. Foto: Carsten Koall, dpa (Symbolbild)

    Bürgergeld gilt laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) als Grundsicherung für Arbeitssuchende und soll so ein menschenwürdiges Existenzminimum sichern. Gedacht ist die Leistung für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus dem eigenen Einkommen oder Vermögen decken können. Um Bürgergeld beziehen zu können, müssen Betroffene erwerbsfähig und hilfebedürftig sein – und die Leistung beim zuständigen Jobcenter beantragen.

    Auf den Bürgergeld-Antrag folgt in der Regel nach kurzer Zeit der Bürgergeld-Bescheid mit der Entscheidung des Jobcenters über die Höhe der Leistung sowie weitere Einzelheiten. Ist eine Antragstellerin oder ein Antragsteller mit dem Bescheid nicht einverstanden, kann sie oder er Widerspruch dagegen einlegen. Doch wie geht das eigentlich?

    Übrigens: Der Auswertung einer Anwaltskanzlei zufolge finden sich in fast der Hälfte aller Bürgergeld-Bescheide Fehler. Oft geht es dabei um die Leistungshöhe. Ein Widerspruch kann sich also lohnen.

    Bescheid zum Bürgergeld: Wann bekommt man ihn?

    Einen Bürgergeld-Bescheid bekommt man nicht nur nach einem Antrag oder Folgeantrag. Laut der Bundesagentur für Arbeit versendet das Jobcenter in diesen Fällen einen Bescheid:

    • ein Antrag wurde bewilligt - Bewilligungsbescheid
    • ein Antrag wurde abgelehnt oder nur teilweise bewilligt
    • die Höhe der Leistung ändert sich
    • eine Leistung wurde zu Unrecht gezahlt und eine Rückzahlung wird fällig

    Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass Bürgergeld-Bescheide nach Erhalt immer geprüft werden sollten. Wenn Betroffene die Berechnung oder Begründung des Jobcenters nicht nachvollziehen können, sollten sie Kontakt zu der jeweiligen Behörde aufnehmen.

    Übrigens: Auch wenn ein Antrag auf Bürgergeld durch das Jobcenter abgelehnt wurde, kann Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt werden.

    Widerspruch gegen Bürgergeld-Bescheid erheben: Wie geht das?

    Wenn Antragstellerinnen oder Antragsteller mit der Entscheidung des Jobcenters nicht einverstanden sind, können sie sich beschweren und Widerspruch einlegen. Wie die Bundesagentur für Arbeit in ihrem Infoblatt zum Bürgergeld erklärt, haben Betroffene nach Erhalt des Bürgergeld-Bescheids einen Monat lang Zeit, um Widerspruch einzulegen. Das sollte entweder schriftlich gemacht werden oder persönlich im Jobcenter. Wichtig ist, dass der Widerspruch bei dem Jobcenter eingelegt wird, das den Bescheid ausgestellt hat.

    Für den Widerspruch reicht grundsätzlich ein formloses Schreiben aus, trotzdem sollten ein paar Punkte beachtet werden. Wie man vorgeht, erklärt die DAHAG Rechtsservice AG auf ihrer Website:

    • Der Widerspruch gegen den Bürgergeld-Bescheid sollte schriftlich verfasst werden. Grundsätzlich reichen Formulierung wie „Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid ein.“ dafür aus. Wer möchte, kann zudem eine Begründung anfügen oder Belege einreichen. Verpflichtet ist man dazu allerdings nicht.
    • Wer den Widerspruch nicht auf dem Postweg oder online über die eServices der Bundesagentur für Arbeit verschickt, sondern persönlich im Jobcenter vorspricht, sollte den Widerspruch zur Niederschrift einreichen. Das bedeutet, dass der Widerspruch vor Ort schriftlich festgehalten wird.
    • Unabhängig von der Form des Widerspruchs darf die eigene Unterschrift nicht fehlen.
    • Der Widerspruch sollte rechtzeitig abgeschickt werden, damit er innerhalb der einmonatigen Frist beim Jobcenter ankommt.
    • An welche Stelle der Widerspruch genau geschickt werden muss, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bürgergeld-Bescheids. In der Regel handelt es sich um die Stelle, die den Bescheid verschickt hat. Es ist aber möglich, dass eine andere Abteilung für Widersprüche zuständig ist.

    Übrigens: Wer sich mit seinem Widerspruch doch nicht mehr sicher ist, kann diesen auch zurückziehen. Das funktioniert laut der DAHAG auf demselben Weg wie für den Widerspruch: schriftlich und an die jeweils zuständige Stelle.

    Was passiert nach dem Widerspruch gegen den Bürgergeld-Bescheid?

    Geht beim Jobcenter ein Widerspruch ein, prüft es die getroffene Entscheidung erneut und verschickt anschließend einen Widerspruchsbescheid. Dieser kann laut der Bundesagentur für Arbeit verschiedene Ergebnisse haben:

    • Der Widerspruch ist berechtigt und ihm wird stattgegeben, die entsprechende Änderung also vorgenommen.
    • Der Widerspruch ist zum Teil berechtigt und ihm wird teilweise stattgegeben, die gewünschte Änderung also in Teilen, aber nicht vollständig übernommen.
    • Der Widerspruch ist nicht berechtigt und ihm wird nicht stattgegeben, die Änderung also nicht vorgenommen.

    Wenn das Jobcenter den Widerspruch zurückgewiesen und abgelehnt oder nur in Teilen angenommen hat, können Betroffene einen Schritt weiter gehen und eine Klage vor dem Sozialgericht erheben. Ab Erhalt des Widerspruchsbescheids haben Betroffene auch dafür einen Monat lang Zeit.

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