Nach langen Verhandlungen haben sich Union und SPD auf eine umfassende Reform des Bürgergelds geeinigt. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) betonte im Gespräch mit der ARD, mit den Neuerungen wolle man Arbeitssuchende stärker in die Verantwortung nehmen. „Wir werden die Mitwirkungspflichten deutlich verstärken, wir werden auch die Sanktionsmöglichkeiten deutlich erhöhen“, so Merz. Was genau sich mit der Bürgergeld-Reform ändert.
Wie heißt das Bürgergeld nach der Reform?
Monatelang hatten sich die Regierungsparteien über den Umfang und die Regelungen der erneuerten Sozialleistung gestritten. Nun kam es zu einer Einigung. Die Leistung trägt auch einen neuen Namen. Sie soll nicht mehr „Bürgergeld“ heißen, sondern den Namen „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ tragen. Die Geldleistung soll künftig als „Grundsicherungsgeld“ bezeichnet werden, informiert die Tagesschau.
Allerdings ändern sich nicht nur die Namen rund um die Leistung. Mit der Namensänderung kommen auch neue, strengere Regeln. Für die rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland, die laut Statistischem Bundesamt derzeit Bürgergeld beziehen, bedeutet das, dass sie sich auf strengere Auflagen einstellen müssen.
Was ist der Unterschied zwischen Bürgergeld und Grundsicherung?
Der größte Unterschied zwischen dem aktuellen Bürgergeld und der kommenden Neuen Grundsicherung sind wohl die Sanktionen. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) kündigte nach dem Koalitionsausschuss am 9. Oktober 2025 laut WDR an: „Wer nicht mitmacht, wird es schwer haben. Wir verschärfen die Sanktionen bis an die Grenze dessen, was verfassungsrechtlich zulässig ist.“ Am 17. Dezember 2025, an dem Tag, an dem die Bürgergeldreform durch das Kabinett ging, hießt es zudem aus dem Kanzleramt: „Die Grundsicherung wird schärfer als Hartz IV je war“.
Was sich mit der neuen Reform alles ändern wird, ist aus den Beschlusstexten des Koalitionsausschusses ersichtlich. Einen Unterschied sieht man beispielsweise an der Vorgehensweise bei einem verpassten Termin im Jobcenter: Verpasst man einen ersten Termin im Jobcenter, wird man zu einem zweiten geladen. Wer auch zu diesem Termin nicht erscheint, dem kann das Amt die Leistungen um 30 Prozent kürzen. Nach einem dritten verpassten Termin ist vorübergehend sogar der vollständige Wegfall der Zahlungen möglich. Auch die Unterstützung für Unterkunft und Heizung kann in einem solchen Fall gestrichen werden.
Aktuell sind die Sanktionen nicht so streng geregelt. Bei der ersten Pflichtverletzung gibt es laut Sozialverband Deutschland eine Kürzung von zehn Prozent für einen Monat, ab der zweiten Pflichtverletzung 20 Prozent für zwei Monate und ab der dritten 30 Prozent für drei Monate.
Das ist aber nicht der einzige Punkt, der mit der neuen Grundsicherung strenger behandelt wird. Auch das bisherige Schonvermögen fällt weg. Vermögenswerte sollen stattdessen an die „tatsächliche Lebensleistung“ der Antragstellenden gekoppelt werden. Auch die bisherige zwölfmonatige Karenzzeit, während der das eigene Vermögen unangetastet blieb, wird abgeschafft.
Neue Grundsicherung: Was bleibt beim Alten?
Ein Aufatmen gibt es für Bürgergeldempfänger aber: An der Höhe der Regelsätze soll sich vorerst nichts ändern. Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro pro Monat, Kinder je nach Alter zwischen 357 und 471 Euro. 2026 soll es aber wieder eine sogenannte „Nullrunde“ geben. Die Beiträge werden also nicht wie 2024 zu Jahresbeginn erhöht.
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