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Wie viele Bürgergeld-Empfänger sind arbeitsfähig?

Bürgergeld

Wie viele Bürgergeld-Empfänger sind arbeitsfähig?

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    Einige Bürgergeld-Empfänger sind arbeitsfähig, aber bei Weitem nicht alle.
    Einige Bürgergeld-Empfänger sind arbeitsfähig, aber bei Weitem nicht alle. Foto: Jens Kalaene, dpa (Symbolbild)

    Das Bürgergeld soll Menschen dabei helfen, in den Arbeitsmarkt zu finden. Bürgergeld-Berechtigte bekommen dafür einen Regelsatz, der das Existenzminimum sichern soll. So sollen sie die Möglichkeit haben, auf Jobsuche gehen zu können, ohne sich Sorgen um das nötigste Geld und eine beheizte Wohnung machen zu müssen. Doch das Bürgergeld ist seit seiner Einführung im Jahr 2023 immer wieder in der Kritik – etwa vonseiten der Union, die mittlerweile gemeinsam mit der SPD die Regierung bilden. Deshalb soll das Bürgergeld bald schon umfassend reformiert und durch eine neue Grundsicherung ersetzt werden. Die Idee der Bürgergeld-Kritiker: Mit einer neuen Form der Sozialhilfe sollen angeblich mehr Menschen zum Arbeiten bewegt werden. Doch wie viele der Bürgergeld-Empfänger sind überhaupt in der Lage, einer Arbeit nachzugehen? Und wie viele tun das jetzt schon?

    Arbeit und Bürgergeld: Wer zählt als „erwerbsfähig?“

    Im Juli 2025 gab es laut der Statistik der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland insgesamt rund 5,3 Millionen Menschen, die Bürgergeld bekommen. Von diesen sind etwa 3,9 Millionen als „erwerbsfähig“ eingestuft. Die Bundesagentur für Arbeit schreibt: „Erwerbsfähig heißt: Sie müssen mindestens 3 Stunden am Tag arbeiten können.“ Das heißt: Diese Menschen beziehen Bürgergeld und können auch arbeiten - anders als die übrigen rund 1,4 Millionen Bürgergeld-Empfänger, die zu den „nichterwerbsfähigen Leistungsberechtigten“ zählen. Das sind zum Beispiel Kinder, die das Bürgergeld bekommen, oder Menschen, die beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können.

    Bürgergeld: Erwerbsfähige stehen nicht immer dem Markt zu Verfügung

    Aber heißt das, die 3,9 Millionen erwerbsfähigen Bürgergeldbezieher können arbeiten und sind trotzdem arbeitslos? Wie die Bertelsmann-Stiftung in einer Analyse schreibt, gelten nicht alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten automatisch als arbeitslos. Denn viele von ihnen haben nicht die Möglichkeit, ohne Weiteres zu arbeiten: Schüler, Studierende oder Auszubildende befinden sich demnach zwar in keinem Beschäftigungsverhältnis, stünden aber auch nicht für eine Vermittlung in der Arbeitswelt bereit. Ähnlich sei es bei Personen mit Erziehungs- bzw. Pflegeverantwortung oder bei Arbeitsunfähigkeit.

    Laut Statista gibt es rund 440.000 Menschen, die wegen sogenannten arbeitspolitischen Maßnahmen nicht Teil des Arbeitsmarktes sind. In der Schule, im Studium und in Ausbildung sind 430.000 Bürgergeld-Empfänger. 410.000 gehen einer ungeförderten Erwerbstätigkeit nach und 270.000 Bürgergeldbezieher können wegen ihrer Verantwortung in Erziehung, Haushalt und Pflege nicht arbeiten.

    Arbeitstätige Bürgergeld-Empfänger: Aufstocker

    Ein weiterer Teil der 3,9 Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind die sogenannten Aufstocker, von der Bundesagentur für Arbeit auch „Ergänzer“ genannt. Davon gibt es laut Statista-Statistik rund 0,8 Millionen. Sie sind Bürgergeld-Empfänger, die zwar arbeiten, aber dennoch Bürgergeld beziehen, um damit ihren Bedarf oder den der Bedarfsgemeinschaft decken zu können. Sie beziehen also Bürgergeld und sind Teil der Bürgergeldstatistik, ohne arbeitslos zu sein.

    Übrigens: Wer arbeitssuchend ist, bekommt entweder Arbeitslosengeld oder Bürgergeld. Die beiden Unterstützungen unterscheiden sich aber stark.

    Arbeitsfähige Bürgergeld-Empfänger: Wie viele sind arbeitslos?

    Wer nicht in eine der oben genannten Kategorien fällt, ist als arbeitslos eingestuft. Das sind laut Statista rund 1,8 Millionen Bürgergeld-Empfänger, die arbeitsfähig sind, aber derzeit keine Beschäftigung haben. Manche von ihnen haben noch nie gearbeitet. Laut einer Analyse des Deutschlandfunks haben die meisten von ihnen keine ausreichende Ausbildung oder gesundheitliche Probleme, die eine Arbeitsaufnahme erschweren. „Arbeitgeber scheuen oft das Risiko, diese Menschen einzustellen, und wenn doch, endet die Beschäftigung häufig schnell wieder“, erklärt der Sender. Nur ein Bruchteil der Bürgergeld-Empfänger missbrauche das System als Totalverweigerer. Für sie wurde die sogenannte „Total-Sanktion“ beim Bürgergeld eingeführt. Doch deren Umsetzung gestaltet sich in der Praxis als nahezu unmöglich. Und hinzu kommt: Laut einer aktuellen Untersuchung bringen besonders harte Bürgergeld-Sanktionen nur wenig und sparen kaum Geld.

    Übrigens: Viele Arbeitnehmer freuen sich am Jahresende über Weihnachtsgeld. Aber gibt es an Weihnachten auch für Bürgergeld-Empfänger auch die Möglichkeit auf diese Beihilfe?

    Hinweis der Redaktion: Die Bundesregierung hat eine Reform der Grundsicherung beschlossen. Aus dem Bürgergeld soll die „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ entstehen, die unter anderem schärfere Sanktionen für Empfängerinnen und Empfänger möglich machen soll. Bislang ist unklar, wann die neue Grundsicherung Gestalt annimmt. „Zu den Inhalten oder Zeitpunkten des laufenden Verfahrens können wir derzeit keine Angaben machen. Diese bleiben abzuwarten“, erklärte ein Sprecher des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) unserer Redaktion.

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