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Ratgeber
26.04.2024

Führerschein verloren? So müssen Sie jetzt schnell handeln

Ein Verlust des Führerscheins ist nicht billig.
Foto: Ole Spata, dpa (Symbolbild)

Bei verlorenem oder gestohlenem Führerschein muss man schnell handeln. Fahren ohne das Dokument kann teuer werden. Hier erfahren Sie, was zu tun ist.

Die meisten werden das Gefühl kennen: Bei den vielen Karten im Geldbeutel verliert man schnell mal den Überblick. Da fällt auch gut und gerne nicht auf, wenn eine fehlt. Wenn diese Karte jedoch der Führerschein ist, kann das ungemütlich werden. Denn wer ohne das Fahrerlaubnis-Dokument fährt, den erwarten Bußgelder. Was man also tun sollte, wenn man merkt, dass der Führerschein weg ist:

Führerschein weg: Einen neuen Führerschein beantragen

Sobald man bemerkt, dass der Führerschein fehlt, sollte man sich umgehend um einen neuen kümmern. Dafür müssen Sie einen Antrag bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnorts stellen. Für die Ausstellung eines neuen Führerscheins werden die folgenden Dokumente benötigt:

  • Ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Eventuell eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Führerscheins
  • Eventuell eine sogenannte Karteidatenabschrift
Video: dpa

Eine eidesstattliche Versicherung kann von der Behörde verlangt werden. Sollte das der Fall sein, muss die eidesstattliche Versicherung folgende Punkte enthalten:

  • Informationen zum Verlust des Führerscheins
  • Versicherung, dass sie den alten Führerschein bei der Führerscheinstelle abgeben werden, falls er wieder auftauchen sollte
  • Ausformulierter Eid: "Ich erkläre an Eides statt, dass ich nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen habe."

Die Karteidatenabschrift wird bei alten Führerscheinen (grauer bzw. rosa „Lappen“) benötigt, die an einem anderen Wohnort und deshalb von einer anderen Führerscheinstelle ausgestellt wurden. Bei dem Dokument handelt es sich um eine Bescheinigung über die Führerscheindaten, die bei Ihrer früheren Fahrerlaubnisbehörde über Sie eingetragen sind. Diese Karteidatenabschrift kann auch telefonisch angefordert werden.

Schon gewusst? Die EU plant große Änderungen für Fahranfänger.

Führerschein neu beantragen: Wie hoch sind die Kosten?

Wenn man die Dokumente zusammengetragen hat, kann man einen neuen Führerschein bei der Führerscheinstelle beantragen. Ohne die Kosten für ein neues Passbild, kostet ein Ersatzführerschein mit eidesstattlicher Versicherung rund 72 Euro.

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In der Regel dauert es vier bis sechs Wochen, bis der neue Führerschein ausgestellt ist. Man kann den Führerschein mit einer Expressausstellung auch schneller erhalten, das kostet dann allerdings mehr Geld. In München etwa betragen die Kosten 19,55 Euro, der Führerschein wird dann schon nach vier Werktagen ausgestellt. Das kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn man eine längere Fahrt plant, vor allem ins Ausland.

Übrigens: Es gibt Zeitpunkte, zu denen der Reifenwechsel am Auto besonders Sinn macht.

Führerschein weg: Darf man trotzdem fahren?

Aber was passiert eigentlich, wenn der Führerschein verloren gegangen oder gestohlen worden ist, und man trotzdem Auto fährt? Wird man in Deutschland dabei erwischt, muss man ein Verwarnungsgeld von zehn Euro bezahlen. Das gilt auch, wenn man einen neuen Führerschein schon beantragt hat, dieser aber noch nicht ausgestellt wurde.

Deshalb kann man auch für die Zeit zwischen Beantragung und Ausstellung des neuen Führerscheins eine Bescheinigung über den vorläufigen Nachweis der Fahrerlaubnis beantragen. Diese kostet allerdings extra. Die vorläufige Fahrberechtigung ist nur in Verbindung mit einem gültigen Ausweis gültig.

Alter Führerschein taucht wieder auf: Was tun?

Übrigens: Falls Sie den alten Führerschein wieder finden, mittlerweile aber bereits einen neuen beantragt oder erhalten haben, müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeben. Dort wird der alte Führerschein vernichtet. Wer den Führerschein nicht abgibt, dem droht ein Bußgeld von 25 Euro.

Übrigens: Weder ein VW noch ein Tesla ist das meistverkaufte Auto Europas.

Führerschein im Ausland verloren: Wenden Sie sich an die Polizei

Ein bisschen anders ist die ganze Situation, wenn der Führerschein im Ausland verloren geht oder gestohlen wird. Wenn Ihnen das passiert, sollten Sie sich umgehend an die Polizei wenden und Anzeige erstatten. Denn eine Diebstahlanzeige kann Ihnen auf der Rückfahrt einige Missverständnisse ersparen.

Fährt man nämlich auf der Fahrt nach Deutschland über Ländergrenzen hinweg und ist dabei nicht in Besitz eines Führerscheins, drohen einem bei Kontrollen Bußgelder. Die Höhe der Bußgelder ist je nach Land unterschiedlich, in Österreich sind es etwa 36 Euro, in der Schweiz 20 Franken und in Italien 86 Euro.

Führen Sie allerdings einen Verlustnachweis in Form einer Diebstahlanzeige mit sich, lässt sich das Missverständnis schnell auflösen und ein Bußgeld vermeiden. Zurück in Deutschland sollte so schnell wie möglich ein neuer Führerschein beantragt werden.

Führerschein in Deutschland geklaut: Anzeige erstatten

Wird der Führerschein in Deutschland geklaut, sollte das bei der Polizei angezeigt werden. Dort kann eine sogenannte Diebstahlbescheinigung ausgestellt werden, mithilfe derer ein neuer Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden kann. Die Gebühr dafür beträgt dann nur 35 Euro.

Führerschein weg bei Wohnsitz im Ausland

Wenn Sie im Ausland wohnen und Ihren deutschen Führerschein verlieren, gibt es zwei Möglichkeiten:

Wohnsitz in der EU

Wenn Sie in der EU oder in einem EWR-Mitgliedstaat wohnen, erhalten Sie einen neuen Führerschein bei der Straßenverkehrsbehörde ihres Wohnsitzes im Ausland. Dafür brauchen Sie einen Nachweis über den Umfang Ihrer bisherigen deutschen Fahrerlaubnis. Diesen erhalten Sie bei der Führerscheinstelle, bei der ihr alter Führerschein ausgestellt wurde bzw. bei der Führerscheinstelle ihres letzten gültigen Wohnsitzes in Deutschland.

Schon gewusst? In einem Land in Europa kann einem für Rasen jetzt das Auto beschlagnahmt werden.

Wohnsitz außerhalb der EU

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Wenn Sie in einem Land wohnen, dass nicht zur EU gehört und nicht EWR-Mitgliedstaat ist, können Sie einen neuen Führerschein bei jeder Führerscheinstelle in Deutschland erhalten. Es ist jedoch deutlich einfacher, sich an die Führerscheinstelle zu wenden, die den alten Führerschein ausgestellt hat oder an die Führerscheinstelle des letzten gültigen Wohnsitzes in Deutschland.