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Finderlohn: Höhe und Gesetz - So viel steht Ihnen zu

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Finderlohn: Höhe und Gesetz - So viel steht Ihnen zu

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    Hat da jemand Bargeld verloren? Dann sollten Sie sich schnellsten an eine Behörde wenden.
    Hat da jemand Bargeld verloren? Dann sollten Sie sich schnellsten an eine Behörde wenden. Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

    Jeder von uns hat schon einmal etwas verloren und war dankbar, wenn ein ehrlicher Finder es zurückgegeben hat. Aber wussten Sie, dass es in Deutschland gesetzliche Regelungen zum Thema Finderlohn gibt? In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Fragen rund um den Finderlohn.

    Finderlohn: Was ist das eigentlich?

    Finderlohn ist eine Belohnung, die einem Finder für die Rückgabe eines verlorenen oder verlegten Gegenstandes – manchmal auch verlorenen Geldes – zusteht. Es handelt sich um einen Anreiz, gefundene Gegenstände zurückzugeben und den rechtmäßigen Besitzer zu informieren, erklärt die Bundeszentrale für politische Bildung.

    Gibt es in Deutschland einen gesetzlichen Finderlohn und wo ist er geregelt?

    Viele Menschen wissen nicht, dass der Finderlohn in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Laut § 971 BGB steht dem Finder eines verlorenen Gegenstandes ein Finderlohn zu. Darin heißt es ganz klar: "Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen."

    Wann hat man Anspruch auf Finderlohn?

    Ein Anspruch auf Finderlohn besteht dann, wenn der Finder den verlorenen Gegenstand dem rechtmäßigen Besitzer oder einer zuständigen Behörde, beispielsweise der Polizei oder einem Fundbüro, zurückgibt. Hat man etwas in Bus und Bahn gefunden, kann man die Fundsache auch beim Busfahrer oder beim Zugpersonal abgeben. Laut der Website der VR-Bank, die sich in einem Beitrag mit dem Thema befasst hat, besteht für gefundenes Eigentum eine Anzeigepflicht. Gegenstände oder Geld ab einem Wert von zehn Euro müssen gemeldet und abgegeben werden. Dies sei im BGB-Paragraf 965 geregelt. "Andernfalls machen Sie sich der Unterschlagung strafbar und verlieren dazu Ihren Anspruch auf Finderlohn." 

    Umgekehrt gilt allerdings: Wer nur ein paar Euro – also beispielsweise einen Fünf-Euro-Schein – gefunden hat, darf diesen behalten und muss ihn nicht abgeben. 

    Wie viel Prozent Finderlohn stehen mir zu?

    Wenn Sie etwas finden und es abgeben, haben Sie Anspruch auf einen Finderlohn als Belohnung für Ihr ehrliches Verhalten. Die Höhe des Finderlohns hängt vom Wert des gefundenen Gegenstandes ab:

    • Für Fundsachen mit einem Wert bis zu 500 Euro steht Ihnen ein Finderlohn von 5 Prozent des Wertes zu. Wenn Sie beispielsweise ein Smartphone im Wert von 200 Euro finden und es abgeben, erhalten Sie einen Finderlohn von 10 Euro.
    • Wenn der Wert des gefundenen Gegenstandes über 500 Euro liegt, wird die Berechnung etwas komplizierter. Für die ersten 500 Euro erhalten Sie 5 Prozent Finderlohn. Für den Betrag, der über 500 Euro hinausgeht, erhalten Sie nur noch 3 Prozent Finderlohn. Nehmen wir an, Sie finden ein teureres Handy – vielleicht ein aktuelles iPhone im Wert von 1000 Euro. In diesem Fall erhalten Sie 5 Prozent von 500 Euro, also 25 Euro, plus 3 Prozent von den verbleibenden 500 Euro, also 15 Euro. Insgesamt erhalten Sie also einen Finderlohn von 40 Euro für das gefundene iPhone.

    Wichtig: In öffentlichen Verkehrsmitteln und Behörden gelten andere Regelungen. Wenn Sie dort etwas finden und es abgeben, haben Sie später nicht die Möglichkeit, Eigentümer zu werden, selbst wenn sich der ursprüngliche Eigentümer nach sechs Monaten nicht meldet. Außerdem gibt es in solchen Fällen Finderlohn nur, wenn Ihr Fund mindestens 50 Euro wert ist. Der Finderlohn beträgt in einem solchen Fall nur die Hälfte von dem, was Sie sonst erhalten hätten. Darauf weist ein Bericht von SWR3 hin. 

    Sonderfall "Ideeller Wert" beim Finderlohn

    Kann der Wert der Fundsache nicht klar in Euro bemessen werden – also beispielsweise, weil der Gegenstand für den eigentlichen Besitzer eher einen "ideelen" Wert hat, wie es bei einem Fotoalbum der Fall wäre, kann der Eigentümer selbst bestimmen, wie hoch der Finderlohn in diesem Fall ausfallen soll. Ist man als Finder mit der festgelegten Höhe des Finderlohns dann nicht einverstanden, muss letztlich ein Richter darüber entscheiden, welcher Betrag angemessen ist, stellt der MDR fest. 

    Finderlohn: Ab wann gehört die Fundsache mir?

    Wenn Sie eine Fundsache abgeben und der Besitzer sich nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums meldet, können Sie unter bestimmten Umständen Eigentümer der Fundsache werden. Wie sowohl das Portal der Stiftung Warentest als auch der MDR berichten, dürfen ehrliche Finder die Fundsache beziehungsweise den Geldbetrag nach sechs Monaten wieder abholen, wenn sich der Eigentümer nicht meldet. Hat auch der Finder kein Interesse an der Fundsache, werde diese versteigert. 

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