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Große Lücke beim Wohngeld: So viele Berechtigte nehmen ihren Anspruch nicht wahr

Wohngeld

Große Lücke beim Wohngeld: So viele Berechtigte nehmen ihren Anspruch nicht wahr

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    Viele Menschen nehmen in Deutschland ihren Anspruch auf Wohngeld nicht wahr. Die Verbraucherzentrale stellt klar, dass die Sozialleistung kein schambehaftetes Thema sein sollte.
    Viele Menschen nehmen in Deutschland ihren Anspruch auf Wohngeld nicht wahr. Die Verbraucherzentrale stellt klar, dass die Sozialleistung kein schambehaftetes Thema sein sollte. Foto: pusteflower9024, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Das Wohngeld ist als Sozialleistung für Menschen gedacht, die sich das Wohnen kaum oder gar nicht mehr leisten können. „Der Staat leistet Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen eine finanzielle Hilfe zu ihren Wohnkosten“, erklärt das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (StMB). Demnach können Mieterinnen und Mieter und Eigentümerinnen und Eigentümer für Wohngeld berechtigt sein. Die drei Faktoren, die laut dem StMB rund um den Anspruch die Hauptrollen spielen: die Anzahl der Haushaltsmitglieder, die Höhe des Gesamteinkommens und die Höhe der Miete beziehungsweise Belastung.

    Aktuell beziehen knapp 1,2 Millionen Menschen Wohngeld, wie aus Daten des Statistischen Bundesamts (Destatis) hervorgeht. Einschätzungen von Experten legen nahe, dass deutlich mehr Personen für die Sozialleistung berechtigt wären.

    Hunderttausende nutzen ihren Anspruch auf Wohngeld offenbar nicht

    Durch die Wohngeld-Plus-Reform aus dem Jahr 2023 sollte das Wohngeld einer breiteren Personengruppe geöffnet werden. In der Folge ging die Zahl der Antragstellerinnen und Antragsteller deutlich nach oben, die Hessische/Niedersächsische Allgemeine (HNA) berichtet von 80 Prozent, allerdings scheint es noch viel Luft nach oben zu geben.

    Laut der Verbraucherzentrale hätten Hunderttausende Menschen in Deutschland längst Wohngeld erhalten können, die es bisher nicht beantragt haben. „Wohngeld sollte, wie Sozialleistungen allgemein, kein schambehaftetes Thema für Sie sein. Gesetzlich sind fürs Wohngeld klare Ansprüche definiert“, stellt die Verbraucherzentrale klar – und empfiehlt: „Stellen Sie einen Antrag, wenn die Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen. Je länger Sie das hinausschieben, desto höher können sich Schulden auftürmen.“

    Auch interessant: Wohngeld wird in der Regel zunächst für zwölf Monate ausgezahlt. In der Folge kann das Wohngeld verlängert werden. Teils wird das Wohngeld auch rückwirkend gezahlt.

    Ein Wohngeld-Antrag kann sich lohnen

    Um Wohngeld zu beantragen, müssen Sie zunächst herausfinden, welches Amt zuständig ist. Das Bundesportal hilft dabei mit einem Tool, bei dem Sie Ihren Wohnort eingeben können. In der Folge können Sie sich für einen Online-Antrag entscheiden oder die benötigten Unterlagen per Post an die zuständige Wohngeldstelle schicken.

    Die Mühe kann sich lohnen: Laut der HNA liegt die durchschnittliche Wohngeld-Zahlung derzeit bei 370 Euro.

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