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  3. Jetzt noch gute Zinsen sichern: So geht's: In 5 Schritten Festgeld anlegen

Jetzt noch gute Zinsen sichern
14.12.2023

So geht's: In 5 Schritten Festgeld anlegen

Das Umschichten von Erspartem vom Tages- aufs Festgeldkonto kann aktuell noch attraktiv sein.
Foto: Zacharie Scheurer/dpa-tmn

Die Verzinsung klassischer Sparanlagen scheint ihren vorläufigen Höhepunkt erreicht zu haben. Wer jetzt Erspartes anlegen möchte, kann noch von attraktiven Festgeldern profitieren. Wir zeigen wie.

Zuletzt war es viele Jahre lang praktisch nicht entscheidend, wo Verbraucherinnen und Verbraucher ihr Erspartes parken. Auf sichere Sparanlagen gab es kaum nennenswerte Zinsen. Warum also das Geld vom Girokonto wegbewegen? Seit die Europäische Zentralbank (EZB) im vergangenen Sommer an der Zinsschraube gedreht hat, um die galoppierenden Inflationsraten wieder einzufangen, sieht das anders aus. Auf Tages- und Festgeld gibt es längst wieder attraktive Zinsen.

Nachdem die Inflationsrate in der Eurozone in den vergangenen Monaten aber stark zurückgegangen ist und die EZB in ihren jüngsten beiden Sitzungen bereits darauf verzichtet hat, weitere Leitzinserhöhungen durchzusetzen, mehren sich die Anzeichen, dass auch die Zinsangebote der Banken auf klassische Sparprodukte bald wieder geringer ausfallen könnten. Der Grund: Banken müssen davon ausgehen, dass sie selbst auch mittelfristig weniger Zinsen für bei der EZB geparkte Einlagen erhalten.

So hat das Vergleichsportal Verivox festgestellt, dass der durchschnittliche Zinssatz für Festgelder, also einer Geldanlage mit festgelegter Laufzeit und festgeschriebenem Zins, Mitte Dezember nach eineinhalb Jahren zum ersten Mal wieder gesunken ist - wenn auch nur leicht. Denn immer noch werden Festgeldanlagen mit vier Prozent und mehr verzinst. Bei 10 000 Euro können das pro Jahr mal eben 400 Euro Zinsertrag sein.

Für sicherheitsorientierte Sparerinnen und Sparer, die überschüssiges Geld auf dem Giro- oder Tagesgeldkonto zu liegen haben, kann es sich darum jetzt noch lohnen, dieses Geld in eine Festgeldanlage zu stecken. Wir zeigen Ihnen, wie's geht:

1. Betrag und Laufzeiten überlegen

Wie viel Geld kann ich überhaupt für einen bestimmten Zeitraum entbehren? Das ist eine der entscheidenden Fragen. Verbraucherschützer raten immer wieder, zwei bis drei Nettomonatsgehälter auf dem Tagesgeldkonto zu belassen. Da wirft es im Idealfall wenigstens ein paar Zinsen ab und ist andererseits jederzeit verfügbar, um unvorhergesehene Ausgaben zu tätigen - etwa wenn die Waschmaschine oder das Auto den Geist aufgeben.

Bleibt dann noch Geld über, das nicht in naher Zukunft für bestimmte Anschaffungen gebraucht wird, kann es auch aufs Festgeldkonto wandern.

Verbraucherzentralen und die Stiftung Warentest empfehlen, das Geld nicht in einem Betrag für nur eine Laufzeit anzulegen. Sie raten zur sogenannten Treppenstrategie. Dafür ist das zur Verfügung stehende Ersparte gleichmäßig auf verschiedene Laufzeiten von zum Beispiel ein bis fünf Jahren aufzuteilen. Die nach und nach frei werdenden Summen können nach Ablauf des jeweiligen Anlagezeitraums zu den dann gültigen Zinsen erneut angelegt werden.

2. Angebote vergleichen

Der einfachste Weg, sich ein erstes Angebot einzuholen: bei der Hausbank nachfragen. Das ist bequem, wird aber aller Wahrscheinlichkeit nach nicht die höchsten Zinsen bringen. Sinnvoll ist deshalb ein Vergleich zu anderen Banken.

Die Stiftung Warentest bietet einen solchen regelmäßig aktualisierten Zinsvergleich auf ihrer Webseite gegen Gebühr an. Der Vorteil: Hier werden nur Angebote von europäischen Banken aufgeführt, deren Einlagensicherung die Tester für so stabil halten, dass Sparerinnen und Sparer bei einer größeren Bankenpleite zeitnah entschädigt werden können. Der Hintergrund: Laut EU-Recht müssen Einlagen bis zu 100 000 Euro je Anleger und Bank geschützt sein.

Von einem Angebot außerhalb der EU rät Dirk Stein vom Bundesverband deutscher Banken die Finger zu lassen. Mit der Einlagensicherung der EU sei die Festgeldanlage grundsätzlich risikofrei. Nur allein durch die Wahl der Bank ins Risiko zu gehen, sei nicht ratsam.

Hilfreich beim Vergleichen können auch einschlägige Vergleichsseiten im Internet oder die Wirtschaftsseiten einer Tageszeitung sein. Hier sollten Anlegerinnen und Anleger aber nicht blindlings zum erstbesten Angebot greifen, sondern gegebenenfalls selbst Angebote etwa aus Spanien, Italien, Griechenland, Portugal oder Malta aussortieren, von denen die Stiftung Warentest abrät. Das kann sinnvoll sein. "Bei Banken, die wir empfohlen haben, haben Anleger noch nie einen Euro an Spareinlagen verloren", sagt Uwe Döhler von der Stiftung Warentest.

Beim Angebotsvergleich sollten Anlegerinnen und Anleger auch die Art der Verzinsung beachten, empfiehlt Döhler. Einige wenige Banken packen den jährlichen Zinsertrag bei mehrjährigen Festgeldanlagen auf den Anlagebetrag obendrauf und verzinsen ihn mit - das ist der Idealfall, denn es steigert die Rendite. Häufiger ist es aber so, dass Anlegerinnen und Anlegern der Zins einmal pro Jahr ausgezahlt wird. Dann können sie immerhin selbst darüber verfügen.

Ungünstig ist es hingegen, wenn der angefallene Zinsertrag erst am Ende der Laufzeit dem Anlagebetrag hinzugefügt und ausbezahlt wird. So profitieren Anlegerinnen und Anlegern weder vom Zinseszinseffekt, noch können sie während der Laufzeit über ihren Zinsertrag verfügen. Auch solche Angebote sortiert die Stiftung Warentest aus.

3. Vertrag schließen (und Verrechnungskonto eröffnen)

Wer sich für ein oder mehrere Angebote entschieden hat, muss mit der gewünschten Bank entsprechende Verträge schließen - entweder online oder in der Filiale.

Ist die Wahl auf die Hausbank gefallen, ist das anschließende Prozedere womöglich ein wenig leichter. Dann übernimmt unter Umständen der Berater einen Großteil der Arbeit und veranlasst die Abbuchung des Ersparten vom ohnehin vorhandenen Girokonto.

Wer sich für ein Finanzinstitut entschieden hat, mit dem bisher keine Geschäftsbeziehung bestand, muss in manchen Fällen ein sogenanntes Verrechnungskonto eröffnen, mit dem das Festgeldkonto korrespondiert. Das sollte kostenfrei sein.

Braucht es das, müssen Sparerinnen und Sparer für die Kontoeröffnung ihre Identität nachweisen - das funktioniert laut Uwe Döhler häufig mithilfe des Videoident-Verfahrens via Rechner, Tablet oder Smartphone. Mitunter gibt es auch noch die Möglichkeit, sich über das Postident-Verfahren bei der nächst gelegenen Postfiliale auszuweisen.

Verlangt die ausführende Bank oder der Anbieter kein solches Verrechnungskonto, reicht die Angabe eines vorhandenen Girokontos aus.

Wichtig: Prüfen Sie im Zuge der Antragstellung, ob das Produkt zum Ende der Laufzeit gekündigt werden muss und behalten Sie das entsprechend im Blick. Außerdem sollte Sie einer gegebenenfalls voreingestellten Wiederanlage widersprechen. Wer das nicht tut, läuft Gefahr, dass das Geld nach Ablauf des Anlagezeitraums direkt wieder für denselben Zeitraum, aber zu den dann geltenden Konditionen angelegt wird. "Das ist insofern riskant, als dass ich den dann geltenden Zins nicht kenne", sagt Dirk Stein.

4. Geld bereitstellen

Ob neu eingerichtetes Verrechnungskonto oder bestehendes Girokonto: Stellen Sie sicher, dass der gewünschte Anlagebetrag zum Laufzeitbeginn zur Verfügung steht. Meist wird das Festgeld von dort eingezogen, in manchen Fällen muss es aber auch selbstständig überwiesen werden. Fragen Sie nach, wenn Sie sich unsicher sind.

Übrigens: Auf dem vereinbarten Zwischenkonto landen auch Ihre Zinsen sowie nach Ende der Laufzeit der Anlagebetrag.

5. Freistellungsauftrag anlegen

Auf Kapitalerträge von bis zu 1000 Euro pro Jahr und Einzelperson beziehungsweise 2000 Euro je zusammenveranlagtem Ehepaar werden keine Steuern fällig. Richten Sie bei der Bank, bei der Ihr Festgeld parkt, einen Freistellungsauftrag in benötigter Höhe ein, wenn Sie Steuerabzüge vermeiden wollen. Erhalten Sie bei verschiedenen Instituten Zinsen oder Dividenden, können Sie mehrere Freistellungsaufträge anlegen, die aber die Höhe des jeweiligen Sparerpauschbetrags insgesamt nicht überschreiten dürfen.

Achtung: Haben Sie sich für eine Bank entschieden, die nicht in Deutschland sitzt, können Sie keinen Freistellungsauftrag anlegen. Darauf weist Finanzexperte Döhler hin. Die erhaltenen Zinserträge sind stattdessen in der Steuererklärung anzugeben. Das Finanzamt ermittelt daraufhin, ob Sie in einem Jahr in Summe unterhalb des Sparerpauschbetrags und damit kapitalertragsteuerfrei geblieben sind oder nicht.

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