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Kein Wohngeld mehr nach 26 Jahren Studium? So ging die Klage eines 50-Jährigen aus

Wohngeld

Kein Wohngeld mehr nach 26 Jahren Studium? So ging die Klage eines 50-Jährigen aus

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    Wer zu lange studiert, kann seinen Anspruch auf Wohngeld verlieren.
    Wer zu lange studiert, kann seinen Anspruch auf Wohngeld verlieren. Foto: Stockfotos-MG, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Studenten sind häufig auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Neben der Förderung durch BAföG können sie auch Wohngeld beantragen. Dabei handelt es sich um eine staatliche Sozialleistung, die Menschen mit geringem Einkommen unterstützt. Doch nicht immer wird die Leistung auch gewährt. Wer zu lange studiert, riskiert, dass sein Wohngeld gestrichen wird. Ein 50-jähriger Student aus Mainz, der bereits seit 26 Jahren eingeschrieben ist, musste das am eigenen Leib erfahren. Warum er dagegen klagte und wie das Gericht entschied, erfahren Sie hier.

    Wohngeld für Studenten: Wann hat man Anspruch?

    Rund 1,2 Millionen Haushalte beziehen laut Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Wohngeld. Den größten Anteil machen Familien und Rentner aus. Doch auch Studenten können die Leistung erhalten. Nach Angaben des Deutschen Studierendenwerks kommt dies jedoch eher selten vor, da Wohngeld nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt wird.

    Das wichtigste Ausschlusskriterium ist dabei ein bestehender Anspruch auf BAföG. Diese Sozialleistung muss laut Studierendenwerk immer vor einem Wohngeldantrag beantragt und geprüft werden. Wer dem Grunde nach BAföG-berechtigt ist, hat keinen Anspruch auf Wohngeld. Wird der BAföG-Antrag abgelehnt, kann der Ablehnungsbescheid für den Wohngeldantrag genutzt werden. Gründe, die gegen eine BAföG-Förderung und für einen Wohngeldanspruch sprechen können, sind unter anderem:

    • die Ausbildung ist nicht BAföG-förderfähig
    • Studenten erhalten Leistungen von Begabtenförderungswerken
    • es wird eine Zweit-, Ergänzungs- oder Aufbauausbildung absolviert, die nicht gefördert wird
    • die BAföG-Altersgrenze wurde überschritten
    • die Förderungshöchstdauer ist abgelaufen und eine Verlängerung nicht möglich
    • der erforderliche Leistungsnachweis wurde nicht vorgelegt
    • BAföG wird ausschließlich als Darlehen gewährt
    • das Studium wird ohne wichtigen Grund abgebrochen oder die Fachrichtung gewechselt
    • ausländische Studenten erfüllen nicht die Voraussetzungen für BAföG

    Eine Ablehnung des BAföG-Antrags bedeutet jedoch nicht automatisch, dass ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Erhalten Studenten kein BAföG, weil das Einkommen der Eltern oder des Lebenspartners zu hoch ist, besteht laut dem Studierendenwerk ebenfalls kein Anspruch auf Wohngeld. In diesem Fall greift die Unterhaltspflicht der Eltern oder des Partners.

    Wohngeldanspruch verloren: Warum entschied das Gericht gegen den Langzeitstudenten?

    In Rheinland-Pfalz verlor ein 50-jähriger Mann seinen Anspruch auf Wohngeld, obwohl er diesen zunächst hatte. Doch warum entschied das Gericht gegen ihn? Der Langzeitstudent stellte laut dem Verwaltungsgericht Mainz im März 2024 einen Wohngeldantrag. Zu diesem Zeitpunkt studierte er bereits seit 26 Jahren. Im Laufe der Jahre hatte er mehrere Studiengänge begonnen und immer wieder abgebrochen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung befand er sich bereits im 14. beziehungsweise 15. Fachsemester. Damit hatte er die Regelstudienzeit von sechs Semestern um mehr als das Doppelte überschritten – ohne einen Studienabschluss in Aussicht.

    Genau das wurde ihm zum Verhängnis. Denn nach Auffassung des Gerichts habe „ein Langzeitstudent, der nicht ernsthaft und zielstrebig studiert, keinen Anspruch auf Wohngeld“. Der Kläger sei zudem erwerbsfähig und habe grundsätzlich die Möglichkeit, sein Einkommen zu erhöhen. Seine Wohnkosten dauerhaft über das Wohngeld finanzieren zu lassen, sei missbräuchlich.

    50-Jähriger klagt gegen Verlust von Wohngeld-Anspruch: Wie begründete er seine lange Studienzeit?

    Bereits 2019 gab der Kläger bei seinem ersten Wohngeldantrag an, er stehe kurz vor dem Studienabschluss. Von einem absehbaren Abschluss ging das Gericht jedoch auch sechs Jahre später nicht aus. Die jahrzehntelange Studiendauer versuchte der Kläger mit den schwierigen Bedingungen im Medien- und Filmbereich in Rheinland-Pfalz zu rechtfertigen. Auch die Umstände der Corona-Pandemie und gesundheitliche Probleme seien schuld an den Verzögerungen.

    Den Vorwurf „fehlender Zielstrebigkeit“ wies der Kläger zurück. Dieser verletze ihn in seinem „allgemeinen Persönlichkeitsrecht“. Stattdessen müsse sein „Durchhaltevermögen und sein Wille, sein Studium zu beenden und in der Filmbranche aktiv zu werden“, gewürdigt werden. Das ließ das Gericht jedoch nicht gelten. Andere Studenten hätten ihr Studium unter vergleichbaren Bedingungen innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen. Ein Anspruch auf Wohngeld kann damit nicht gerechtfertigt werden.

    Studiendauer: Ab wann erlischt der Wohngeld-Anspruch?

    Wer studiert, hat keinen unbegrenzten Anspruch auf Wohngeld. Auch schon deutlich vor der Studiendauer von 26 Jahren kann mit der finanziellen Unterstützung Schluss sein. So musste etwa im Jahr 2022 eine Studentin, die insgesamt 20 Semester studierte, auf Wohngeld verzichten. Laut der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 7. Februar 2023 wurde ihr Antrag als missbräuchlich eingestuft und abgelehnt.

    Eine allgemeine gesetzliche Regelung, ab welcher Studiendauer Wohngeld nicht mehr bewilligt wird, gibt es allerdings nicht. Entscheidend ist vielmehr, ob das Studium ernsthaft und zielstrebig betrieben wird und der Wohngeldbezug nicht als Missbrauch einstufbar ist. Die Regelstudienzeit dient den Gerichten nur als Orientierung: Wer also deutlich länger studiert, ohne dass ein Abschluss in Sicht ist, kann riskieren, dass sein Antrag abgelehnt wird.

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