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Kindergeld
06.06.2023

Kindergeld 2023: Von dieser Erhöhung profitieren Familien

2023 wird das Kindergeld erhöht.
Foto: DVAG Deutsche Vermögensberatung, dpa (Symbolbild)

2023 hat sich beim Kindergeld die Höhe geändert. Wir erklären, welchen Betrag es gibt, wann die Umstellung erfolgt und wie der Gesetzgeber die Auszahlungstermine plant.

Die Inflation in Deutschland hat angesichts der Energiekrise merklich angezogen. Im Rahmen eines dritten Entlastungspakets erklärte das Bundesfinanzministerium, dass auch das Kindergeld in Deutschland 2023 angehoben werde. Der endgültige Beschluss der Ampelkoalition erfolgte im November 2022. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum neuen Kindergeld: über die Höhe, wie es mit den Auszahlungsterminen aussieht und wie Berechtigte den Antrag stellen.

Kindergeld ab 2023: Wann kommt die Erhöhung?

Das Kindergeld wurde 2023 pünktlich zum Wechsel auf Januar erhöht. Es handelt sich dem Vernehmen nach um die höchste Kindergeld-Erhöhung, die der Staat im Hinblick auf Kindergeld "seit Gründung der Bundesrepublik" getätigt hat, ließ FDP-Fraktionsvize Christoph Meyer dazu wissen.

Welche Höhe hat das Kindergeld seit 2023?

In einem ersten Entwurf plante die Ampelkoalition eine geringere Erhöhung: 237 Euro für das erste und zweite Kind. Doch Eltern dürfen sich freuen: Stattdessen gibt es eine Kindergeld-Erhöhung auf jeweils 250 Euro pro Kind. Das gilt sowohl für das erste, das zweite, das dritte sowie das vierte Kind. Bereits vorher gab es für das vierte Kind diesen Kindergeld-Betrag, dabei ist es auch ab 1. Januar 2023 geblieben. Die Höhe für die ersten zwei Kinder ist im Zuge der Anpassung um 31 Euro gestiegen.

Ein Blick auf die Chronologie zeigt, dass es seit 1998 keine derartige Erhöhung des Kindergeldes gegeben hat: Der bisherige Bestwert stammt von 2009 auf 2010, als der Betrag pro Kind um 20 Euro angehoben wurde.

Kindergeld: Wie hoch ist die finanzielle Entlastung pro Kalenderjahr?

Eine Familie mit beispielsweise zwei Kindern bekommt 62 Euro pro Monat mehr überwiesen. Dadurch kann innerhalb eines Jahres (die Anpassung gilt zunächst für die Jahre 2023 und 2024) ein Betrag in Höhe von 744 Euro gespart werden.

  • Kindergeld-Erhöhung ab 2023 für ein Kind: pro Jahr 372 Euro.
  • Kindergeld-Erhöhung ab 2023 für zwei Kinder: pro Jahr 744 Euro.
  • Kindergeld-Erhöhung ab 2023 für drei Kinder: pro Jahr 1044 Euro.
  • Kindergeld-Erhöhung ab 2023 für vier Kinder: pro Jahr 1488 Euro.

Auch das neue Bürgergeld 2023 ist in Deutschland beschlossene Sache.

Kindergeld 2023: Wo und wie funktioniert der Antrag?

Der Antrag auf Kindergeld wird bei der Familienkasse eingereicht. Mittels Elster-Zertifikat kann die Beantragung auf den staatlichen Zuschuss relativ bequem online getätigt werden - dafür sind weder ein Ausdruck noch eine händische Unterschrift nötig.

Die für den Kindergeld-Antrag erforderlichen Formulare sind der Antrag auf Kindergeld (kg1) sowie die Anlage Kind. Ist das Kind bereits volljährig, müssen weitere Bescheinigungen (z. B. Ausbildungs- oder Schulnachweise) eingereicht werden. Der Kindergeld-Antrag für Personen über 18 kann zwar online ausgefüllt werden, muss danach jedoch ausgedruckt und unterschrieben werden. 

Bei Neugeborenen sollte der Antrag möglichst zeitnah nach Geburt des Kindes erfolgen, um möglichst schnell das Kindergeld zu erhalten. Für Kinder mit Behinderung kommen weitere Formulare hinzu, bspw. ärztliche Bescheinigungen oder über das Ausmaß der persönlichen Betreuung durch die Eltern.

Die Online-Kindergeldanträge sind bei der Website der Familienkasse zu finden

Kindergeld 2023: So sind die Auszahlungstermine geregelt

Die Familienkasse der Bundesagentur überweist die monatlichen Kindergeld-Leistungen nicht am gleichen Tag, stattdessen erfolgt die Auszahlung gestaffelt. Für die Strukturierung des Kindergeldes zieht die Familienkasse die Endziffern der Kindergeldnummern heran.

Kindergeld-Berechtigte mit der Endziffer 0 erhalten die Zahlung jeweils am Monatsbeginn. Anschließend wird das Kindergeld für die Endziffer 1 ausgezahlt, ehe die Ziffer 2 kommt. Kundinnen und Kunden mit der Endziffer 9 erhalten das Geld jeweils am Ende des Monats.

Eine weitere finanzielle Unterstützung aus dem Bundeshaushalt scheint zahlreichen Familien hierzulande nicht bekannt zu sein: Kinderzuschlag (KiZ). Dabei bringt dieser Zusatzbetrag enorme Vorteile:

Kinderzuschlag wird 2023 erhöht – wer hat Anspruch darauf?

Der Kinderzuschlag wurde 2005 im Zuge der Hartz-IV-Reform eingeführt und im Juli 2022 um 20 Euro erhöht. Seitdem erhalten bedürftige Familien monatlich einen Zuschlag von bis zu 229 Euro pro Kind – zusätzlich zum Kindergeld. In Zeiten steigender Kosten aufgrund der Energiekrise ist das eine stattliche Summe, trotzdem zeigen Statistiken, dass viele Berechtigte nichts davon wissen:

2021 zahlte der Staat nach Angaben der Familienkasse etwa 1,3 Milliarden Euro an rund 300.000 deutsche Familien. Karsten Bunk, Leiter der Familienkasse bei der Bundesagentur, ließ gegenüber der Bild wissen, dass "viel zu wenige Familien den Kinderzuschlag kennen und ihn beantragen".

Doch wer hat Anspruch auf den Kinderzuschlag? Wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) schildert, kommt an erster Stelle das Einkommen. Es sollte bei Bedürftigen nicht oder nur knapp für die ganze Familie reichen – für sich selbst sollte die oder der Erziehungsberechtigte aber genug verdienen. Darüber hinaus gelten folgende Voraussetzungen:

  • Das Kind bzw. die Kinder leben im gleichen Haushalt wie die antragstellende Person.
  • Das Kind ist unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet bzw. nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
  • Eltern oder die alleinerziehende Person erhalten Kindergeld.
  • Das familiäre Bruttoeinkommen beträgt mindestens 900 Euro (als Paar) oder 600 Euro (Alleinerziehende).
  • Anspruchsberechtigte hätten genug Geld für den Unterhalt der Familie, wenn zusätzlich zu Einkommen und Kindergeld auch Kinderzuschlag (und ggf. Wohngeld) kommen würde.

Die Höhe des Kinderzuschlags wird je nach Einkommen individuell geregelt. Seit Januar 2023 wird der höchstmögliche Zuschlag auf das Kindergeld 250 Euro monatlich betragen und am selben Tag wie das Kindergeld ausbezahlt.

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