Wer in Deutschland lebt und Kinder hat, für die er aufkommen muss, gibt es in der Regel Kindergeld. Doch manche Menschen erhalten auch einen Kinderzuschlag (oder auch Kindergeldzuschlag), aber eben nicht alle. Was es damit auf sich hat und was der Unterschied ist, lesen Sie in diesem Artikel.
Übrigens: Der Kinderzuschlag und das Kindergeld werden am selben Tag ausbezahlt.
Kindergeld: Was ist das?
Das Kindergeld soll Familien dabei unterstützen, die Kosten für ihr Kind zu finanzieren. Dafür gibt es seit 2023 250 Euro pro Kind. Unabhängig von der Anzahl oder dem Alter der Kinder. Das Kindergeld wird einmal im Monat und bis zur Volljährigkeit ausbezahlt. In einigen Fällen wird das Kindergeld auch über den 18. Geburtstag hinaus gezahlt. Beispielsweise dann, wenn sich das Kind dann noch in der Erstausbildung, wie einem Studium, befindet. In ganz seltenen Fällen gibt es das Kindergeld auch noch nach dem 25. Geburtstag.
Was ist der Kinderzuschlag?
Wie schon erwähnt, bekommen nicht alle den Kinderzuschlag. Dieser ist dem Bundesfamilienministerium zufolge Alleinerziehenden und Familien mit geringem Einkommen vorbehalten. Also eine Art Unterstützungen für diejenigen Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten, die zwar arbeiten, aber das Einkommen dennoch nicht oder nur knapp ausreicht, um den Bedarf zu decken. Das Bruttoeinkommen bei Alleinerziehenden muss dabei bei mindestens 600 Euro, bei einem Paar bei mindestens 900 Euro liegen. Außerdem muss das Kind im selben Haushalt leben. Aktuell gibt es einen Höchstsatz von 292 Euro pro Kind im Monat.
Bislang muss der Kinderzuschlag separat beantragt werden. Ähnlich ist es beim Kindergeld. Allerdings wissen viele Eltern nicht, dass sie theoretisch Anspruch auf den Kinderzuschlag hätten. Aus diesem Grund will Familienministerin Lisa Paus (Grüne) die Kindergrundsicherung einführen. Durch diese sollen Familien unter anderem durch einfachere Verfahren das Geld bekommen können, das ihnen zusteht.