Startseite
Icon Pfeil nach unten
Geld & Leben
Icon Pfeil nach unten

Krankengeld: Darf man trotzdem in den Urlaub fahren?

Krankengeld

Krankengeld: Darf man trotzdem in den Urlaub fahren?

    • |
    • |
    Krank am Strand liegen? Auch Bezieher von Krankengeld sehnen sich nach Urlaub.
    Krank am Strand liegen? Auch Bezieher von Krankengeld sehnen sich nach Urlaub. Foto: Julian Stratenschulte/dpa/dpa-tmn (Symbolbild)

    Gesundheit ist das höchste Gut jedes Menschen. Denn Krankheiten und Verletzungen können das Leben erheblich einschränken. Das fängt schon bei kleineren Beschwerden wie einer Erkältung oder einer Grippe an.

    Aber es gibt auch lebenslange Begleiter wie Asthma oder Diabetes Typ 1. Langwierig ist in der Regel auch die Behandlung vieler Krebsarten. Besonders heftige Erkrankungen oder Verletzungen können einen Menschen erst recht aus der Bahn werfen.

    Sind lange Ausfallzeiten die Folge, springt bei einem Verdienstausfall die Krankenkasse mit Krankengeld ein. In diesem Text wird erklärt, ob jemand während des Bezugs von Krankengeld in den Urlaub fahren darf.

    Krankengeld: Was gibt es zu wissen?

    Wie das Gesundheitsministerium informiert, zahlt der Arbeitgeber im Fall einer Arbeitsunfähigkeit in der Regel sechs Wochen lang weiterhin Arbeitsentgelt. Anschließend springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein.

    Dieses beträgt 70 Prozent des regelmäßig erzielten Bruttoarbeitsentgelts bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze. Höchstens gibt es 90 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts. Bei einer Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit ist das Krankengeld auf 78 Wochen binnen drei Jahren beschränkt.

    Krankengeld: Darf man trotzdem in den Urlaub fahren?

    Laut der Techniker Krankenkasse (TK) ist es grundsätzlich möglich, während des Bezugs von Krankengeld in den Urlaub zu fahren. Dabei ist jedoch einiges zu beachten.

    Zunächst sollte die geplante Reise mit dem Arzt besprochen werden, dieser darf keine Einwände erheben. In Einzelfällen kann auch eine ärztliche Bescheinigung erforderlich sein. Es wird empfohlen, den Arbeitgeber über den geplanten Urlaub zu informieren. So könnte Missverständnissen vorgebeugt werden. Außerdem sollte die individuelle Situation mit der Krankenkasse besprochen werden. Denn die TK weist darauf hin, dass es Auswirkungen auf die Krankengeldzahlung haben kann, wenn jemand ohne Absprache mit der Krankenkasse in den Urlaub fährt.

    Das Versicherungsunternehmen Allianz erwähnt in diesem Zusammenhang ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2019 zum Fall eines Gerüstbauers, dem ein Urlaub während des Bezugs von Krankengeld zu gewähren war. Es ging um einen fünftägigen Aufenthalt in Dänemark.

    Die Richter stellten fest, dass es der Krankenkasse nicht zusteht, die Zustimmung zu dieser Reise ins EU-Ausland zu untersagen. Voraussetzung ist, dass es keine Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Krankengeld-Beziehers gibt und kein Leistungsmissbrauch vorliegt.

    Übrigens: Ein Ökonom regt an, das Krankengeld generell zu kürzen. Krankengeld lässt sich mit anderen Sozialleistungen aufstocken. Es muss auch in der Steuererklärung angegeben werden.

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Registrieren sie sich

    Sie haben ein Konto? Hier anmelden