Vom Kopfhörer bis zur Handyhülle, vom T-Shirt bis Modeschmuck: Wer im Netz Waren aus Ländern außerhalb der EU bestellt, muss ab dem 1. Juli mit höheren Kosten rechnen.
Denn von diesem Zeitpunkt an wird für Sendungen mit einem Warenwert von unter 150 Euro eine pauschale Zollgebühr von 3 Euro pro Warenkategorie erhoben - zusätzlich zur bereits bestehenden Einfuhrumsatzsteuer, erklärt die Verbraucherzentrale Berlin.
Darüber hinaus verlangen einige Versanddienstleister eine Servicepauschale für die Zollanmeldung, wenn der Absender dies nicht schon erledigt hat. So kommt man gerade bei niedrigpreisigen Artikeln schnell in einen Bereich, wo sich die Bestellung bei einem Händler aus einem Nicht-EU-Land eigentlich nicht mehr lohnt: Eine Handyhülle im Wert von 7 Euro könne so am Ende knapp 20 Euro kosten, nennen die Verbraucherschützer ein Beispiel.
Unbedingt Impressum und Versandbedingungen checken
Kennt man den jeweiligen Händler nicht, sollte man vor einer Bestellung sicherheitshalber das Impressum und die Versandkonditionen genau prüfen, um den Unternehmenssitz und mögliche Kosten zu ermitteln, rät die Verbraucherzentrale.
Innerhalb der EU fallen Steuern und Zölle grundsätzlich weg - Ausnahmen gelten lediglich für Kaffee, Alkohol sowie Tabakwaren und deren Ersatzprodukte.
Neben den Kosten sind beim Onlineshopping in Nicht-EU-Ländern auch eingeschränkte Verbraucherrechte ein Thema: Widerruf und Gewährleistung seien gegenüber Händlern außerhalb der EU schwerer durchsetzbar, Retouren oft problematisch, so die Verbraucherschützer.
Zollersatzgebühr soll im November auch noch kommen
Die 3-Euro-Pauschale ist aber noch nicht das Ende der Fahnenstange: Liegt der Sendungswert unter 150 Euro, entfällt zwar derzeit noch der Zoll. Aber ab 1. November 2026 soll es stattdessen eine Gebühr für solche Sendungen geben, die die EU-Kommission noch festlegen muss.
Die genannten Maßnahmen sollen gelten, bis in den EU-Mitgliedsstaaten alle Sendungen kontrolliert und bearbeitet werden können. Von diesem Zeitpunkt an - voraussichtlich ab 2028 - sollen dann grundsätzlich alle Sendungen vom ersten Euro an zollpflichtig werden. Die Zollverwaltung bietet für Berechnungen online auch einen Abgabenrechner an.
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