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Pflege zu Hause: Diese Entlastungsmöglichkeiten gibt es für Angehörige

Pflegeserie

Diese Entlastungsmöglichkeiten gibt es für pflegende Angehörige

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    Über 80 Prozent aller Pflegebedürftigen werden im Freistaat zu Hause versorgt.
    Über 80 Prozent aller Pflegebedürftigen werden im Freistaat zu Hause versorgt. Foto: Photographee.eu, Adobe Stock

    Pflegebedarf kann plötzlich eintreten, als Folge eines schweren Unfalls etwa. Doch ob erst im Alter oder schon in jungen Jahren, mehr als 80 Prozent der Pflegebedürftigen werden in Bayern daheim versorgt, entweder durch Pflegedienste oder durch Angehörige – oft auch in Kombination. Dabei gibt es einiges zu beachten. Antworten auf wichtige Fragen:

    Welche finanzielle Unterstützung gibt es für die Pflege daheim?

    Zunächst einmal ist jeder, der in Deutschland krankenversichert, auch pflegeversichert. Es besteht daher ein Rechtsanspruch auf Pflegegeld, das die Krankenkassen auszahlen. Wie Claudia Spiegel, Leiterin der Abteilung Sozialpolitik beim Sozialverband VdK Bayern, erklärt, kann jeder einen Antrag auf Pflegegeld auf der Internetseite der jeweiligen Versicherung herunterladen. „Oder Sie rufen bei Ihrer Kasse an und sagen: Ich möchte gerne einen Antrag auf Pflegegeld stellen.“ Für Privatversicherte gilt das Gleiche. Die Höhe des Pflegegeldes bemisst sich dabei an der Höhe des sogenannten Pflegegrades, also wie intensiv eine Person gepflegt werden muss. Je höher der Pflegegrad, desto mehr pflegerische Maßnahmen sind notwendig und desto höher ist auch das Pflegegeld.

    Wie die Expertin des VdK erklärt, muss die Krankenkasse zur Bewilligung des Antrages erst einmal feststellen, ob ein Pflegegrad vorliegt und falls ja, in welcher Höhe. Die Kassen beauftragendafür den Medizinischen Dienst Bayern mit einer Begutachtung vor Ort. Aufgrund dieses Gutachtens erfolgt dann die Einstufung in einen Pflegegrad. Pflegegeld steht einem ab Pflgegrad zwei zu.

    Pflegebedürftigkeitmonatliches Pflegegeld
    Pflegegrad 1kein Anspruch
    Pflegegrad 2347 Euro
    ­Pflegegrad 3599 Euro
    ­Pflegegrad 4800 Euro
    ­Pflegegrad 5990 Euro

    In Bayern gibt es darüber hinaus seit 2018 noch das sogenannte Landespflegegeld, das beim Landesamt für Pflege beantragt werden kann. Es beträgt aktuell noch 1000 Euro jährlich und wird rückwirkend für das Vorjahr, für 2025 also ab ersten Januar 2026 ausbezahlt. Anspruch hat jeder mit Pflegegrad zwei oder höher, der seinen Wohnsitz in Bayern hat. Für den Antrag braucht es den entsprechenden Nachweis der Krankenkasse. Der Freistaat plant allerdings, den Zuschuss ab kommendem Jahr zu halbieren, auch wenn ein entsprechender Gesetzesentwurf noch nicht in den Landtag eingebracht wurde. Für Claudia Spiegel ist das jedoch „eine Frage der Zeit.“ Sowohl das Pflegegeld der Krankenkassen als auch das Landespflegegeld des Freistaates wird auf das Konto der zu pflegenden Person überwiesen, nicht auf das von Angehörigen.

    Gibt es einen Zuschuss für Umbaumaßnahmen?

    Die Pflegekassen bezuschussen nötige Umbauarbeiten, etwa eine barrierefreie Dusche oder einen Treppenlift, mit bis zu 4180 Euro pro Person und Maßnahme. Bei mehreren pflegebedürftigen Personen in einem Haushalt können einzelne Umbauten sogar mit bis zu 16.720 Euro bezuschusst werden. Ein Antrag muss vor Beginn des Umbaus bei der Pflegekasse eingereicht werden, ein Pflegegrad muss zwingend vorliegen. Anträge gibt es meist online, vielen Pflegekassen genügt auch ein formloses Schreiben.

    Welche fachliche Unterstützung gibt es? Wer bringt einem das Pflegen bei?

    Nicht umsonst ist Pflegefachkraft ein eigener Ausbildungsberuf. Für pflegende Angehörige hingegen „gibt es kein einheitliches Curriculum“, sagt die Expertin vom VdK. Jedoch werden öfter entsprechende Kurse angeboten, zum Beispiel von der Caritas, dem Roten Kreuz oder auch von kirchlichen Trägern. Sie vermitteln die Grundlagen der häuslichen Pflege, etwa bestimmte Griff-Techniken oder wie man eine Person im Bett umlagert. Oft übernimmt die Kosten solcher Kurse ebenfalls die Krankenkasse. Nähere Informationen gibt es bei den örtlichen Pflegestützpunkten oder am VdK-Beratungstelefon Pflege und Wohnen (089/2117-112).

    Bekomme ich für die häusliche Pflege eine Auszeit vom Arbeitgeber?

    Je nach Situation gibt es drei verschiedene Modelle, die eine Auszeit aus dem Job ermöglichen, um sich um die Pflege eines Angehörigen zu kümmern. Tritt etwa wegen eines Unfalls eine Pflegesituation unvermittelt ein, hat jeder Arbeitnehmer pro Jahr einmal das Recht, der Arbeit bis zu zehn Tagen fernzubleiben. Bei der Pflege- beziehungsweise Krankenkasse kann man für diese Auszeit ein Unterstützungsgeld in Höhe von 90 Prozent des Nettolohns beantragen.

    Die zweite Option ist die sogenannte Pflegezeit. Hierbei können sich Arbeitnehmer bis zu sechs Monate ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen und müssen ihrem Arbeitgeber dafür den Nachweis der Pflegebedürftigkeit ihres Angehörigen vorlegen. „Der Arbeitgeber muss es gewähren, wenn man es in der notwendigen Frist ankündigt“, sagt Claudia Spiegel. „Das sind zehn Tage.“ Eine Einschränkung gibt es jedoch: Rechtsanspruch auf Pflegezeit besteht nur, wenn der Betrieb, in dem man arbeitet, mehr als 15 Mitarbeiter hat. Kleinere Betriebe sind nicht verpflichtet, Pflegezeit zu gewähren. Um das ausbleibende Gehalt zu kompensieren, können Betroffene für diese Auszeit ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragen.

    Als dritte Variante gibt es noch die sogenannte Familienpflegezeit, die es ermöglicht, sich bis zu einer Dauer von zwei Jahren teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen – mit einem Restkontingent von 15 Arbeitsstunden pro Woche. Allerdings liegt die Hürde bei der Betriebsgröße hier noch höher: mindestens 25 Mitarbeiter müssen es sein, damit gegenüber dem Arbeitgeber ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit besteht. Für den Verdienstausfall steht auch hier besagtes Darlehen des BAFzA zur Verfügung.

    Gibt es psychologische Unterstützung für pflegende Angehörige?

    „Leider muss ich sagen, dass es da relativ wenig gibt“, sagt die Expertin des VdK. Obwohl die psychische Belastung für viele Angehörige enorm sei, böten nur die Krankenkassen vereinzelt „Unterstützungsbegleitungen und Schulungen“ zu dem Thema an, etwa zu Entspannungstechniken. An manchen Orten gäbe es auch von pflegenden Angehörigen organisierte Selbsthilfegruppen. „Wir vom VdK haben auch Pflegestammtische eingerichtet, die in der Region immer wieder stattfinden.“

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