In Deutschland profitieren Menschen mit Behinderung je nach Schwere der Beeinträchtigung von bestimmten Sonderkonditionen und Vorteilen wie Steuererleichterungen, Vergünstigungen beim Bus- und Bahnfahren oder ermäßigten Eintrittspreisen bei Veranstaltungen. Doch im Ausland wird die nationale Behindertenbescheinigung nach Angaben des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ) häufig nicht anerkannt, was auf Reisen erhebliche Hürden und Unannehmlichkeiten verursachen kann.
Doch das soll sich innerhalb der Europäischen Union bald mit der Einführung des Europäischen Behindertenausweises ändern, der in Zukunft EU-weit als einheitlicher Nachweis des Behindertenstatus gelten wird. Wann der neue Ausweis kommt und wie er das Reisen für Menschen mit Einschränkungen einfacher machen soll, erfahren Sie in diesem Artikel.
Warum soll der Europäische Behindertenausweis kommen?
Von der geplanten Einführung des neuen Ausweises soll eine Vielzahl von Einwohnerinnen und Einwohnern der Europäischen Union profitieren. Die Europäische Kommission geht davon aus, dass aktuell 30 Millionen Menschen in der EU mit einer anerkannten Behinderung leben und daher spezielle Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen können. Jedoch dürften laut Einschätzung des Europäischen Rats und des Rats der EU noch weitaus mehr Menschen aufgrund einer nicht anerkannten Form der Behinderung im Alltag mit Einschränkungen konfrontiert sein. Nach Angaben der Bundesregierung sind etwa 87 Millionen EU-Bürgerinnen und Bürger langfristig von einer körperlichen oder geistigen Behinderung betroffen.
Mit dem Europäischen Behindertenausweis wollen der Europäische Rat und der Rat der EU die länderübergreifende, gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus vereinheitlichen, es Menschen mit Behinderung einfacher machen, sich innerhalb der EU frei zu bewegen und an Freizeit-, Sport- und Kulturangeboten teilzuhaben. Langfristig soll diese Maßnahme die Inklusion in der europäischen Gesellschaft fördern.
Welche Vorteile bringt der Europäische Behindertenausweis mit sich?
Wie der Europäische Rat und der Rat der EU ankündigen, soll mit dem Europäischen Behindertenausweis der im Heimatland geltende Behindertenstatus einer Person in allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt werden. Wer in Deutschland einen Schwerbehindertenausweis, Merkzeichen oder Nachweise für einen Grad der Behinderung besitzt, kann diesen Status also mithilfe des Europäischen Behindertenausweises künftig auch im EU-Ausland geltend machen.
Das bedeutet, dass Menschen mit Behinderung auch auf Reisen dieselben Rechte und Vorzugsbehandlungen in Anspruch nehmen können, die behinderten Einwohnerinnen und Einwohnern des jeweiligen Landes zustehen. Wie das EVZ betont, gilt das ebenso für mitreisende Assistenzkräfte, Begleitpersonen und Assistenztiere.
Welche konkreten Nachteilsausgleiche der Europäische Behindertenausweis bietet, unterscheidet sich je nach Mitgliedstaat. Dazu können laut EVZ die folgenden Leistungen zählen:
- Sonderkonditionen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
- Ermäßigungen oder freier Eintritt bei Freizeit-, Kultur- und Sportveranstaltungen sowie -aktivitäten
- Vorrangiger Zugang (zum Beispiel zu Veranstaltungsstätten oder im Personenverkehr)
- Kostenlose Mitnahme von persönlichen Assistenzkräften beziehungsweise Assistenztieren
- Bereitstellung von Mobilitätshilfen
- Brailleschrift oder Audioguides in Museen und Ausstellungen
Gut zu wissen: Neben dem neuen EU-weiten Behindertenausweis wird zeitgleich auch eine überarbeitete Version des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderungen eingeführt. Wie der Europäische Rat und der Rat der EU erläutern, wird das aktuelle Dokument aufgrund von nationalen Formartunterschieden nicht von allen EU-Mitgliedstaaten anerkannt. Daher soll der bisherige Parkausweis durch ein einheitlich gültiges Format ersetzt werden.
Wann wird der Europäische Behindertenausweis eingeführt?
Das EVZ informiert auf seiner Website über den Zeitplan für die Umsetzung der geplanten Neuerungen. Demnach wurde die Richtlinie zur Einführung des Europäischen Behindertenausweises sowie des Europäischen Parkausweises für Menschen mit Behinderung am 23. Oktober 2024 vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union verabschiedet und trat am 4. Dezember 2024 in Kraft.
Im Anschluss haben die EU-Mitgliedstaaten nun zweieinhalb Jahre Zeit, um die Richtlinien in nationales Recht umzusetzen, und dreieinhalb, bis sie die neuen Rechtsvorschriften anwenden und die Ausweise ausgeben müssen. Dem EVZ zufolge wird der Europäische Behindertenausweis voraussichtlich ab dem 5. Juni 2028 erhältlich sein. Dann soll er im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum – das heißt in allen EU-Ländern sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein – gelten.
Nach Angaben des Europäischen Rats und des Rats der EU soll der neue Europäische Behindertenausweis zweisprachig gestaltet sein, sodass die Informationen jeweils in der eigenen Landessprache und in einer englischen Übersetzung vorliegen. Der Ausweis kann sowohl in physischer als auch in digitaler Form beantragt werden. Die kostenfreie Ausstellung des Dokuments soll durch die zuständigen Behörden in den einzelnen Mitgliedstaaten erfolgen. Diese legen dann auch selbst die Voraussetzungen und den genauen Verfahrensablauf für die Zuerkennung des Behindertenstatus fest.
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