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Grad der Behinderung bei Long Covid: Hat man einen Anspruch?

GdB

Grad der Behinderung bei Long Covid: Hat man einen Anspruch?

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    Atemnot ist ein typisches Long-Covid-Symptom. Doch haben Betroffene damit Anspruch auf einen Grad der Behinderung?
    Atemnot ist ein typisches Long-Covid-Symptom. Doch haben Betroffene damit Anspruch auf einen Grad der Behinderung? Foto: RFBSIP, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Viele Menschen kämpfen auch Monate nach einer Corona-Infektion noch mit starken Folgen. Die Beschwerden können so schwerwiegend sein, dass sie das Leben deutlich einschränken. Doch haben Betroffene dadurch auch automatisch Anspruch auf einen Grad der Behinderung? In diesem Artikel zeigen wir, wann Long Covid-Patienten tatsächlich einen Grad der Behinderung (GdB) zuerkannt bekommen und unter welchen Voraussetzungen ihnen ein Schwerbehindertenausweis zusteht.

    Was ist Long Covid?

    Millionen von Menschen weltweit leiden laut der Weltgesundheitsorganisation (WHO) an der sogenannten Post-COVID-19-Erkrankung, auch bekannt als Long Covid. Nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts (RKI) sind bis zu zehn Prozent aller Corona-Infizierten betroffen. Besonders häufig tritt Long Covid nach einem schweren Krankheitsverlauf auf. Doch auch Menschen mit milden Symptomen können langfristige Auswirkungen spüren.

    Die WHO definiert Long Covid als eine Erkrankung, bei der Beschwerden mindestens drei Monate nach der akuten Infektion bestehen bleiben. Typische Symptome sind etwa:

    • Erhöhte Erschöpfung
    • Kurzatmigkeit und Atemnot
    • kognitive Fehlleistungen Schwierigkeiten  
    • Muskel- und Gelenkschmerzen
    • Schlafstörungen
    • Kopfschmerzen
    • Veränderungen im Geschmack
    • Angstzustände und Depressionen

    Die Beschwerden müssen jedoch nicht dauerhaft bestehen, sondern können der WHO zufolge phasenweise verschwinden und wiederkehren. Das schränkt viele in ihrem Alltag so stark ein, dass sie bereits alltäglichen Aufgaben etwa bei der Arbeit, im Haushalt oder im sozialen Leben nicht mehr nachgehen können.

    Long Covid: Haben Betroffene Anspruch auf einen Grad der Behinderung?

    Der Grad der Behinderung hilft zu bestimmen, wie stark jemand durch eine Krankheit beeinträchtigt ist. Die Bewertung basiert auf den Vorgaben der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) und den darin festgelegten versorgungsmedizinischen Grundsätzen. Bisher ist Long Covid dort allerdings nicht als eigene Krankheit aufgeführt.

    Dennoch können Menschen mit Long Covid unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die Feststellung eines GdB haben. So können laut der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) die einzelnen Symptome der Long Covid Erkrankung mit denen in der Verordnung bewerteten Erkrankungen verglichen werden. Die typischen Beschwerden von Long Covid und ihre jeweiligen GdB-Spannen sind laut der Verordnung etwa:

    Symptom von Long CovidGrad der Behinderung
    Atemnot 20 bis 100
    Hirnschäden, z.B. Gleichgewichtsstörungen oder Parkinson 30 bis 100
    Schlafstörungen50 bis 80
    Migräne0 bis 60
    Verlust des Geschmackssinns 10
    Psychische Störungen 0 bis 100

    Wie hoch der individuelle GdB ausfällt, hängt davon ab, wie ausgeprägt und lang anhaltend die Beschwerden sind – sowie davon, ob mehrere Symptome gleichzeitig vorliegen.

    Wann bekommen Long Covid-Patienten einen Schwerbehindertenausweis?

    Wer an Long Covid erkrankt, kann je nach Symptomen Anspruch auf einen Grad der Behinderung haben. Die Beschwerden müssen dafür laut der MHH seit mindestens sechs Monaten bestehen. Erst dann kann eine Bewertung erfolgen. In der Regel klingen Long-Covid-Symptome der WHO zufolge schon nach etwa vier bis neun Monaten wieder ab. Manchmal dauern die Beschwerden aber auch länger und können über ein Jahr andauern.

    Um als schwerbehindert eingestuft zu werden, muss laut dem Informationsportal pflege.de ein Behinderungsgrad von mindestens 50 vorliegen. Bei einem Grad ab 30 besteht die Möglichkeit, eine sogenannte Gleichstellung zu erhalten, die ähnliche Rechte und Vorteile bringt.

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