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Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2: Bekommt man die Unterstützung gezahlt?

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Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2: Bekommt man die Unterstützung gezahlt?

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    Eine Haushaltshilfe kann Tätigkeiten wie Putzen, Abwaschen oder auch die Essenszubereitung übernehmen.
    Eine Haushaltshilfe kann Tätigkeiten wie Putzen, Abwaschen oder auch die Essenszubereitung übernehmen. Foto: Christin Klose, dpa (Symbolbild)

    Wer einen Pflegegrad 2 zugesprochen bekommt, kann nur teilweise noch selbstständig leben. Der Haushalt ist häufig nicht mehr in vollem Umfang zu stemmen. Der nächstliegende Gedanke wäre die Einstellung einer Haushaltshilfe oder Putzkraft. Doch können Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad 2 hierbei auf Unterstützung der Pflegekasse hoffen? Ist die Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe in den Leistungen bei Pflegegrad 2 enthalten? Die Antwort lesen Sie in diesem Artikel.

    Apropos: Viele fragen sich, ob man mit einem Pflegegrad 2 noch Autofahren darf.

    Pflegegrad 2: Welche Leistungen sind enthalten?

    Personen mit einem Pflegegrad 2 wurde im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens, dem sogenannten „NBA“, eine „erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“ nachgewiesen. Somit bestehen seitens des Antragstellers entsprechende Ansprüche nach Leistungen aus der Pflegekasse.

    Hierzu gehören unter anderem Pflegegeld, Pflegesachleistungen sowie Zuschüsse zur Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege, Wohnraumanpassung oder Wohngruppenzuschlag. Für einen grundsätzlichen Überblick zur Pflege, etwa was es mit den Pflegegraden von 1 bis 5 auf sich hat oder was unter den sogenannten Pflegehilfsmitteln zu verstehen ist, lohnt zunächst ein Blick auf die Begriffserklärungen. Eine Pflegegrade-Tabelle gibt außerdem Aufschluss darüber, wie viel Geld jeweils fließt.

    Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2: Bekommt man die Unterstützung gezahlt?

    Wer sich die Leistungen bei Pflegegrad 2 genau anschaut, wird feststellen, dass die Übernahme der Kosten für eine Haushaltshilfe explizit nicht erwähnt wird. Das bedeutet jedoch nicht, dass hierfür kein Geld zur Verfügung steht.

    Denn wie das Portal pflege.de schreibt, kann ein Teil des Geldes der Pflegekasse für eine Haushaltshilfe aufgewendet werden. So könne beispielsweise der Anspruch auf „Betreuungs- und Entlastungsleistungen“, kurz: der Entlastungsbetrag, in Höhe von derzeit 131 Euro im Monat für eine Haushaltshilfe geltend gemacht werden. Weiter können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 auch das Pflegegeld für eine Putzkraft oder Ähnliches einsetzen. Durch den sogenannten Umwandlungsanspruch steht ihnen zudem zu, die Zuschüsse für Pflegesachleistungen oder die Verhinderungspflege für eine Haushaltshilfe abzuzweigen.

    Übrigens: Der Entlastungsbetrag in der Pflege ist 2025 um 4,5 Prozent gestiegen. Für 2026 gab es keine Anpassung des Betrags. Erst 2028 ist gesetzlich wieder eine Erhöhung in der Pflege geplant.

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