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Kritik an Verteilung der Gelder in der Pflege: „Muss der Gärtner von der Pflegekasse bezahlt werden?“

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Kritik an Verteilung der Gelder in der Pflege: „Muss der Gärtner von der Pflegekasse bezahlt werden?“

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    Gartenarbeit gehört zu Hause, aber auch in Pflegeeinrichtungen, mit dazu. Für Karl-Josef Laumann wird der Gärtner zum Sinnbild seiner Kritik an der Verteilung der Gelder in der Pflege.
    Gartenarbeit gehört zu Hause, aber auch in Pflegeeinrichtungen, mit dazu. Für Karl-Josef Laumann wird der Gärtner zum Sinnbild seiner Kritik an der Verteilung der Gelder in der Pflege. Foto: Tomasz Zajda, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Eine umfassende Reform soll in der Pflege und der Pflegeversicherung viel Veränderung bringen. Ziel sind laut dem Koalitionsvertrag von Union und SPD insbesondere „die nachhaltige Finanzierung und Finanzierbarkeit der Pflegeversicherung“, die „Stärkung der ambulanten und häuslichen Pflege“ und eine Entbürokratisierung. Konkrete Maßnahmen stehen noch nicht fest. Aber die zuständige Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit dem Namen „Zukunftspakt Pflege“ hat laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) in ihrer Sitzung am 13. Oktober 2025 erste Zwischenergebnisse vorgestellt.

    Im Interview mit der Wirtschaftswoche äußerte sich jetzt Ende Oktober auch Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) zum Status quo in der Pflege und der geplanten Reform. Er ist Teil der Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ und fragt: „Muss der Gärtner von der Pflegekasse bezahlt werden?“ Was er damit meint und was seiner Meinung nach in der Pflege besser laufen könnte, lesen Sie hier.

    NRW-Gesundheitsminister über die Pflege: „Muss der Gärtner von der Pflegekasse bezahlt werden?“

    „Mir ist wichtig, die Leistungen der Pflegeversicherung noch einmal genau in den Blick zu nehmen“, sagte Karl-Josef Laumann laut dem BMG zum aktuellen Stand der Reformüberlegungen. Man müsse einen Schritt zurücktreten und sich auch in Bezug auf die Pflegereform 2017 – damals wurden die fünf Pflegegrade sowie ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt – fragen: „Welche Ziele wollten wir womit erreichen und haben wir diese erreicht?“

    Ein zentrales Thema ist Laumann zufolge die Stärkung der häuslichen Versorgung. „Die Realität ist, dass 85 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause wohnen, überwiegend versorgt von der Familie. Anders würde das System nicht funktionieren“, erklärte er auch im Gespräch mit der Wirtschaftswoche. Acht Jahre nach der letzten Ausweitung der Leistungen der Pflegeversicherung müsse man „schauen, was sich bewährt hat und was nicht“. Da die allermeisten Pflegebedürftigen so lange wie möglich selbstständig und zu Hause bleiben wollen, müsse in Unterstützung in der eigenen Wohnung, aber auch Sport sowie Angebote in Gruppen – „damit die Menschen nicht vereinsamen“ – investiert werden.

    Gerade in puncto Investitionen warf Laumann gegenüber der Wirtschaftswoche die Frage nach dem Gärtner auf, der von der Pflegekasse bezahlt werde. „Ich glaube, es sind da ein paar Auswüchse entstanden. Da staune ich selbst“, führte er weiter aus. Doch was meint der Gesundheitsminister damit?

    Der Gärtner und die Pflegekasse: Gibt es unnötige Ausgaben in der Pflegeversicherung?

    Was der NRW-Gesundheitsminister konkret mit „Auswüchsen“ auf der Kostenseite der Pflegeversicherung meint, hat er im Interview mit der Wirtschaftswoche nicht weiter ausgeführt. Seine Frage nach dem Gärtner und der Pflegekasse könnte allerdings auf versicherungsfremde Leistungen oder auch unnötige Ausgaben abzielen.

    Besonders im vergangenen Jahr wurde mit Blick auf eine nötige Pflegereform viel über Kosten gesprochen, die etwa in der Corona-Pandemie entstanden sind und von der Pflegeversicherung ausgelegt wurden. In den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD hat sich das auch in einem Arbeitspapier der heutigen Regierungsparteien zu Pflege und Gesundheit widergespiegelt. Demnach sollten die aus dem Ausgleichsfonds entnommenen Gelder zurückerstattet werden. Zudem sollte auch eine Lösung für versicherungsfremde Leistungen wie die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige und die Ausbildungsumlage im Pflegeheim gefunden werden. Im Koalitionsvertrag fehlen diese Punkte allerdings.

    Neuer in der Diskussion um die Finanzlage der Pflegeversicherung ist dagegen die Zukunft des Pflegegrads 1. Die Bundesregierung hatte der Bild-Zeitung zufolge, die sich auf Aussagen führender Koalitionspolitiker berief, in Erwägung gezogen, den niedrigsten Pflegegrad gänzlich abzuschaffen. Die SPD distanzierte sich jedoch schnell von diesen Plänen und inzwischen ist klar: Es droht kein Pflegegrad-1-Aus.

    Aber: Den Zwischenergebnissen des „Zukunftspakts Pflege“ zufolge hat die zuständige Bund-Länder-Arbeitsgruppe festgestellt, dass die Leistungen im Pflegegrad 1 nicht ausreichen, um eine Verschlechterung des Gesundheitszustands früh zu verhindern. Eine Umwidmung des Entlastungsbetrags in Höhe von 131 Euro pro Monat soll das ändern. Die Idee: Die frei werdenden Mittel sollten künftig für eine präventionsorientierte Begleitung durch Pflegekräfte eingesetzt werden, die gezielt die Selbstständigkeit und Mobilität von Pflegebedürftigen stärken und sie bei der Nutzung von Reha- und Präventionsangeboten unterstützen sollen. Dadurch sollen gesundheitliche Verschlechterungen, Krankenhausaufenthalte oder frühe Heimeinzüge vermieden und gleichzeitig Kosten im Pflegebereich begrenzt werden. Bislang handelt es sich dabei aber nur um eine Reformidee.

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