Startseite
Icon Pfeil nach unten
Geld & Leben
Icon Pfeil nach unten
Pflege
Icon Pfeil nach unten

Pflege 2028: Wie viel Geld könnten Pflegebedürftige dann bekommen?

Pflege

Pflege 2028: Wie viel Geld könnten Pflegebedürftige dann bekommen?

  • |
  • |
  • |
  • |
    Blick in die Zukunft: Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen 2028 erneut steigen. Der genaue Erhöhungsbetrag ist aber noch nicht klar.
    Blick in die Zukunft: Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen 2028 erneut steigen. Der genaue Erhöhungsbetrag ist aber noch nicht klar. Foto: Ralf, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Die Pflegereform 2023 hat viele Änderungen mit sich gebracht – eine erstreckt sich sogar bis ins Jahr 2028. Im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wurden nämlich mitunter eine Beitragsanpassung zugunsten von Mitgliedern mit Kindern, ein breiterer Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld, höhere Zuschüsse zum Eigenanteil im Pflegeheim sowie mehrere Erhöhungen der Pflegeleistungen beschlossen. So wurden 2024 das Pflegegeld sowie die Pflegesachleistungen um fünf Prozent erhöht, zum 1. Januar 2025 folgte eine Anpassung aller Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung – diesmal um 4,5 Prozent – und zum 1. Januar 2028 steht im Sinne einer Leistungsdynamisierung bereits die nächste Erhöhung an.

    Um wie viel Prozent die Pflegeleistungen 2028 steigen werden, steht noch nicht genau fest. Laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) soll sie sich aber an der Kerninflationsrate der drei vorausgegangenen Kalenderjahre orientieren. Was bedeutet das genau? Wie hoch könnte die Erhöhung 2028 ausfallen und wie viel Geld würden Pflegebedürftige dann bekommen?

    Übrigens: Der Beitrag zur Pflegeversicherung ist zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte gestiegen. Mitglieder mit einem Kind zahlen nun 3,6 Prozent. Wie 2023 infolge eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts beschlossen, zahlen Mitglieder ohne Kinder noch immer 0,6 Prozent mehr, also 4,2 Prozent. Dabei handelt es sich um den Kinderlosenzuschlag. Damit soll laut dem BMG der wirtschaftliche Aufwand für die Kindererziehung berücksichtigt werden.

    Pflege 2028: Wie wird die Erhöhung berechnet?

    Wie genau die Erhöhung zum 1. Januar 2028 berechnet wird, ist gesetzlich geregelt. In §30 SGB XI heißt es dazu, dass die Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung „in Höhe des kumulierten Anstiegs der Kerninflationsrate in den letzten drei Kalenderjahren, für die zum Zeitpunkt der Erhöhung die entsprechenden Daten vorliegen, nicht jedoch stärker als der Anstieg der Bruttolohn- und Gehaltssumme je abhängig beschäftigten Arbeitnehmer im selben Zeitraum“ steigen werden.

    Was heißt das? Wie ein Sprecher des BMG auf Nachfrage erklärt, wird zunächst die Summe der Kerninflationsrate aus den letzten drei Jahren – also 2025, 2026 und 2027 – gebildet und mit der Summe des jährlichen Anstiegs der Bruttolohn- und Gehaltssumme je Beschäftigten im selben Zeitraum verglichen. Letzterer Betrag deckelt die Anpassungshöhe.

    Und wie sind Kerninflation und Bruttolohn- und Gehaltssumme definiert?

    • Kerninflation: Die Kerninflation meint laut dem Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München (ifo Institut) die Inflationsrate ohne Energie und Nahrungsmittel gemessen. Da diese Werte oft höheren Schwankungen unterlegen sind.
    • Bruttolohn- und Gehaltssumme: Unter Bruttolöhnen und -gehältern versteht man laut dem Statistischen Bundesamt Destatis alle Löhne und Gehälter, einschließlich Lohnsteuer und Sozialbeiträgen, die Entgeltempfängerinnen und -empfängern aus ihrem Arbeits- oder Dienstverhältnis zufließen.

    Pflege 2028: Um wie viel Prozent könnten die Leistungen steigen?

    Langfristige sowie zuverlässige Prognosen zur Entwicklung der Kerninflationsrate und der Bruttolöhne und Bruttogehälter, die weiter als zwei Jahre in die Zukunft blicken, gibt es nicht, erklärt ein Sprecher des Statistischen Bundesamtes auf Nachfrage. Für 2025 stehen die Zahlen bereits fest, für die Jahre 2026 und 2027 gibt es Prognosen.

    Im Jahr 2025 lag die Kerninflationsrate laut dem Statistischen Bundesamt bei 2,8 Prozent. Laut der wirtschaftlichen Gemeinschaftsdiagnose, die das ifo Institut im Herbst 2025 veröffentlicht hat, wird die Kerninflationsrate für das Jahr 2026 bei 2,3 Prozent veranschlagt und im Jahr 2027 auf 2,4 Prozent zulegen. Etwas höher schätzt der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung die Kerninflationsrate ein: 2,5 Prozent im Jahr 2026. Für 2027 gibt der Rat noch keine Prognose ab.

    Die Nominallöhne – sie bilden die Entwicklung der Bruttoverdienste je Beschäftigten ab – sind im Jahr 2025 laut dem Statistischen Bundesamt im Vergleich zum Vorjahr um 4,2 Prozent gestiegen. Aus der ifo-Gemeinschaftsdiagnose geht für die Bruttolöhne und -gehälter je Beschäftigten für 2026 eine angenommene prozentuale Veränderung im Vergleich zum Vorjahr von 3,5 Prozent hervor. Für 2027 wird sie auf 3,7 Prozent prognostiziert. Diese Werte nehmen wir in unserer Berechnung der Erhöhung 2028 an.

    Diese Zahlen stehen also für 2025 fest und wären für die Jahre 2026 und 2027 denkbar:

    202520262027
    Kerninflation2,8 Prozent2,3 oder 2,5 Prozent2,4 Prozent
    Lohnanstieg4,2 Prozent3,5 Prozent3,7 Prozent

    Für die Pflege 2028 könnte das anhand der Kerninflationsrate der vorausgegangenen drei Jahre eine Erhöhung um 7,5 oder 7,7 Prozent bedeuten. Anhand der Bruttolohn- und Gehaltssumme je Beschäftigten im selben Zeitraum dürfte die Erhöhung maximal bei 11,4 Prozent liegen.

    Pflegeleistungen 2028: So viel Geld könnten Pflegebedürftige bekommen

    Zuletzt wurden die Geld- und Sachleistungen der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 erhöht. Auf Grundlage dieser Erhöhung dürfte auch die Anpassung zum 1. Januar 2028 basieren. Diese Leistungen wurden 2025 erhöht:

    Ausgehend von den Leistungsbeträgen für 2025, die das Bundesverwaltungsamt angibt, und einer Erhöhung um 7,5 Prozent, 7,7 Prozent oder 11,4 Prozent würden sich die Leistungen so erhöhen. Dabei ist wichtig zu beachten, dass die Beträge in der Regel aufgerundet werden:

    Pflegegeld 2028:

    Leistung 20257,5 Prozent7,7 Prozent11,4 Prozent
    Pflegegrad 1kein Anspruchkein Anspruchkein Anspruchkein Anspruch
    Pflegegrad 2347 Euro373 Euro374 Euro387 Euro
    Pflegegrad 3599 Euro644 Euro645 Euro667 Euro
    Pflegegrad 4800 Euro860 Euro862 Euro891 Euro
    Pflegegrad 5990 Euro1064 Euro1066 Euro1103 Euro

    Pflegesachleistungen 2028:

    Leistung 20257,5 Prozent7,7 Prozent11,4 Prozent
    Pflegegrad 1kein Anspruchkein Anspruchkein Anspruchkein Anspruch
    Pflegegrad 2796 Euro856 Euro857 Euro887 Euro
    Pflegegrad 31497 Euro1609 Euro1612 Euro1668 Euro
    Pflegegrad 41859 Euro1998 Euro2002 Euro2071 Euro
    Pflegegrad 52299 Euro2471 Euro2476 Euro2561 Euro

    Tages- und Nachtpflege 2028:

    Leistung 20257,5 Prozent7,7 Prozent11,4 Prozent
    Pflegegrad 1kein Anspruchkein Anspruchkein Anspruchkein Anspruch
    Pflegegrad 2721 Euro775 Euro777 Euro803 Euro
    Pflegegrad 31357 Euro1459 Euro1461 Euro1512 Euro
    Pflegegrad 41685 Euro1811 Euro1815 Euro1877 Euro
    Pflegegrad 52085 Euro2241 Euro2246 Euro2323 Euro

    Kurzzeit- und Verhinderungspflege 2028:

    Die Finanzierung der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege wurde laut dem BMG zum 1. Juli 2025 aus zwei Töpfen in einem Budgettopf zusammengeführt. Mit dem Entlastungsbudget können jetzt pro Jahr bis zu 3539 Euro für beide Leistungen eingesetzt werden. Bei einer Erhöhung um 7,5 Prozent würde das Entlastungsbudget im Jahr 2028 auf 3804 Euro ansteigen, bei 7,7 Prozent wären es 3812 Euro und bei 11,4 Prozent 3942 Euro.

    Vollstationäre Pflege 2028:

    Leistung 20257,5 Prozent7,7 Prozent11,4 Prozent
    Pflegegrad 1kein Anspruchkein Anspruchkein Anspruchkein Anspruch
    Pflegegrad 2805 Euro865 Euro867 Euro897 Euro
    Pflegegrad 31319 Euro1418 Euro1421 Euro1469 Euro
    Pflegegrad 41855 Euro1994 Euro1998 Euro2066 Euro
    Pflegegrad 52096 Euro2253 Euro2257 Euro2335 Euro

    Entlastungsbetrag 2028:

    Der Entlastungsbetrag ist 2025 auf 131 Euro pro Monat gestiegen. Bei einer Erhöhung um 7,5 Prozent würde er im Jahr 2028 auf 141 Euro ansteigen, bei 7,7 Prozent wären es 141 Euro und bei 11,4 Prozent 146 Euro.

    Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 2028:

    Der Betrag für die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist 2025 auf 42 Euro pro Monat angestiegen. Bei einer Erhöhung um 7,5 Prozent würde er im Jahr 2028 auf 45 Euro ansteigen, bei 7,7 Prozent wären es 45 Euro und bei 11,4 Prozent 47 Euro.

    Zuschuss zur Wohnraumanpassung 2028:

    Der Zuschuss zur Wohnraumanpassung ist 2025 auf 4180 Euro pro Maßnahme erhöht worden. Bei einer Erhöhung um 7,5 Prozent würde er im Jahr 2028 auf 4494 Euro ansteigen, bei 7,7 Prozent wären es 4502 Euro und bei 11,4 Prozent 4657 Euro.

    Wohngruppenzuschuss 2028:

    Der Wohngruppenzuschuss ist 2025 auf 224 Euro pro Monat gestiegen. Bei einer Erhöhung um 7,5 Prozent würde er im Jahr 2028 auf 241 Euro ansteigen, bei 7,7 Prozent wären es 241 Euro und bei 11,0 Prozent 250 Euro.

    Digitale Pflegeanwendungen 2028:

    Der Leistungsanspruch beim Einsatz digitaler Pflegeanwendungen ist 2025 auf 53 Euro monatlich gestiegen. Bei einer Erhöhung um 7,5 Prozent würde er im Jahr 2028 auf 57 Euro ansteigen, bei 7,7 Prozent wären es 57 Euro und bei 11,4 Prozent 59 Euro.

    Diskutieren Sie mit
    XXX 0 Kommentare
    hier kommen komentare rein

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Anmelden

    Sie haben noch kein Konto? Kostenfrei registrieren