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Pflegegeld 2026: Wann ist die Auszahlung? Alle Termine im Überblick

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Pflegegeld 2026: Wann ist die Auszahlung? Alle Termine im Überblick

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    Das Pflegegeld wird in der Regel monatlich ausgezahlt. Der genaue Termin kann jedoch variieren.
    Das Pflegegeld wird in der Regel monatlich ausgezahlt. Der genaue Termin kann jedoch variieren. Foto: marcus_hofmann, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Immer mehr Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Laut dem Statistischen Bundesamt stieg die Zahl der Pflegebedürftigen Ende 2023 auf knapp 5,7 Millionen an. Etwa 86 Prozent von ihnen werden zu Hause versorgt.

    Wenn Angehörige die Pflege übernehmen, kann das oft Kraft, Zeit und Geduld kosten. Auch finanziell kann die Situation belastend sein. Das Pflegegeld soll Pflegebedürftige und ihre Familien unterstützen. Laut dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) soll es Betroffenen ermöglichen, frei zu entscheiden, ob sie lieber in eine stationäre Einrichtung ziehen oder zu Hause gepflegt werden möchten. Werden sie häuslich versorgt, übernimmt die Pflegeversicherung die Zahlung des Pflegegeldes. Doch wann besteht tatsächlich ein Anspruch und ab wann können Pflegebedürftige mit der Auszahlung rechnen?

    Pflegegeld: Wer hat Anspruch auf die Leistung?

    Werden pflegebedürftige Personen zu Hause versorgt, können sie Anspruch auf Pflegegeld haben. Wie das BMG erklärt, gilt dies jedoch nur, wenn die häusliche Pflege „in geeigneter Weise“ sichergestellt ist. Was genau darunter fällt, wird nicht detailliert definiert – die Pflege kann also etwa durch Angehörige, ehrenamtliche Helfer oder ganz ohne Pflegeperson erfolgen. Voraussetzung ist außerdem, dass mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Personen mit Pflegegrad 1 haben also keinen Anspruch auf Pflegegeld.

    Das Pflegegeld kann laut dem BMG auch mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden. Die Rede ist dann von der sogenannten Kombinationsleistung. Betroffene werden dann nicht nur von Angehörigen, sondern auch von einem ambulanten Pflegedienst versorgt. Beide Leistungen – Pflegegeld und Pflegesachleistungen – werden dann allerdings nur anteilig ausgezahlt. Je nach genutztem Umfang der Pflegesachleistungen verringert sich der Anspruch beim Pflegegeld prozentual. Ein Beispiel: Werden in einem Monat 60 Prozent der Pflegesachleistungen genutzt, erhält die pflegebedürftige Person in diesem Auszahlungszeitraum nur 40 Prozent des Pflegegeldes.

    Wie Pflegebedürftige das Pflegegeld – ob anteilig oder in der vollen Höhe – letztlich einsetzen, steht ihnen frei. Häufig wird es laut dem BMG an diejenigen weitergegeben, die die Pflege übernehmen – meist Angehörige.

    Pflegegeld 2026: Wie hoch fällt die Leistung aus?

    Die Höhe des Pflegegeldes unterscheidet sich, wie das BMG aufführt, je nach Pflegegrad. Menschen mit Pflegegrad 2 erhalten also weniger Geld als Personen, die in Pflegegrad 5 eingestuft sind.

    Zuletzt wurden die Leistungsbeträge der Pflegeversicherung Anfang 2025 um 4,5 Prozent angehoben, wie das BMG mitteilt. Für das Jahr 2026 bleibt das Pflegegeld laut pflege.de jedoch unverändert. Erst zum 1. Januar 2028 ist eine erneute Anpassung der Beträge vorgesehen. Pflegebedürftige erhalten im Jahr 2026 folgende monatliche Beträge:

    • Pflegegrad 1: keinen Anspruch
    • Pflegegrad 2: 347 Euro
    • Pflegegrad 3: 599 Euro
    • Pflegegrad 4: 800 Euro
    • Pflegegrad 5: 990 Euro

    Pflegegeld Auszahlungstermine: Wann erfolgt die Auszahlung 2026?

    Das Pflegegeld wird laut pflege.de in der Regel am ersten Werktag eines Monats im Voraus ausgezahlt. Für Januar 2026 kommt das Pflegegeld somit für alle Berechtigten zu Monatsbeginn. Zwar gelten alle Tage von Montag bis Samstag – außer Feiertage – als Werktage, jedoch laut der Sparkasse nur die Tage von Montag bis Freitag als Bankarbeitstage. Deshalb kommt das Pflegegeld in der Regel nicht an einem Samstag auf dem Bankkonto an.

    Diese Auszahlungstermine gelten 2026 für gesetzlich Versicherte:

    • Januar: Freitag, 2. Januar 2026
    • Februar: Montag, 2. Februar 2026
    • März: Montag, 2. März 2026
    • April: Mittwoch, 1. April 2026
    • Mai: Montag, 4. Mai 2026
    • Juni: Montag, 1. Juni 2026
    • Juli: Mittwoch, 1. Juli 2026
    • August: Montag, 3. August 2026
    • September: Dienstag, 1. September 2026
    • Oktober: Donnerstag, 1. Oktober 2026
    • November: Montag, 2. November 2026
    • Dezember: Dienstag, 1. Dezember 2026

    Wichtig: Im Monat der Antragstellung, also nach dem Pflegegeld-Erstantrag, wird in der Regel kein Geld überwiesen. Die erste Auszahlung erhalten Pflegebedürftige laut pflege.de frühestens im Monat nach dem Antrag. Rückwirkend kann Pflegegeld nicht ausgezahlt oder beantragt werden. Das Pflegegeld fließt also erst, nachdem der Antrag eingegangen ist und genehmigt wurde. Im ersten Monat kann es daher sein, dass das Pflegegeld nicht in der vollen Höhe, sondern nur anteilig ausgezahlt wird.

    Abweichungen bei der Auszahlung: Wann Pflegegeld nicht am Monatsanfang kommt

    Wann genau das Pflegegeld auf dem Konto eingeht, kann je nach Pflegekasse variieren. Manche gesetzliche Kassen zahlen anders als üblich nicht am ersten Werktag, sondern an einem anderen festen Termin. Die Techniker Krankenkasse (TK) erklärt etwa, dass sie das Pflegegeld bereits am letzten Arbeitstag vor Monatsende für den Folgemonat überweist. Auch für privat Pflegeversicherte gelten andere Regeln. Laut pflege.de erfolgt die Auszahlung hier rückwirkend für den vergangenen Monat, also zu Beginn des Folgemonats.

    Wer Pflegesachleistungen zusätzlich zum Pflegegeld in Anspruch nimmt und damit die Kombinationsleistung nutzt, muss, wie pflege.de erklärt, mit abweichenden Zahlungsterminen rechnen. Wird die häusliche Pflege nämlich mit ambulanten Diensten kombiniert, zahlt die Pflegekasse das Pflegegeld nicht zum Monatsanfang aus. Stattdessen erfolgt die Überweisung erst nachträglich, sobald abgerechnet wurde, in welchem Umfang Pflegesachleistungen tatsächlich genutzt wurden. Meist dauert das etwa sechs Wochen.

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