Die Leistungen der Pflegeversicherung wurden zuletzt im Januar 2025 erhöht. Das wurde bereits in der Pflegereform 2023 beschlossen. Dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zufolge sind alle Geld- und Sachleistungen um 4,5 Prozent gestiegen. Die nächste Erhöhung ist für 2028 geplant. Im Jahr 2026 bleiben die Leistungen also unverändert. Wie viel Geld Pflegebedürftige bekommen, hängt unter anderem mit der Höhe des Pflegegrades von 1 bis 5 zusammen.
Die höchsten Beträge erhalten weiterhin Menschen mit Pflegegrad 5, da sie unter der schwersten Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit und Fähigkeiten leiden. Von den knapp 5,7 Millionen pflegebedürftigen Menschen, die laut der aktuellen Pflegestatistik in Deutschland leben, betrifft das nur 4,3 Prozent. Trotzdem stellt sich die Frage, wie viel Geld sie im Jahr 2026 von der Pflegekasse bekommen.
Pflegegrad 5: Welche Leistungen bekommen Pflegebedürftige?
Pflegebedürftige haben nicht automatisch Anspruch auf alle Leistungen der Pflegekasse. Laut dem BMG spielt dabei neben der Höhe des Pflegegrads unter anderem auch die Pflegesituation eine Rolle – häusliche Pflege durch Angehörige, durch einen ambulanten Pflegedienst oder in einem Pflegeheim. Grundsätzlich bekommen Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2, 3, 4 und 5 aber die gleichen Leistungen, wenn sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen. Lediglich Menschen mit Pflegegrad 1 müssen mit weniger Leistungen auskommen, da sie laut dem Ministerium verhältnismäßig nur unter einer geringen Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit und ihrer Fähigkeiten leiden.
Diese Leistungen können Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 bekommen:
- Pflegesachleistungen
- Tages- und Nachtpflege
- Kurzzeitpflege
- Verhinderungspflege
- Vollstationäre Pflege
- Entlastungsbetrag
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
- Hausnotruf
- Zuschuss zur Wohnraumanpassung
- Wohngruppenzuschlag
- Anschubfinanzierung für die Neugründung einer Pflege-WG
Pflegegrad 5 im Jahr 2026: Wie viel Geld gibt es von der Pflegekasse?
Für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 bedeutete die letzte Pflege-Erhöhung im Jahr 2025 je nach Leistung zwei bis 180 Euro mehr Geld. Für den Hausnotruf gab es dem Pflegeportal pflege.de zufolge keine Erhöhung.
So viel Geld bekommen Menschen mit Pflegegrad 5 im Jahr 2026 und im Vergleich zu 2024 – also vor der letzten Erhöhung – laut dem Bundesverwaltungsamt:
| Pflegeleistung | Auszahlung | 2024 | Erhöhung | 2025 und 2026 |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegeld | monatlich | 947 Euro | 43 Euro mehr | 990 Euro |
| Pflegesachleistungen | monatlich | 2200 Euro | 99 Euro mehr | 2299 Euro |
| Tages- und Nachtpflege | monatlich | 1995 Euro | 90 Euro mehr | 2085 Euro |
| Entlastungsbudget | jährlich | - | - | 3539 Euro |
| Vollstationäre Pflege | monatlich | 2005 Euro | 91 Euro mehr | 2096 Euro |
| Entlastungsbetrag | monatlich | 125 Euro | 6 Euro mehr | 131 Euro |
| Pflegehilfsmittel | monatlich | 40 Euro | 2 Euro mehr | 42 Euro |
| Hausnotruf | monatlich | 25,50 Euro | - | 25,50 Euro |
| Wohnraumanpassung | je Gesamtmaßnahme | 4000 Euro | 180 Euro mehr | 4180 Euro |
| Wohngruppenzuschlag | monatlich | 214 Euro | 10 Euro mehr | 224 Euro |
| Anschubfinanzierung | einmalig | 2500 Euro | 113 Euro mehr | 2613 Euro |
Wichtige Änderung im Juli 2025: Zwar wurden auch die Kurzzeit- und die Verhinderungspflege zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent erhöht, allerdings gelten die jeweiligen Maximalbeträge seit 1. Juli 2025 nicht mehr getrennt. Mit der Einführung des Entlastungsbudgets hat sich nämlich die Finanzierung geändert. Während zuvor für die Kurzzeitpflege nicht genutzte Mittel der Verhinderungspflege und andersherum genutzt werden konnten, gibt es jetzt einen gemeinsamen Topf für die Leistungen. Laut dem BMG steht nun für beide Leistungen „ein kalenderjährlicher Gesamtleistungsbetrag von bis zu 3539 Euro zur Verfügung, den die Anspruchsberechtigten nach ihrer Wahl flexibel für beide Leistungsarten einsetzen können“.
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