In Deutschland gelten knapp 5,7 Millionen Menschen als pflegebedürftig. Das hat das Statistische Bundesamt in der Pflegestatistik 2023 ermittelt. Auf die Gesamtbevölkerung bezogen machten Pflegebedürftige damit einen Anteil von 6,24 Prozent aus, erklärt die Barmer in ihrem Pflegereport 2025. Im Vergleich zu 2015 kommt das prozentual und in absoluten Zahlen fast einer Verdoppelung gleich. Damals machten etwa 3 Millionen Pflegebedürftige 3,21 Prozent der Bevölkerung aus.
Der starke Anstieg an Pflegefällen ist dem Pflegereport zufolge allerdings nicht allein und auch nicht größtenteils auf die Alterung der Gesellschaft zurückzuführen. Dieses Phänomen mache nur einen Anteil von 15 Prozent aus. Der zunehmende Pflegebedarf in Deutschland und die explodierenden Kosten in der Pflegeversicherung seien viel mehr auf politische Entscheidungen im Jahr 2017 zurückzuführen – gemeint ist die damalige Pflegereform. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer, mahnt, dass nun auf die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die Vorschläge für die Zukunft der Pflege erarbeiten soll, eine „Mammutaufgabe“ warte, um „die Pflegeversicherung zu reformieren und finanziell zu stabilisieren“. Was wurde 2017 beschlossen und was bedeutet das nun für die künftige Pflegereform?
Einführung der Pflegegrade 1 bis 5: Eine politische Fehlentscheidung mit Langzeitwirkung?
Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) – der Pflegereform 2017 – wurden zum 1. Januar 2017 laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) als wichtigste Punkte ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, die drei Pflegestufen durch die Pflegegrade von 1 bis 5 ersetzt und neue Leistungsbeträge in der Pflegeversicherung beschlossen. Der ehemalige Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) erklärte damals unter anderem, dass die Hilfe damit deutlich früher einsetze und mit wachsendem Unterstützungsbedarf steige. Dafür wurden pro Jahr insgesamt fünf Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.
Was damals gut klang und Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen entlasten sollte, steht heute allerdings in der Kritik. Die Pflegereform 2017 sei ein zentraler Kostentreiber, der die Pflegeversicherung in finanzielle Schieflage gebracht habe, erklärt die Barmer in ihrem aktuellen Pflegereport.
Für den massiven Anstieg pflegebedürftiger Menschen ist dem Report zufolge nämlich nicht der Demografiewandel und nicht die Krankheitslast verantwortlich. Um das zu prüfen, wurden sechs akute und sechs dauerhafte Erkrankungen analysiert – darunter Krebs, Hirninfarkt, Demenz, Parkinson und Herzinsuffizienz. Bei allen Erkrankungen sei der Anteil Pflegebedürftiger gestiegen: Während im Jahr 2017 etwa 11,4 Prozent der an Krebs und 68,1 Prozent der an Demenz Erkrankten pflegebedürftig waren, lagen diese Werte im Jahr 2023 bei 20,0 Prozent und 78,5 Prozent.
Studienautor Heinz Rothgang von der Universität Bremen erklärt: „Ein Hauptgrund für den Anstieg der Pflegebedürftigen ist der seit Januar 2017 geltende neue Pflegebedürftigkeitsbegriff.“ Dieser habe neben der Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade zu einer deutlichen Leistungsausweitung geführt. Durch die leichtere Inanspruchnahme von Pflegeleistungen seien immer mehr Menschen als pflegebedürftig anerkannt worden und hätten frühzeitig Unterstützung erhalten, sagt er. Dadurch hat sich laut dem Barmer-Pflegereport auch die Dauer der Pflegebedürftigkeit deutlich erhöht – ein weiterer Kostenfaktor.
Pflegereform dringend nötig: Fordert die Regierung Leistungskürzungen?
Die von der Bundesregierung beauftragte Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll laut der Barmer noch in diesem Jahr Eckpunkte für eine große Pflegereform vorlegen. Allerdings dürfen die Experten keine Vorschläge unterbreiten, die mit Mehrausgaben verbunden sind, wenn diese nicht unmittelbar auf die demografische Entwicklung der Gesellschaft in Deutschland zurückzuführen sind.
Heinz Rothgang sieht das kritisch. Auf den demografischen Wandel lassen sich nämlich laut dem Pflegereport nur 15 Prozent der gestiegenen Pflegefallzahlen zurückführen. Im Klartext heißt das dem Professor zufolge: „Die Vorgabe [der Bundesregierung] sind Leistungskürzungen. Und das ist problematisch.“
Tatsächlich standen bereits Ideen wie eine Karenzzeit in der Pflegeversicherung oder auch eine Abschaffung von Pflegegrad 1 im Raum. Beide wurden im Zwischenstandbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ beziehungsweise von SPD-Fraktionschef Matthias Miersch bei Bericht aus Berlin allerdings verworfen oder dementiert. Ob Leistungskürzungen mit der Pflegereform kommen werden, bleibt abzuwarten.
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