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Weniger Geld für Pflegebedürftige in Bayern: Wird das Landespflegegeld gekürzt?

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Weniger Geld für Pflegebedürftige in Bayern: Wird das Landespflegegeld gekürzt?

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    In Bayern können Pflegebedürftige zusätzliche Unterstützung bekommen. Doch das Landespflegegeld verändert sich.
    In Bayern können Pflegebedürftige zusätzliche Unterstützung bekommen. Doch das Landespflegegeld verändert sich. Foto: crizzystudio, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Pflegebedürftige Menschen in Bayern können neben den Leistungen der Pflegeversicherung zusätzlich vom Freistaat das sogenannte Landespflegegeld bekommen. Dafür müssen sie dem Bayerischen Landesamt für Pflege (LfP Bayern) zufolge mindestens Pflegegrad 2 sowie ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben und einen entsprechenden Antrag stellen.

    Bisher wurde das Landespflegegeld in Höhe von 1000 Euro jedes Jahr im Oktober ausgezahlt. Nach einer Gesetzesänderung im April 2025 mussten Pflegebedürftige allerdings länger warten – bis Januar 2026, um genau zu sein. Außerdem soll auch die Leistung, für die der Freistaat Angaben des Landespflegeamts zufolge jährlich 400 Millionen Euro investiert, gekürzt werden.

    Landespflegegeld 2025: Warum müssen Pflegebedürftige drei Monate länger warten?

    Bis 2024 wurde das Landespflegegeld in Bayern im Oktober an Berechtigte ausgezahlt. Das Pflegegeldjahr reichte jeweils von 1. Oktober bis 30. September des Folgejahres. Im Jahr 2025 warteten Pflegebedürftige in Bayern allerdings im Oktober vergeblich auf die Finanzspritze. Das liegt an einer Änderung des Bayerischen Landespflegegeldgesetzes (BayLPflGG).

    Seit 28. April 2025 gilt nämlich: Das Pflegegeldjahr reicht nun von 1. Januar bis 31. Dezember desselben Jahres. Für das Pflegegeldjahr 2024/2025, das am 1. Oktober 2024 begonnen hat, wurde eine Übergangsregelung im Gesetz festgeschrieben – der Auszahlungszeitraum wurde um drei Monate verlängert und endete damit erst am 31. Dezember 2025. Berechtigte mussten also statt zwölf Monate, 15 Monate auf das Landespflegegeld warten. Ausgezahlt wurden die 1000 Euro erst Anfang 2026.

    Was wie eine formale Änderung anmutet, sorgt für Kritik unter anderem vom Sozialverband VdK Bayern. Die Verschiebung des Stichtags sei ein „Taschenspielertrick“ und eine „Kürzung durch die Hintertür“, erklärte VdK-Landesvorsitzende Verena Bentele. Durch die Verschiebung des Endes des Pflegegeldjahres würde das bayerische Landespflegegeld nämlich faktisch um 250 Euro pro Person gekürzt werden, erklärt der Verband. Der VdK Bayern räumte allerdings auch ein, dass das Landespflegegeld eine freiwillige Leistung des Freistaats sei und daher auch verändert werden könne.

    Gesetzlich ist die Verlängerung des Pflegegeldjahres 2024/2025 schön länger festgeschrieben. Bis Anfang Dezember 2025 war der Plan, die Leistung ab 2026 tatsächlich zu kürzen, allerdings noch nicht im Gesetz verankert. Die entsprechenden Pläne der bayerischen Staatsregierung billigte der Landtag laut der Deutschen Presse-Agentur (dpa) erst kurz vor Weihnachten.

    Weniger Geld für Pflegebedürftige in Bayern: Wie stark wird das Landespflegegeld 2026 gekürzt?

    Das Landespflegegeld soll laut dem LfP Bayern ein wichtiges Signal für pflegebedürftige Menschen im Freistaat setzen. Pro Jahr 1000 Euro zusätzlich, schnell und unbürokratisch, damit Pflegebedürftige die Möglichkeit erhalten, „sich selbst etwas Gutes zu tun oder den Menschen eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen, die ihnen am nächsten stehen“ und in vielen Fällen die Pflege zu Hause übernehmen, schreibt das Ministerium. Jedes Jahr würden rund 400.000 Menschen die Unterstützung bekommen.

    Im Jahr 2026 steht berechtigten Personen deutlich weniger Geld zur Verfügung. Auch wenn das Landespflegegeld mit der Verlängerung des Pflegegeldjahres 2024/2025 erst drei Monate später bei den Berechtigten ankommt, wurde für 2026 nämlich eine tatsächliche Kürzung beschlossen. Laut dem BayernPortal des LfP ist „ab dem Pflegegeldjahr 2026 eine Reduzierung auf 500 Euro geplant“. Die Leistung wird also ab dem 1. Januar 2026 halbiert. Für Menschen, die ab dem 1. Januar einen Antrag auf Landespflegegeld stellen, erfolgt die Auszahlung in Höhe von dann nur noch 500 Euro nach Angaben eines Ministeriumssprechers laut dpa zu Beginn des Folgejahres, also 2027.

    Die Bayerische Landesregierung hat angekündigt, mit den frei werdenden Mitteln zusätzliche Pflegeplätze zu finanzieren. Der dpa zufolge erklärte die bayerische Gesundheits- und Pflegeministerin Judith Gerlach (CSU), das Geld, das bislang direkt an die Pflegebedürftigen ausgezahlt worden sei, solle künftig für die Stärkung von Quartierkonzepten und den Ausbau alternativer Wohnformen eingesetzt werden.

    Zu beiden Änderungen beim Landespflegegeld sagte Bentele: „Diese geplante Kürzung ist schon bitter genug, aber jetzt durch die Hintertür nochmal auf Kosten der Menschen zu sparen, die ohnehin durch die Pflegesituation finanziell oft am absoluten Limit sind, ist ein Armutszeugnis für die Staatsregierung.“

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