Etwa 12,3 Prozent von den insgesamt rund fünf Millionen pflegebedürftigen Menschen, die in Deutschland leben und Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, haben laut dem Statistischen Bundesamt Destatis einen Pflegegrad 4. Während unter allen Pflegebedürftigen etwa 84 Prozent zu Hause gepflegt werden, sind es bei Pflegegrad 4 laut der Pflegestatistik 2021 - aktuellere Zahlen gibt es noch nicht - etwa 61,5 Prozent. Das entspricht in etwa 375.000 pflegebedürftigen Menschen.
Werden Betroffene zu Hause durch Angehörige gepflegt, haben sie dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) zufolge Anspruch auf Pflegegeld. Wie hoch die Leistung bei Pflegegrad 4 seit der Erhöhung 2024 ist, lesen Sie hier.
Pflegegeld: Wer hat Anspruch auf die Leistung der Pflegekasse?
Anspruch auf Pflegegeld haben Pflegebedürftige dem BMG zufolge, wenn sie zu Hause zum Beispiel durch pflegende Angehörige oder andere ehrenamtlich tätige Pflegepersonen versorgt werden und mindestens Pflegegrad 2 haben. Die Höhe der Leistung ist nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt. Ob Pflegebedürftige dabei privat oder gesetzlich pflegeversichert sind, spielt bei der Auszahlung keine Rolle.
Der aktuellen Pflegestatistik zufolge werden etwa 2,55 Millionen Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 zu Hause allein durch Angehörige betreut. Sie bekommen also Pflegegeld.
Wer zusätzlich von einem ambulanten Pflegedienst versorgt wird und die ihr oder ihm zustehende Pflegesachleistung nur teilweise ausschöpft, bekommt nach Paragraf 38 SGB XI nicht das volle, sondern ein anteiliges Pflegegeld. Der Pflegestatistik zufolge werden 1,05 Millionen Pflegebedürftige von Angehörigen zusammen mit einem Pflegedienst oder nur von einem ambulanten Pflegedienst betreut. Sie haben also mindestens Anspruch auf Pflegesachleistungen, wenn nicht auf die sogenannte Kombinationsleistung aus Pflegesachleistung und Pflegegeld.
Pflegegeld bei Pflegegrad 4: Wie hoch ist es 2024?
Im Rahmen der Pflegereform 2023 wurde das Pflegegeld zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent erhöht. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 bekommen laut dem BMG nun 765 Euro pro Monat und damit 37 Euro mehr als zuvor (2023: 728 Euro). Die Auszahlung erfolgt laut dem Pflegeportal pflege.de meist am ersten Werktag des Monats.
Etwa 9,7 Prozent der Pflegebedürftigen, die allein durch Angehörige gepflegt werden, haben der aktuellen Pflegestatistik zufolge einen Pflegegrad 4 und erhalten Pflegegeld in Höhe von 765 Euro, also knapp 248.000 Menschen.
Das Pflegegeld soll übrigens zum 1. Januar 2025 erneut angepasst werden. Dann soll es um 4,5 Prozent steigen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 dürften dann etwa 34 Euro mehr, also 799 Euro pro Monat erhalten.
Anteiliges Pflegegeld bei Pflegegrad 4: Wie hoch ist es mit der Kombinationsleistung?
Werden Pflegebedürftige durch Angehörige sowie einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden, können sie laut dem BMG die Kombinationsleistung in Anspruch nehmen. Dabei wird je nach Höhe der ausgeschöpften Pflegesachleistung - diese steigt 2025 übrigens auch - nur noch ein anteiliges Pflegegeld ausgezahlt. Heißt: Wird die Pflegesachleistung zu 65 Prozent genutzt, besteht nur noch Anspruch auf 35 Prozent des Pflegegeldes.
Etwa zwölf Prozent der Pflegebedürftigen, die durch Angehörige und einen ambulanten Pflegedienst oder nur durch einen Pflegedienst versorgt werden, haben laut der aktuellen Pflegestatistik einen Pflegegrad 4 und erhalten Pflegesachleistungen oder die Kombinationsleistung. Das sind über 125.600 Menschen.
Für Pflegegrad 4 ergibt sich in Zehn-Prozent-Schritten folgender Anspruch bei der Kombinationsleistung in der Pflege:
| Pflegeverteilung in Prozent (Angehörige: Pflegedienst) | Pflegegeld | Pflegesachleistung | Anspruch |
| 0 : 100 | 0 Euro | 1778 Euro | 1778 Euro |
| 10 : 90 | 76,50 Euro | 1600,20 Euro | 1676,70 Euro |
| 20 : 80 | 153 Euro | 1422,40 Euro | 1575,40 Euro |
| 30 : 70 | 229,50 Euro | 1244,60 Euro | 1474,10 Euro |
| 40 : 60 | 306 Euro | 1066,80 Euro | 1372,80 Euro |
| 50 : 50 | 382,50 Euro | 889 Euro | 1271,50 Euro |
| 60 : 40 | 459 Euro | 711,20 Euro | 1170,20 Euro |
| 70 : 30 | 535,50 Euro | 533,40 Euro | 1068,90 Euro |
| 80 : 20 | 612 Euro | 355,60 Euro | 967,60 Euro |
| 90 : 10 | 688,50 Euro | 177,80 Euro | 866,3 Euro |
| 100 : 0 | 765 Euro | 0 Euro | 765 Euro |
Übrigens: Pflegegeld ist an keinen bestimmten Zweck gebunden und darf frei verwendet werden. Genau wie bei den restlichen Pflegegraden ist auch bei Pflegegrad 4 der zeitliche Aufwand für die Pflege unerheblich.