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Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5: Was bekommen Pflegebedürftige?

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Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 5: Was bekommen Pflegebedürftige?

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    Werden Pflegebedürftige durch einen ambulanten Pflegedienst betreut, haben sie Anspruch auf Pflegesachleistungen. Wie hoch sind sie bei Pflegegrad 5?
    Werden Pflegebedürftige durch einen ambulanten Pflegedienst betreut, haben sie Anspruch auf Pflegesachleistungen. Wie hoch sind sie bei Pflegegrad 5? Foto: Mascha Brichta, dpa-tmn, dpa (Symbolbild)

    In der Pflege wird Menschen mit "schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung" laut dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) Pflegegrad 5 zugesprochen. Der höchste der fünf Pflegegrade ist unter den insgesamt etwa fünf Millionen pflegebedürftigen Menschen in Deutschland laut dem Statistischen Bundesamt mit etwa 4,9 Prozent am schwächsten vertreten. Der Pflegestatistik 2021 zufolge - eine neue Statistik soll noch 2024 veröffentlicht werden - ergibt sich bei Pflegegrad 5 auch für die Pflege zu Hause ein abweichendes Bild. Unter allen Pflegebedürftigen werden etwa 84 Prozent zu Hause gepflegt, bei Pflegegrad 5 sind es nur 51,4 Prozent. Das entspricht in etwa 125.000 pflegebedürftigen Menschen. 

    Werden Pflegebedürftige zu Hause durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt oder unterstützt dieser Angehörige bei der Pflege zu Hause, besteht laut dem BMG Anspruch auf Pflegesachleistungen. Wie hoch die Leistung bei Pflegegrad 5 seit der Erhöhung 2024 ist, lesen Sie hier.

    Pflegesachleistungen: Wer hat Anspruch auf die Leistung der Pflegekasse?

    Werden Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 zu Hause gepflegt, haben sie laut dem BMG Anspruch auf Pflegesachleistungen. Welche Maximalleistung Berechtigten pro Monat zusteht, hängt von dem jeweiligen Pflegegrad ab. Danach ist die Leistung nämlich gestaffelt und wird entsprechend von der privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung ausgezahlt. 

    Der aktuellen Pflegestatistik zufolge werden etwa 1,05 Millionen Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad von 2 bis 5 zu Hause von einem ambulanten Pflegedienst oder von Angehörigen zusammen mit einem Pflegedienst betreut. Sie haben demnach Anspruch auf Pflegesachleistungen. Werden diese nur teilweise ausgeschöpft und übernehmen zudem Angehörige einen Teil der Pflege, bekommen Pflegebedürftige nach Paragraf 38 SGB XI daneben ein anteiliges Pflegegeld. Diese Kombination aus Pflegesachleistungen und Pflegegeld wird als Kombinationsleistung bezeichnet. 

    Pflegesachleistung bei Pflegegrad 5: Wie hoch ist sie 2024?

    Die Pflegesachleistung wurde im Rahmen der Pflegereform 2023 zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent erhöht. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 können laut dem BMG nun maximal 2200 Euro pro Monat bekommen. 2023 waren es noch 2095 Euro. 

    Etwa 4,5 Prozent der Pflegebedürftigen, die durch einen ambulanten Pflegedienst gepflegt werden, haben der aktuellen Pflegestatistik zufolge einen Pflegegrad 5 und können demnach die Pflegesachleistung in Höhe von bis zu 2200 Euro erhalten. Das sind über 47.000 Menschen.

    Übrigens: Die Pflegesachleistung soll zum 1. Januar 2025 erneut erhöht werden - dann um 4,5 Prozent. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 können dann monatlich bis zu 2299 Euro nutzen. Offizielle Zahlen des BMG gibt es hierzu allerdings noch nicht, daher beruhen die Angaben für 2025 auf unseren eigenen Berechnungen. 

    Kombinationsleistung bei Pflegegrad 5: Wie hoch ist die Pflegesachleistung?

    Werden Pflegebedürftige durch einen ambulanten Pflegedienst und Angehörige versorgt werden, können sie die Kombinationsleistung in Anspruch nehmen. Dabei wird je nach Höhe der ausgeschöpften Pflegesachleistung ein anteiliges Pflegegeld ausgezahlt. Heißt: Wird die Pflegesachleistung zu 65 Prozent genutzt, besteht zusätzlich noch Anspruch auf 35 Prozent des Pflegegeldes.

    Bei der Kombinationsleistung ergibt sich für Pflegegrad 5 in Zehn-Prozent-Schritten folgender Anspruch auf die Pflegesachleistung:

    Pflegeverteilung in Prozent (Angehörige: Pflegedienst)PflegegeldPflegesachleistungAnspruch
    0 : 1000 Euro2200 Euro2200 Euro
    10 : 9094,70 Euro1980 Euro2074,70 Euro
    20 : 80189,40 Euro1760 Euro1949,40 Euro
    30 : 70284,10 Euro1540 Euro1824,10 Euro
    40 : 60378,80 Euro1320 Euro1698,80 Euro
    50 : 50473,50 Euro1100 Euro1573,50 Euro
    60 : 40568,20 Euro880 Euro1448,20 Euro
    70 : 30662,90 Euro660 Euro1322,90 Euro
    80 : 20757,60 Euro440 Euro1197,60 Euro
    90 : 10852,30 Euro220 Euro1072,30 Euro
    100 : 0947 Euro0 Euro947 Euro
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