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Ratgeber
07.12.2022

Was tun, wenn die Krankenkasse deutlich teurer wird?

Zum 1. Januar 2023 werden viele gesetzlichen Krankenkassen den Zusatzbeitrag voraussichtlich um durchschnittlich 0,3 Prozentpunkte erhöhen.
Foto: Jens Kalaene, dpa

Zum Jahreswechsel erhöhen die meisten Krankenkassen den Zusatzbeitrag. Versicherte haben ein Sonderkündigungsrecht. Doch lohnt sich ein Kassenwechsel?

Immer zum Jahreswechsel können die gesetzlichen Krankenkassen den Zusatzbeitrag erhöhen. Versicherte haben dann ein Sonderkündigungsrecht. Bislang unterrichten Krankenkassen ihre Mitglieder zum Jahreswechsel per Anschreiben über die Höhe des Zusatzbeitrags. Um der finanziell angespannten Lage gerecht zu werden und Versandkosten zu sparen, wurden die Kassen von dieser Pflicht bis Mitte 2023 nach dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz befreit. Obwohl erhebliche Erhöhungen anstehen, brauchen die Kassen also nicht individuell darüber zu informieren.

Krankenkassen müssen Mitglieder nicht auf Kündigungsrecht hinweisen

Dies mag für manch einen Versicherten nach einer Ausrede klingen, da weiterhin Werbung oder andere Anschreiben von Krankenkassen in den Briefkasten landen.

Nun sind Versicherte also selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig auf den Webseiten ihrer Krankenkasse oder Mitgliederzeitschriften nach Hinweise auf die Beitragserhöhung Ausschau zu halten. Denn wer nicht rechtzeitig von der Beitragserhebung erfährt, der kann auch keinen Gebrauch von seinem Sonderkündigungsrecht machen und zu einer günstigeren Kasse wechseln. Denn eben dieser Wechsel zu einer Krankenkasse mit einem niedrigeren Zusatzbeitrag ist die einzige Möglichkeit, Kosten zu senken.

Wie hoch steigt 2023 der Krankenkassen-Beitrag?

Der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegt 2022 bei 14,6 Prozent. Zusätzlich erheben alle Krankenkassen einen Zusatzbeitrag. Zum 1. Januar 2023 können die gesetzlichen Krankenkassen den Zusatzbeitrag erhöhen. Erwartet wird ein Anstieg um durchschnittlich 0,3 Prozentpunkte.

Die Höhe des Zusatzbeitragssatzes regelt jede Krankenkasse individuell in ihrer Satzung. Beschäftigte und Rentner zahlen die Hälfte des Zusatzbeitrags. Die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber oder der Träger der Rentenversicherung.

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Krankenkasse: Wie funktioniert das Sonderkündigungsrecht?

Wie läuft das nun mit dem Sonderkündigungsrecht? Versicherte können bis zum Ende des Monats kündigen, in dem der Zusatzbeitrag erhöht wird und die Krankenkasse wechseln. Bereits seit Januar 2021 ist ein einfacherer Kassenwechsel möglich.

Wer sein Sonderkündigungsrecht ausüben möchten, muss nur noch eine neue Krankenkasse auswählen und sich dort anmelden. Selbst muss man bei der bisherigen Krankenkasse nicht kündigen, dies übernimmt die neue Kasse. Konkret läuft das so ab: Erhebt die Krankenkasse ab 1. Januar 2023 einen Zusatzbeitrag, kann bis zum 31. Januar 2023 gekündigt werden. Die Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenversicherung endet am 31. März 2023 und man ist dann ab 1. April 2023 bei der gewählten neuen Krankenkasse versichert. 

Was muss man beim Krankenkassenwechsel beachten?

Bei der Auswahl einer neuen Kasse sollte man aber nicht nur die Kosten, sondern auch die Leistungen im Blick haben. Über ihre Satzungen können Kasse eigene Präventionsangebote, Angebote zu Osteopathie oder Unterschiede beim Kundenservice - wie etwa eine Geschäftsstelle vor Ort oder eine gut erreichbare Hotline anbieten. Diese Unterschiede können für den einzelnen Versicherten durchaus relevant sein. Ein Kassenwechsel sollte also immer mehr als nur ein Beitrags-Hopping sein.

Unser Autor: Sascha Straub ist Fachmann für Finanzfragen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Bayern.

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