Startseite
Icon Pfeil nach unten
Geld & Leben
Icon Pfeil nach unten
Rente
Icon Pfeil nach unten

Hinzuverdienstgrenze bei der Rente 2026: So viel ist erlaubt

Rente

Hinzuverdienstgrenze bei der Rente 2026: So viel ist erlaubt

  • |
  • |
  • |
  • |
    Bei einer bestimmten Rentenart müssen Rentnerinnen und Rentner die Hinzuverdienstgrenze beachten.
    Bei einer bestimmten Rentenart müssen Rentnerinnen und Rentner die Hinzuverdienstgrenze beachten. Foto: WavebreakmediaMicro, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Wenn das Renteneintrittsalter näher rückt, freuen sich viele Seniorinnen und Senioren darauf, die Füße hochzulegen und den Ruhestand zu genießen. Andere wiederum arbeiten weiter. Zum einen, weil ihnen ihr Beruf Freude macht, zum anderen, weil sie nur wenig Rente bekommen. Je nachdem, welche Rentenart Versicherte beziehen, müssen sie eine Hinzuverdienstgrenze beachten. Wie diese 2026 ausfällt, haben wir für Sie zusammengefasst.

    Hinzuverdienstgrenze 2026: Für wen gilt sie?

    Die Hinzuverdienstgrenze gilt nicht für alle Rentenarten. Bei der Altersrente ist die Hinzuverdienstgrenze laut der Deutschen Rentenversicherung seit 2023 weggefallen. Versicherte können also unbegrenzt neben der Rente dazuverdienen, ohne fürchten zu müssen, dass ihnen die Rente gekürzt oder ganz gestrichen wird. Steuern müssen sie allerdings trotzdem darauf zahlen.

    Aber auch hier gibt es ab 1. Januar 2026 eine neue Regelung. Mit der sogenannten Aktivrente können Rentner bis zu 2000 Euro steuerfrei dazuverdienen, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen. Ebenso müssen teilweise Sozialabgaben entrichtet werden. Bezieht man den Grundfreibetrag 2026 ein, sind insgesamt 36.348 Euro Einkommen steuerfrei.

    Bei der Erwerbsminderungsrente sieht es anders aus, denn hier greift die Hinzuverdienstgrenze. Dabei muss unterschieden werden, ob es sich um die Rente wegen voller Erwerbsminderung oder die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung handelt.

    Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderung 2026: Wie hoch ist sie?

    Bereits 2023, 2024 und auch 2025 sind die Hinzuverdienstgrenzen bei der Erwerbsminderungsrente gestiegen. Und auch 2026 wurde sie angehoben. Für Versicherte, die eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, liegt die Grenze bei 20.700 Euro pro Jahr, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt sie bei mindestens rund 41.500 Euro. Zu beachten ist allerdings, dass die letztere Hinzuverdienstgrenze nur ein Richtwert ist und diese für jeden Versicherten noch individuell berechnet wird.

    Hinzuverdienstgrenze 2026: Wie viel wird von der Rente abgezogen, wenn man mehr arbeitet?

    Die Hinzuverdienstgrenze bei Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird für Betroffene persönlich berechnet und bezieht sich der Deutschen Rentenversicherung zufolge immer auf ein Kalenderjahr. Versicherte können also zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember eines Jahres entscheiden, wann und wie viel sie arbeiten wollen. In Summe dürfen sie allerdings nicht über die Hinzuverdienstgrenze hinauskommen.

    Die individuelle Hinzuverdienstgrenze orientiert sich am höchsten beitragspflichtigen Jahreseinkommen der vergangenen 15 Jahre. Mindestens liegt sie 2026 bei 41.500 Euro pro Jahr. Das jährliche Einkommen wird dann mit der individuellen Hinzuverdienstgrenze verglichen. Sollten Versicherte mehr verdient haben, wird der darüberliegende Betrag durch zwölf geteilt und davon werden 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

    Diskutieren Sie mit
    XXX 0 Kommentare
    hier kommen komentare rein

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Anmelden

    Sie haben noch kein Konto? Kostenfrei registrieren