Die grobe Regel ist simpel: Je mehr man in die Rentenversicherung einzahlt, desto mehr Rente wird später einmal ausgezahlt. Die Höhe der Rente wird allerdings nicht nur durch die Beiträge bestimmt, sondern auch durch andere anrechenbare Zeiten. Dazu zählen etwa Kindererziehungszeiten, Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, Schulzeit, Ausbildung oder Studium. Anrechenbar sind außerdem die Wehrdienstpflicht und Zivildienstpflicht sowie die nicht erwerbsmäßigen Zeiten der Pflege. Wem die Rente zu gering ausfällt, hat zudem die Möglichkeit, mit freiwilligen Beiträgen die Auszahlung zu erhöhen. Versicherte sollten sich allerdings beeilen, denn für das Jahr 2026 geht das nur bis zum 31. März.
Wie wird die Rente berechnet?
Um herauszufinden, wie die Rente berechnet wird, kann die Renten-Formel herangezogen werden. Der Deutschen Rentenversicherung zufolge lautet sie wie folgt:
Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor = monatliche Rentenhöhe
Entgeltpunkte
Der wichtigste Wert sind die sogenannten Entgeltpunkte, auch Rentenpunkte genannt. Jedes Jahr wird das Gehalt eines Versicherten mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten in Deutschland verglichen. Wenn das eigene Gehalt genauso hoch ist wie der Durchschnittsverdienst, bekommt der oder die Versicherte dafür einen Entgeltpunkt. Kindererziehungszeiten oder Pflegezeiten von Angehörige gepflegt werden so gezählt, als hätten Versicherte in diesem Zeitraum einen „hypothetischen“ Verdienst gehabt, der sich voll oder anteilig nach dem jeweiligen Durchschnittsverdienst richtet.
Zugangsfaktor
Der Zugangsfaktor bestimmt über die Zu- oder Abschläge bei der Rente. Wenn Versicherte vor dem eigentlichen Renteneintrittsalter in den Ruhestand gehen, müssen sie Abzüge in Kauf nehmen. Zuzüge hingegen gibt es, wenn sie zum Beispiel länger arbeiten und auf ihre Rente verzichten. Wer genau zum vorgesehene Zeitpunkt in Rente geht, hat einen Wert von 1,0.
Aktueller Rentenwert
Beim Rentenwert handelt es sich um den Gegenwert eines Entgeltpunktes, also wie viel dieser genau wert ist. Der Rentenwert wird regelmäßig an die wirtschaftliche Situation angepasst. Seit 2023 ist er für Ost- und Westdeutschland einheitlich und beträgt aktuell 40,79 Euro.
Rentenartfaktor
Der Rentenartfaktor unterscheidet die Art der Rente:
- Altersrenten, Renten wegen voller Erwerbsminderung und Erziehungsrenten: 1,0
- Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung: 0,5
- Waisenrente: 0,2
- Halbwaisenrente: 0,1
- Witwenrente (abhängig von kleiner oder großer Witwenrente): 0,55 oder 0,6
Wichtig zu wissen: Die monatliche Rentenhöhe, die dabei herauskommt, ist brutto. Es werden also noch Abgaben und Steuern abgezogen. Es lohnt außerdem ein Blick in die Renteninformation, die Versicherten jährlich zugesandt wird, denn auch dort ist die mögliche Rentenhöhe vermerkt.
Freiwillige Rentenbeiträge: Wie viel muss man einbezahlen?
Seit 1. Januar 2026 liegt der monatliche Mindestbeitrag für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung bei 112,16 Euro, der Höchstbetrag liegt bei 1571,70 Euro, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Wer noch freiwillige Beiträge für das Jahr 2025 zahlen möchte, muss sich beeilen, denn die Frist läuft am 31. März 2026 ab.
Freiwillige Beiträge können alle Versicherten zahlen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestalter von 16 Jahren
- Wohnsitz in Deutschland
- Keine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Deutsche mit Wohnsitz im Ausland
- Personen, die eine vorgezogene Altersrente beziehen (nur bis zum Erreichen des regulären Renteneintrittsalters)
Ausgeschlossen von freiwilligen Beiträgen sind Versicherte, die das Renteneintrittsalter bereits erreicht haben und volle Altersrente beziehen.
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