Startseite
Icon Pfeil nach unten
Geld & Leben
Icon Pfeil nach unten
Rente
Icon Pfeil nach unten

Mütterrente 3: Ab diesem Jahr können Millionen Rentner rückwirkend mehr Geld bekommen

Rente

Mütterrente III: Ab diesem Jahr können Millionen Rentner rückwirkend mehr Geld bekommen

  • |
  • |
  • |
  • |
    Die Mütterrente könnte bis zu 10 Millionen Rentnerinnen und Rentner begünstigen. Doch bis zur Auszahlung dauert es noch.
    Die Mütterrente könnte bis zu 10 Millionen Rentnerinnen und Rentner begünstigen. Doch bis zur Auszahlung dauert es noch. Foto: Cavan for Adobe, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Millionen Rentnerinnen und Rentner könnten in den kommenden Jahren überraschend Post von der Rentenversicherung bekommen – und zwar mit einer Nachzahlung. Der Grund: Eine Reform, die jahrelang diskutiert wurde, rückt nun näher. Sie betrifft vor allem Eltern mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden, und kann die monatliche Rente spürbar erhöhen. Worum es dabei genau geht, warum das zusätzliche Geld erst später ausgezahlt wird und wer davon profitiert, haben wir unter die Lupe genommen.

    Mütterrente III: Was ist das und wie können Rentner profitieren?

    Der mögliche Geldzuwachs hat einen konkreten Hintergrund: die sogenannte Mütterrente III. Dabei handelt es sich nicht um eine eigene Rentenart, sondern um eine Regelung innerhalb der gesetzlichen Rente, mit der Kindererziehungszeiten stärker berücksichtigt werden. Diese Zeiten werden wie Pflichtbeiträge behandelt und können die monatliche Rente erhöhen, erläutert die Deutsche Rentenversicherung (DRV) auf einer Info-Website zu dem Thema.

    Entscheidend ist dabei das Geburtsjahr der Kinder. Bislang wurden Eltern unterschiedlich gestellt, je nachdem, ob ihre Kinder vor oder nach 1992 geboren wurden. Genau diese Ungleichbehandlung soll mit der Mütterrente III nun vollständig beendet werden.

    Was ändert sich konkret durch die Mütterrente III?

    Bisher konnten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, bis zu 30 Monate Kindererziehungszeit angerechnet werden. Für ab 1992 geborene Kinder waren es dagegen 36 Monate.

    Mit der Mütterrente III wird dieser Unterschied laut DRV aufgehoben:

    • Auch für vor 1992 geborene Kinder sollen künftig bis zu 36 Monate anerkannt werden.
    • Damit werden alle Kinder unabhängig vom Geburtsjahr rentenrechtlich gleichgestellt.

    Diese zusätzliche Zeit wirkt sich direkt auf die Rentenberechnung aus.

    Wie viel mehr Rente ist durch die Mütterrente III möglich?

    Durch die Neuregelung erhalten Erziehende für jedes vor 1992 geborene Kind bis zu sechs Monate zusätzliche Kindererziehungszeit angerechnet. Diese zusätzliche Zeit wirkt sich direkt auf die Rentenberechnung aus, denn sie entspricht einem halben Rentenpunkt. Ein halber Rentenpunkt hat derzeit (Stand: Januar 2026) laut DRV einen monatlichen Wert von 20,40 Euro. Der tatsächliche Betrag dürfte jedoch höher ausfallen, da der Rentenwert in der Regel jährlich angepasst wird. Wie hoch der Wert im Jahr der erstmaligen Auszahlung sein wird, lässt sich aktuell allerdings noch nicht verlässlich beziffern.

    Wichtig in diesem Zusammenhang ist allerdings: Da die Mütterrente III Teil der gesetzlichen Rente ist, kann sie unter Umständen auf andere Sozialleistungen angerechnet werden. Das betrifft etwa Leistungen wie die Grundsicherung oder das Wohngeld. Auch bei Witwen- oder Witwerrenten kann es zu einer Anrechnung kommen, wenn die Mütterrente III als Bestandteil der eigenen Alters- oder Erwerbsminderungsrente gezahlt wird.

    Zuwachs durch die Mütterrente III – Ab wann wird das Geld ausgezahlt?

    Viele Betroffene fragen sich, warum die höhere Rente nicht schon 2026 ausgezahlt wird. Zwar treten die neuen Regelungen am 1. Januar 2027 in Kraft, die Auszahlung beginnt jedoch erst ab dem Jahr 2028. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung liegt das am hohen technischen Umsetzungsaufwand, den die Neuberechnung von Millionen Renten erfordert.

    Für die Betroffenen macht das dennoch einen Unterschied: Wer bereits vor 2028 Rente bezieht, erhält die zusätzlichen Beträge rückwirkend als Nachzahlung. Wer ab 2028 erstmals in Rente geht, bekommt die Mütterrente III laut DRV direkt mit der laufenden Rente ausgezahlt.

    Mütterrente III: Müssen Rentner selbst aktiv werden?

    Die DRV stellt auf ihrer Website klar, dass für die Mütterrente III in den meisten Fällen kein Antrag erforderlich ist. Die Rentenversicherung nimmt die Anpassung der Renten weitgehend automatisch vor – sowohl bei laufenden Renten als auch bei Versicherten, bei denen Kindererziehungszeiten bereits berücksichtigt wurden.

    Auch wer die Kindererziehungszeiten bisher noch nicht hat erfassen lassen, muss die Mütterrente III nicht gesondert beantragen. Spätestens bei der Rentenantragstellung prüft die Rentenversicherung die Anerkennung der Erziehungszeiten automatisch.

    Wie viele Rentner profitieren von der Mütterrente III?

    Nach Schätzung der Deutschen Rentenversicherung könnten rund zehn Millionen Rentnerinnen und Rentner von der Neuregelung profitieren. Dabei ist nicht nur an Mütter zu denken: Kindererziehungszeiten können zwischen den Eltern aufgeteilt werden, sodass auch Väter einen Vorteil aus der Mütterrente III ziehen können.

    Diskutieren Sie mit
    XXX 0 Kommentare
    hier kommen komentare rein

    Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.

    Anmelden

    Sie haben noch kein Konto? Kostenfrei registrieren