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Nachzahlung für Rentner: Wer bekommt im Dezember 2025 mehr Geld?

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Nachzahlung für Rentner: Wer bekam im Dezember 2025 mehr Geld?

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    Rentnerinnen und Rentner durften sich freuen: Im Dezember 2025 gab es für manche eine Nachzahlung.
    Rentnerinnen und Rentner durften sich freuen: Im Dezember 2025 gab es für manche eine Nachzahlung. Foto: fizkes, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Seit Juli 2024 erfreuen sich rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner am Renten-Zuschlag. Der Grund: Menschen, die schon länger Erwerbsminderungsrente erhalten, bekommen durch das sogenannte Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz der Bundesregierung mehr Geld. Im Dezember 2025 änderte sich das Auszahlungsverfahren und dadurch konnten sich Nachzahlungen für Seniorinnen und Senioren ergeben. Wer davon betroffen war und wie viel Geld es gab, erfahren Sie im Artikel.

    Renten-Zuschlag: Wer bekommt ihn?

    Den pauschalen Zuschlag zur Rente bekommen laut Deutscher Rentenversicherung jene, deren Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat. Der Zuschlag berechnet sich aus den persönlichen Rentenpunkten, die bis zum 30. Juni 2024 gesammelt wurden.

    Betroffene, bei denen die Erwerbsminderungsrente zwischen Januar 2001 und Juni 2014 begann, bekommen einen Zuschlag von 7,5 Prozent. Bei einem Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 gibt es einen Zuschlag von 4,5 Prozent.

    Beispiel: Bei einer Erwerbsminderungsrente von 1000 Euro und einem Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014 bedeutete das eine Erhöhung von 75 Euro, sodass die Rente nun 1075 Euro beträgt. Bei einem Rentenbeginn im Zeitraum von Juli 2014 bis Dezember 2018 stieg die Rente um 45 Euro auf 1045. Die Erhöhung erfolgte zum 1. Juli 2024.

    Renten-Zuschlag: Wie erfolgt die Auszahlung?

    Laut Deutscher Rentenversicherung erfolgt die Auszahlung des Zuschlags seit Juli 2024 parallel zur normalen Rentenauszahlung. Seit Dezember 2025 gibt es nun eine Änderung: Aus zwei Zahlungen wird eine, sodass der Zuschlag dann nicht mehr zwischen dem 10. und 20. eines Monats separat überwiesen wird, sondern zusammen mit der Rente in einer Summe. Rentnerinnen und Rentner müssen sich um nichts kümmern, die Umstellung erfolgte automatisch.

    Der Grund für die separate Auszahlung sei die komplizierte technische Umsetzung des Verfahrens gewesen. Daher wurden die damaligen Bescheide für den Zuschlag auch bis zum 30. November 2025 befristet.

    Renten-Zuschlag: Kann es eine Nachzahlung geben?

    Seit Dezember 2025 wird der Renten-Zuschlag nicht mehr auf Basis des Rentenbetrages errechnet, sondern orientiert sich an den persönlichen Entgeltpunkten, wie die Deutsche Rentenversicherung mitteilt. Berechtigte erhalten über diesen Betrag einen Rentenbescheid.

    Die Rentenversicherung ging wie folgt vor: Sie verglich die Zahlbeträge aus November und Dezember 2025. Wenn die Rentenauszahlung im Dezember zusammen mit dem Zuschlag höher war als beide Zahlungen für den November, bestand gegebenenfalls ein Anspruch auf Nachzahlung. Die Rentenversicherung prüfte das automatisch, sodass Seniorinnen und Senioren keinen Antrag stellen mussten. Sollte sich eine Nachzahlung ergeben haben, geht die Deutsche Rentenversicherung allerdings davon aus, dass sich der Betrag meist nur im Cent-Bereich bewegte.

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