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Rente: Diese Mitteilung kommt jetzt per Post – was hinter der Rentenbezugsmitteilung steckt

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Rente: Diese Mitteilung kommt jetzt per Post – was hinter der Rentenbezugsmitteilung steckt

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    In den ersten Monaten des Jahres trudeln die Rentenbezugsmitteilungen per Post ein.
    In den ersten Monaten des Jahres trudeln die Rentenbezugsmitteilungen per Post ein. Foto: Jordi Salas, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Viele Rentner erhalten zum Jahresbeginn Post von der Deutschen Rentenversicherung (DRV): die sogenannte „Rentenbezugsmitteilung“ für das jeweilige Vorjahr. Dabei handelt es sich um die „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“, die steuerlich relevante Angaben zur Rente enthält. Gleichzeitig werden diese Daten auch an das zuständige Finanzamt übermittelt. Doch was genau steckt hinter dieser Mitteilung – und müssen Betroffene jetzt aktiv werden?

    Was ist die Rentenbezugsmitteilung?

    Die Rentenbezugsmitteilung ist Teil eines gesetzlich geregelten Meldeverfahrens nach § 22a Einkommensteuergesetz (EStG). Es handelt sich um ein automatisiertes Verfahren, mit dem sichergestellt werden soll, dass Renten und andere Altersleistungen vollständig und zutreffend besteuert werden, erläutert das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

    Konkret übermitteln die Stellen, die Altersleistungen auszahlen, jährlich einen elektronischen Datensatz – die sogenannte Rentenbezugsmitteilung – an eine zentrale Stelle der Finanzverwaltung. Diese zentrale Stelle ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), eine Abteilung der Deutschen Rentenversicherung Bund. Sie fungiert als Schnittstelle zwischen den mitteilungspflichtigen Stellen und den Landesfinanzbehörden.

    Zu den mitteilungspflichtigen Stellen gehören unter anderem:

    • Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
    • landwirtschaftliche Alterskassen
    • berufsständische Versorgungseinrichtungen
    • Pensionskassen und Pensionsfonds
    • Versicherungsunternehmen
    • weitere Anbieter im Sinne des Einkommensteuergesetzes

    In der Rentenbezugsmitteilung werden laut BZSt unter anderem folgende Daten übermittelt:

    • Name und Vorname
    • Geburtsdatum
    • Identifikationsnummer
    • Betrag der Rente oder anderen Leistung
    • Zeitpunkt des Leistungsbezugs

    Die Mitteilung dient damit in erster Linie der steuerlichen Erfassung von Alterseinkünften. Gleichzeitig erhalten auch die Rentner selbst eine „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“, in der die steuerrechtlich relevanten Beträge für das vergangene Kalenderjahr aufgeführt sind, heißt es auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.

    Warum wird die Rentenbezugsmitteilung verschickt?

    Das Rentenbezugsmitteilungsverfahren wurde im Zuge der Umstellung auf die sogenannte nachgelagerte Besteuerung von Altersbezügen eingeführt, schreibt das BZSt. Bei diesem System werden Alterseinkünfte nicht in der Erwerbsphase, sondern erst bei Auszahlung an den Steuerpflichtigen besteuert. Im Gegenzug bleiben Beiträge zur Altersvorsorge während des Arbeitslebens bis zu einem jährlichen Höchstbetrag steuerfrei. Der Übergang zu dieser Besteuerung erfolgt schrittweise und soll bis 2040 vollständig abgeschlossen sein.

    Auslöser für diese Reform war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002. Das Gericht entschied damals, dass die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und gesetzlichen Renten mit dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes nicht vereinbar sei. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen. Diese erfolgte mit dem Alterseinkünftegesetz im Jahr 2005. Die Rentenbezugsmitteilung dient somit der praktischen Umsetzung dieser steuerlichen Neuregelung. Sie soll gewährleisten, dass Alterseinkünfte vollständig und zutreffend erfasst werden.

    Muss man auf die Rentenbezugsmitteilung reagieren?

    Hat man eine Rentenbezugsmitteilung erhalten, ist in der Regel keine aktive Reaktion erforderlich. Die in der Rentenbezugsmitteilung enthaltenen Daten werden automatisch an das zuständige Finanzamt übermittelt, heißt es vonseiten der DRV. Eine gesonderte Mitteilung dieser Werte gegenüber dem Finanzamt ist daher grundsätzlich nicht notwendig, sofern keine weiteren steuerrelevanten Sachverhalte vorliegen.

    Die Mitteilung erleichtert vielmehr die Steuererklärung: Die darin aufgeführten Beträge entsprechen den Daten, die auch dem Finanzamt vorliegen. Laut Deutscher Rentenversicherung müssen die „Anlage R“ und die „Anlage Vorsorgeaufwand“ dadurch nicht mehr ausgefüllt werden. Nur wer seine Steuer vorab mit einem Steuerprogramm berechnen möchte, muss die Werte selbst eintragen; die Rentenbezugsmitteilung enthält Hinweise, in welche Zeilen die Beträge gehören.

    Ob überhaupt eine Steuererklärung abgegeben werden muss, hängt vom zu versteuernden Einkommen ab. Rentner sind zur Abgabe verpflichtet, wenn ihr Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Für 2025 liegt dieser bei 12.096 Euro für Alleinstehende und 24.192 Euro für Verheiratete. Bei Unsicherheiten empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung, diese Frage direkt mit dem zuständigen Finanzamt zu klären.

    Wann kommt die Rentenbezugsmitteilung?

    Die Rentenbezugsmitteilung wird jeweils zum Jahresanfang verschickt. Stand Januar 2026 versendet die Deutsche Rentenversicherung die Mitteilungen für das Jahr 2025 per Post an Rentner. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung erhalten Rentner die jährliche Rentenbezugsmitteilung in der Regel bis Ende Februar.

    Auch für die übermittelnden Stellen gilt eine gesetzliche Frist: Die Rentenbezugsmitteilung muss spätestens bis zum letzten Tag des Monats Februar des Folgejahres an die zentrale Stelle übermittelt werden. Wer die Mitteilung bereits einmal beantragt oder erhalten hat – nach dem Renteneintritt erfolgt dies automatisch –, bekommt sie künftig jedes Jahr zum Jahresanfang zugesandt. Wer sie erstmalig benötigt, kann die „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ online bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern. Die Zusendung erfolgt dann per Post.

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