Die Frage der Altersvorsorge betrifft fast alle arbeitenden Menschen in Deutschland und so auch Handwerker, die oft nicht automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Während die Rentenansprüche von sozialversicherungspflichtig angestellten Handwerkern relativ klar geregelt sind, gibt es für Selbstständige viele Unklarheiten und Unsicherheiten.
Welche Regelungen gelten eigentlich für diese Berufsgruppe, und warum sind viele Handwerker in puncto Rentenversicherung oft schlecht informiert? Ein CDU-Politiker fordert höhere Renten für Handwerker, um das Berufsfeld langfristig attraktiv zu machen – erntet dafür aber nicht nur Zuspruch.
Wie viele Handwerker sind gesetzlich rentenversichert?
Laut dem Zentralverband des Deutschen Handwerks sind rund 5,6 Millionen Menschen im Handwerk tätig, was 12,3 Prozent aller Erwerbstätigen in Deutschland ausmacht. Arbeitnehmer im Handwerk, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, zahlen gemeinsam mit ihrem Arbeitgeber automatisch Beiträge in die Rentenkasse ein, informiert das Rentenportal ihre-vorsorge.de.
Bei Selbstständigen gestaltet sich die Situation jedoch anders. In Deutschland gibt es laut Statista etwa 3,7 Millionen Selbstständige – von denen die meisten jedoch nicht gesetzlich rentenversichert sind. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) gab zuletzt in ihrem Report „Rentenversicherung in Zahlen 2025“ an, dass nur 326.260 Selbstständige aktiv in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind (Stand: 31. Dezember 2023). Darunter befinden sich 62.755 Handwerker.
Rente für Handwerker: Welche Regeln gelten für Selbstständige?
Wie die Deutsche Rentenversicherung informiert, gelten folgende Regelungen für selbstständige Handwerker:
- Selbstständige Handwerker gehören traditionell zum Kreis der Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung – ebenso wie beispielsweise Lehrer, Hebammen, Künstler und Publizisten.
- Das bedeutet: Selbstständige Handwerker mit zulassungspflichtigem Gewerbe müssen 18 Jahre lang Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
- Nach 18 Jahren können sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen.
Von dem letztgenannten Schritt rät die DRV allerdings ab, beziehungsweise betont, dass dieser Schritt gut überlegt sein sollte, da Selbstständige dann auch alle Ansprüche auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung verlieren. So gibt es etwa die Möglichkeit, bei längerer Beitragszahlung vorzeitig in Rente zu gehen. Außerdem werden durch Pflichtbeiträge die Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung erfüllt. Anbieter von privaten Renten bieten laut ihre-vorsorge.de solche Zusatzleistungen nicht, zudem sei der Abschluss von privaten Rentenverträgen häufig mit hohen Kosten verbunden.
Stiftung Warentest merkt in einem Beitrag an, dass auch Selbstständige, die automatisch kraft Gesetzes versicherungspflichtig sind, sich kümmern und beim Rentenversicherungsträger melden müssen. Tun sie es nicht, könne das später ins Geld gehen, etwa durch Geldbußen oder Beitragsnachforderungen. Das Problem sei aber, dass nicht alle wissen, zu welcher „Rentenspezies“ sie als Selbstständige gehören. Selbstständige Handwerker können – wie oben beschrieben – in der Regel davon ausgehen, dass sie pflichtversichert sind. Die Pflicht beginnt mit Start der Selbstständigkeit und endet, wenn diese aufgegeben wird.
Übrigens: Selbstständige, die nicht gesetzlich pflichtversichert sind, können ebenfalls für ihr Alter vorsorgen, etwa mit freiwilligen Beiträgen an die gesetzliche Rentenkasse. Dazu müssen sie einen Antrag auf freiwillige Versicherung stellen.
CDU-Politiker fordert höhere Renten für Handwerker: Kann der Nachwuchsmangel so bekämpft werden?
Andreas Mattfeldt, CDU-Politiker und Mitglied im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags, hat derweil vorgeschlagen, die Rentenansprüche von Handwerkern zu verbessern, um so mehr junge Menschen für das Handwerk zu gewinnen. „Eine Möglichkeit ist, dass es für Handwerker mehr Rentenpunkte und damit am Ende eine höhere Rente geben könnte“, sagte Mattfeldt in einem Interview mit der Bild-Zeitung.
Er kritisierte, dass in Deutschland über Jahrzehnte hinweg eine falsche Ausbildungspolitik betrieben worden sei, was seiner Meinung nach zu einem Mangel an Lehrlingen und einem Überschuss an Studenten geführt habe. Wie eine Erhöhung der Renten für Handwerker finanziert werden könnte, ließ der CDU-Politiker jedoch offen.
Das deutsche Bäckerhandwerk unterstützt die Forderung nach höheren Renten für Handwerker und hält diese Idee laut Bild-Angaben für „charmant“. Der Verband fordere konkret: „Wer lange hart arbeitet, sollte früher in Rente gehen können.“ Viele Handwerker würden bereits im Alter von 16 Jahren ihre berufliche Laufbahn beginnen und über Jahrzehnte hinweg „körperlich anspruchsvolle“ Arbeit leisten. Diesem Vorschlag stimmt auch Peter Haas, Hauptgeschäftsführer von Handwerk BW, gegenüber der Schwäbischen Zeitung, zu: „Es ist etwas anderes, ob jemand mit 17 zu arbeiten begonnen und in die Rente eingezahlt hat oder ob er nach Studium und Ausbildung erst Anfang 30 in den Job startet.“ Die Altersgrenze könne dabei flexibel gehandhabt werden.
Mattfeldts Vorschlag, Anreize für den Handwerksberuf über höhere Renten zu schaffen, findet Haas zwar „originell“, hält ihn aber „unter Gerechtigkeitsaspekten [für] nicht realistisch“. Insgesamt würden die Vorschläge aus der Politik zu kurz greifen. „Die Sozialversicherungssysteme müssen umfassender reformiert werden“, forderte Haas.
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