Das frühste Renteneintrittsalter liegt in Deutschland bei 63 Jahren. Allerdings sind die Kriterien dafür streng. Wer für die Rente mit 63 infrage kommt und was man bei der Antragstellung beachten sollte, verraten wir Ihnen in diesem Text.
Kann man mit 63 in Rente gehen?
Bevor man sich damit beschäftigt, wann und wie man seinen Antrag für die Rente mit 63 stellt, sollte man zuerst klären, ob man überhaupt dazu berichtigt ist. Das hängt vor allem von zwei Dingen ab: vom Geburtsjahr und der Versicherungszeit.
Laut der Bundesregierung wird unterschieden zwischen zwei verschiedenen Altersrenten, die unter bestimmten Bedingungen bereits vor Erreichen des regulären Rentenalters bezogen werden können:
- die „Altersrente für langjährig Versicherte“
- und die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“.
Schon gewusst? Es gibt auch noch andere Tricks, um früher in Rente zu gehen.
Rente mit 63: Was ist die Altersrente für langjährig Versicherte und wie hoch ist der Abschlag?
Wer über mindestens 35 anrechenbare Jahre in der Rentenversicherung verfügt, kann die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen. Versicherte der Jahrgänge 1949 bis 1963 haben die Möglichkeit, noch vor ihrem 67. Geburtstag ohne Abschläge in Rente zu gehen. Das Rentenalter wird jedoch schrittweise angehoben, sodass für alle, die 1964 oder später geboren sind, selbst bei 35 Beitragsjahren das reguläre Renteneintrittsalter bei 67 Jahren liegt.
Man kann die Altersrente für langjährig Versicherte auch ab 63 Jahren vorzeitig in Anspruch nehmen. Aber Vorsicht: Auf diese Rentenart gibt es einen Abzug von bis zu 14,4 Prozent. „Für jeden Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, werden Ihnen 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen. Ein solcher Abschlag bleibt dauerhaft bestehen“, schreibt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) dazu.
Rente mit 63: Was ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte?
Anders sieht es bei der Altersrente für besonders langjährige Versicherte aus, die laut Bundesregierung umgangssprachlich oft „Rente mit 63“ genannt wird, weil alle vor 1953 Geborenen nach einer Versicherungszeit von 45 Jahren ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente gehen konnten. Da diese Jahrgänge in der Regel bereits in Rente sind, gibt es die frühere „Rente mit 63“ also eigentlich gar nicht mehr.
Für Menschen, die zwischen 1953 und 1963 geboren wurden, steigt das Renteneintrittsalter schrittweise von 63 auf 65 Jahre an. „Ist Ihr Geburtsjahrgang 1964 oder später, können Sie nach 45 Versicherungsjahren mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen“, schreibt die Bundesregierung.
Gut zu wissen: Die Altersrente für besonders langjährige Versicherte kann laut der Deutschen Rentenversicherung nicht vorzeitig bezogen werden – auch nicht mit Abschlägen. „Das bedeutet: Selbst, wenn jemand mit 16 Jahren angefangen hat zu arbeiten, ist es nicht möglich nach 45 Jahren in den Ruhestand zu gehen. Es muss auch das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht sein.“
Übrigens: Wer Kinder bekommt und daheim bleibt, zahlt oft keine Beiträge zur Rentenversicherung. Doch mit der sogenannten Kindererziehungszeit kann man die Rente aufbessern.
Frührente: Wann muss man den Antrag für Rente mit 63 stellen?
Wer die Voraussetzungen für die Rente mit 63 erfüllt, muss bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag darauf stellen. Das gilt übrigens für jede Rentenform.
Die DRV schreibt dazu: „Die Rente kommt nicht automatisch, wenn Sie das Rentenalter erreichen. Denn alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es nur auf Antrag – so schreibt es der Gesetzgeber vor.“ Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag mindestens drei Monate vor dem beabsichtigten Rentenbeginn zu stellen. Das geht übrigens mittlerweile auch online.
Bevor man den Antrag stellt, sollte man allerdings einige Unterlagen heraussuchen. Denn für die Bearbeitung benötigt die Deutsche Rentenversicherung unter anderem:
- die Rentenversicherungsnummer
- Personendokument (Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Stammbuch in Kopie)
- Angaben über den Kranken- und Pflegeversicherungsstand
- die Steueridentifikationsnummer
- und die Kontodaten (IBAN und BIC)
Gut zu wissen: Man sollte immer darauf achten, dass der eigene Versicherungsverlauf vollständig ist. Denn er entscheidet nach dem Arbeitsleben darüber, wie viel Rente man bekommt.