Wie hoch die spätere Rente ausfällt, wird vor allem durch die sogenannten Rentenpunkte bestimmt. Dabei gilt: je mehr Punkte, desto besser die Altersvorsorge. Normalerweise werden Rentenpunkte im Laufe des Berufslebens durch eigene Beiträge gesammelt. Doch auch bei der Pflege von Angehörigen können unter bestimmten Voraussetzungen Rentenpunkte gutgeschrieben werden. Wie hoch die Punkte ausfallen, hängt unter anderem vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ab. Wie viele Rentenpunkte sind bei Pflegegrad 3 möglich?
Rentenpunkte: Wer kann sie für die Pflege von Angehörigen bekommen?
Für eine gute Rente sind die Rentenpunkte, auch Entgeltpunkte genannt, entscheidend. Sie bestimmen laut der Deutschen Rentenversicherung (DRV), wie hoch die spätere Rente ausfällt. Wer Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, sammelt Rentenpunkte. Der Maßstab dabei ist der Durchschnittsverdienst aller Versicherten: Entspricht das eigene Jahreseinkommen exakt diesem Durchschnitt, ergibt das einen Entgeltpunkt. Wer mehr verdient, sammelt entsprechend mehr Punkte – wer weniger verdient, entsprechend weniger.
Viele pflegende Angehörige reduzieren ihre Arbeitszeit oder geben ihren Beruf ganz auf. Doch fehlen dadurch automatisch Rentenansprüche? Wer einen Angehörigen, Bekannten oder Nachbarn pflegt, kann dennoch Rentenpunkte sammeln. Die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung übernimmt in diesem Fall die Pflegeversicherung. Die pflegende Person muss selbst nichts einzahlen. Allerdings erhält nicht jede pflegende Person automatisch Rentenpunkte. Laut DRV müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die pflegebedürftige Person hat mindestens Pflegegrad 2.
- Die Pflege umfasst mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage.
- Die Pflege findet im häuslichen Umfeld statt.
- Die pflegende Person arbeitet nebenbei nicht mehr als 30 Stunden pro Woche.
- Die Pflege ist tatsächlich erforderlich.
- Der Wohnsitz liegt in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz.
- Die pflegebedürftige Person hat Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung.
Rentenpunkte: Wie viele können Angehörige bei Pflegegrad 3 bekommen?
Wie viele Rentenpunkte pflegende Angehörige bekommen, hängt laut DRV davon ab, welchen Pflegegrad die pflegebedürftige Person hat und welche Art von Pflegeleistung sie aus der Pflegeversicherung bezieht – also ob Pflegegeld, Kombinationsleistung oder Pflegesachleistungen bezogen werden. Diese Faktoren bestimmen die sogenannte Beitragsbemessungsgrundlage, auf deren Grundlage Rentenversicherungsbeiträge berechnet werden.
Seit dem 1. Januar 2025 gilt eine bundeseinheitliche Bezugsgröße von 3745 Euro monatlich. Für Menschen mit Pflegegrad 3 ergeben sich daraus folgende monatliche Bemessungsgrundlagen:
| Bezogene Leistungsart | Prozentsatz der Bezugsgröße | Monatliche Bemessungsgrundlage |
|---|---|---|
| Pflegegeld | 43 | 1610,35 Euro |
| Kombileistung | 36,55 | 1368,80 Euro |
| Sachleistung | 30,10 | 1127,25 Euro |
Diese Werte entsprechen einem fiktiven Einkommen, als hätten Pflegepersonen diesen Betrag tatsächlich verdient. Um die Rentenpunkte zu ermitteln, wird die jährliche Bemessungsgrundlage mit dem durchschnittlichen Jahresverdienst aller Versicherten verglichen. Laut vorläufiger Angabe der DRV lag dieser im Jahr 2025 bei 50.493 Euro.
Rentenpunkte für Pflegegrad 3 – Beispielrechnung:
Eine pflegebedürftige Frau mit Pflegegrad 3 wird regelmäßig von ihrem Sohn gepflegt – 15 Stunden pro Woche an drei Tagen. An den übrigen Tagen übernimmt ein Pflegedienst die Versorgung. Die Frau bezieht somit eine Kombinationsleistung aus der Pflegeversicherung. Für den Sohn ergibt sich daraus eine monatliche Bemessungsgrundlage von 1368,80 Euro. Auf das Jahr hochgerechnet beträgt diese 16.425,60 Euro. Verglichen mit dem durchschnittlichen Jahresverdienst aller Versicherten von 50.493 Euro ergibt sich ein Rentenpunkt von rund 0,3.
Das bedeutet: Wer einen Angehörigen mit Pflegegrad 3 pflegt, kann bei Bezug einer Kombinationsleistung pro Jahr etwa 0,3 zusätzliche Rentenpunkte sammeln. Bezieht die pflegebedürftige Person Pflegegeld oder Sachleistungen, fallen die Rentenpunkte entsprechend höher oder niedriger aus.
Wie bekommen pflegende Angehörige Rentenpunkte?
Wer einen Angehörigen pflegt, erhält nicht automatisch Rentenpunkte. Dafür muss ein Antrag bei der Pflegekasse eingereicht werden. Laut dem Pflegeportal pflege.de findet man dazu im Rahmen des Antrags auf Pflegeleistungen den sogenannten „Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen“. In diesem Formular geben pflegende Angehörige an, in welchem zeitlichen Umfang sie die Pflege übernehmen. Anschließend prüft die Pflegekasse, ob ein Anspruch auf die Zahlung von Rentenbeiträgen besteht. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, übernimmt die Pflegeversicherung die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Wichtig dabei ist: Der Antrag sollte sofort gestellt werden, sobald der Pflegefall eintritt. Denn Rentenpunkte können erst ab dem Zeitpunkt gutgeschrieben werden, ab dem die Voraussetzungen erfüllt und gemeldet sind. Eine rückwirkende Anrechnung der Pflegezeit ist in der Regel nicht möglich.
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