Nachträglich und einseitig hatte mindestens ein Lebensversicherer bei fondsgebundenen Riester-Renten die Möglichkeit, einen einst als fest vereinbarten Rentenfaktor zu ändern – zum Nachteil vieler Versicherungsnehmer wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg befand, damit bis vor den Bundesgerichtshof (BGH) zog und nun Recht erhielt. Im Fokus der Verhandlung: Eine entsprechende Klausel, die es im konkreten Fall der Allianz Lebensversicherungs-AG ermöglichte, den Rentenfaktor abzusenken und die monatliche Rente zu kürzen. Der BGH hat die Klausel nun zugunsten der Verbraucher gekippt. Was sind die Hintergründe?
Riester-Rente: Welche Klausel hat der BGH gekippt?
Die zentrale Frage der Klage der Verbraucherschützer drehte sich um den sogenannten Rentenfaktor. Dieser ist für die Berechnung der Rente festgelegt, wie die Deutsche Rentenversicherung erklärt, und „bestimmt das Sicherungsziel der Rentenart im Verhältnis zu einer Altersrente“. Der Faktor ist im Fall der fondsgebundenen Riester-Renten mit ausschlaggebend, wie viel monatliche Rente pro 10.000 Euro Vertragsvermögen ausgezahlt wird. Sinke der Rentenfaktor, wirke das „direkt wie eine Rentenminderung“, wie Beobachter des Online-Magazins Legal Tribune Online (LTO) einordnen.
Doch darf ein Versicherer mit Zustimmung eines Treuhänders daran schrauben, um die Ansprüche der Versicherten zu mindern, sollten diese nach Vertragsabschluss überraschend doch eine längere Lebenserwartung haben oder sich die Rendite von Anlagen im Kapitalmarkt dauerhaft nicht wie gedacht entwickeln? Der BGH hat nun klar entschieden: Diese Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Riester-Rente des Versicherers ist unwirksam, weil wiederum eine Verpflichtung fehle, den Rentenfaktor wieder zu erhöhen, sollten sich die ausschlaggebenden Umstände wieder bessern. Die BGH-Kritik richtet sich demnach auch gegen die Einseitigkeit dieser Klausel durch die Versicherte unangemessen benachteiligt worden seien.
Übrigens: Es handelt sich nicht um die erste Klausel, die der BGH in Sachen Riester-Rente kippt.
Riester-Rente: Wie fallen die Reaktionen nach dem BGH-Urteil aus?
Die Entscheidung des BGH wird aus Sicht von Versicherten-Vertretern wohlwollend aufgenommen. Stephen Rehmke, Vorstand beim Bund der Versicherten (BDV), sagt: „Die Kolleginnen und Kollegen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg haben ein wichtiges Urteil gegen eine verbraucherfeindliche Klausel erstritten und können sich einen tollen Erfolg auf ihre Fahnen schreiben.“
Die Allianz Lebensversicherungs-AG hatte bis zur letzten Instanz an der Klausel festgehalten. Nach dem Urteil, das eine Anpassung nur dann als zulässig erachtet, wenn sowohl die Möglichkeit zur Absenkung als auch zur Erhöhung gegeben ist, heißt es in einer Pressemitteilung des Versicherers: „Allianz Leben hatte den betroffenen Kundinnen und Kunden dieses Vorgehen in einem Schreiben zugesichert. Diese Zusicherung allein sieht der Bundesgerichtshof als nicht ausreichend an.“
Die klagende Verbraucherzentrale sieht in der Entscheidung einen bedeutenden Erfolg. Niels Nauhauser, Abteilungsleiter Altersvorsorge, Banken, Kredite bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, betont: „Zwar darf der Versicherer nach dem Versicherungsvertragsgesetz prinzipiell die Rente herabsetzen. Allerdings muss er sich dann spiegelbildlich in transparenter Weise dazu verpflichten, die Rente wieder zu erhöhen, wenn die Umstände, die zur Kürzung der Leistung geführt haben, später entfallen.“ Es sei gut, dass „die aufgeworfenen Rechtsfragen nun verbindlich geklärt“ seien.
Was sollen Rentner nach dem Stopp der unfairen Kürzungen tun?
Nach Ansicht von BDV und Verbraucherzentrale hat das Urteil eine gewisse Signalwirkung für die gesamte Branche. BDV-Vorstand Rehmke, so wird er in der LTO zitiert, rechnet damit, dass rund eine Million Verträge verschiedener Versicherer betroffen sein könnten, die diese oder eine ähnliche Klausel bis Mitte der 2010er-Jahre verwendeten. Der Allianz Lebensversicherungs-AG nach beziehe sich die Regelung in den Versicherungsbedingungen fondsgebundener Riester-Renten auf Verträge, „die zwischen Juni und November 2006 abgeschlossen wurden“.
Nauhauser von der Verbraucherzentrale sagt, dass der aktuelle Fall einmal mehr zeige, „dass die Riester-Rente dringend reformiert werden muss“. Die Verbraucherschützer betonen, dass es sich im Kern um eine Klausel handelt, die in der Branche „weit verbreitet“ sei. Rentnern wird nun von BDV und Verbraucherzentrale zu folgenden Schritten geraten:
- Prüfen, was in den eigenen Vertragsunterlagen festgehalten ist. Augenmerk sollte auf dem Rentenfaktor der fondsgebundenen Rentenversicherung liegen: Handelt es sich um einen festen oder variablen Wert?
- Nachschauen, ob man selbst von einem nach unten geänderten Rentenfaktor betroffen ist. Dafür können die Standmitteilungen miteinander verglichen werden.
- Falls man betroffen ist, rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen und/oder mithilfe eines Musterbriefes der Verbraucherzentrale einfordern, dass der Rentenfaktor korrigiert wird und/oder den Versicherer nach Erhalt eines Anpassungsschreibens kontaktieren.
Übrigens: Kündigungen der Riester-Rente nehmen zu und erreichen ein Rekordhoch, Millionen Deutsche kündigen ihre Zusatzrente.
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