Die Riester-Rente sollte ursprünglich einmal Versicherten die Möglichkeit geben, neben der gesetzlichen Altersrente eine private Altersvorsorge aufzubauen, die vom Staat bezuschusst wird. Wirklich lohnen tut sich das für Bürgerinnen und Bürger allerdings nicht, denn die Renditechancen sind gering und die Abschluss- und Verwaltungskosten hoch. Lediglich rund 16 Millionen Riester-Verträge bestehen laut Bundesregierung aktuell. Viel zu wenig, damit ein Großteil der Versicherten sich nicht nur auf die gesetzliche Rente verlässt, sondern auch privat vorsorgt. Das Kabinett hat Ende 2025 eine Reform der Riester-Rente beschlossen. Was das für Versicherte genau bedeutet, haben wir für Sie zusammengefasst.
Riester-Rente: Was ändert sich durch die Reform?
Ab dem 1. Januar 2027 soll es ein Altersvorsorgedepot ohne Garantievorhaben geben und als neue Produktkategorie eingeführt werden, wie das Bundesministerium für Finanzen mitteilt. Der Grund: So soll es höhere Renditechancen geben. Wer sich bei der Altersvorsorge mehr Sicherheit wünscht, kann weiterhin Garantieprodukte wählen, bei denen das garantierte Kapital 80 oder 100 Prozent der gezahlten Beiträge betragen darf.
Bisher galt bei der Riester-Rente eine starre Grundzulage von 175 Euro. Künftig soll es eine zum Beitrag proportionale Zulage von bis zu 480 Euro geben. Für jeden Euro, der eingezahlt wird, wird es bis zu einem Betrag von 1200 Euro einen staatlichen Zuschuss von 30 Cent als Grundzulage geben. Bei weiteren 600 Euro sollen es 20 Cent pro Euro sein. Maximal gefördert wird ein Eigenbeitrag von 1800 Euro pro Jahr. Außerdem wird ab 2029 die Grundzulage für Eigenbeiträge bis 1200 Euro auf 35 Cent pro angespartem Euro angehoben.
Die Reform sieht laut dem Bundesfinanzministerium außerdem vor, dass Anbieter ein eigenes Standardprodukt oder das Standardprodukt eines kooperierenden Anbieters anbieten müssen. Dabei handelt es sich um ein besonders einfaches Altersvorsorgedepot mit Standardeinstellungen, das nur begrenzte Kosten verursacht.
Ganz allgemein sollen die Kosten für Versicherte reduziert werden, indem die Abschluss- und Vertriebskosten auf die gesamte Laufzeit des Vertrags verteilt werden. Weiterhin wird durch neue Produkte, Anbieter und Vereinfachungen der Wettbewerb erhöht.
Neben mehr Wettbewerb soll es auch eine flexiblere Auszahlungsphase geben, indem künftig langlaufende Auszahlungspläne eingeführt werden, die mindestens bis zur Vollendung des 85. Lebensjahres andauern und ohne Restkapitalverrentung möglich sind.
Beim Altersvorsorgedepot sollen Zulagen mit hohen Förderquoten für Versicherte mit kleinen und mittleren Einkommen und Familien mit Kindern weiterhin steuerlich gefördert werden. Auch der Sonderausgabenabzug soll erhalten bleiben. Allerdings soll das System grundlegend vereinfacht werden, indem unter anderem die einkommensabhängige Mindesteigenbeitragsberechnung wegfällt und die Zulagen beitragsproportional ausgestaltet werden.
Übrigens: Wer finanzielle Schwierigkeiten hat und mal keine Mittel für die Beiträge hat, kann sich beitragsfrei stellen lassen. Außerdem kann die Riester-Rente auch als Ganzes ausgezahlt werden. Das ist aber mit finanziellen Nachteilen verbunden.
Riester-Rente: Muss ich meinen alten Vertrag kündigen?
Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden oder noch werden, haben Bestandsschutz, wie das Bundesfinanzministerium mitteilt. Versicherte können diese Verträge also wie gewohnt fortführen und bekommen weiterhin steuerliche Förderungen.
Es besteht allerdings die Möglichkeit, den bestehenden Riester-Vertrag mit seinen Konditionen beizubehalten und damit in die neue steuerliche Förderung zu wechseln. Dafür muss eine Erklärung beim jeweiligen Anbieter abgegeben werden.
Riester-Rente: Wie kann ich von meinem alten Riester-Vertrag in einen neuen Altersvorsorgevertrag wechseln?
Wer einen bestehenden Riester-Vertrag hat, kann dem Bundesfinanzministerium zufolge in einen neuen Vertrag mit den neuen Konditionen und der neuen steuerlichen Förderung wechseln, ohne dass die bisherige Förderung zurückgezahlt werden muss. Allerdings können dabei Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten auf Versicherte zukommen, die aber gesetzlich gedeckelt sind. Der Wechsel kann entweder in ein Altersvorsorgedepot oder ein Garantieprodukt erfolgen. Wie bereits oben beschrieben, ist es auch möglich, den alten Vertrag inklusive der Konditionen zu behalten und nur in die neue Fördersystematik zu wechseln.
Der Bundesregierung zufolge wird es ab 2027 nicht mehr möglich sein, Verträge nach dem alten Riester-Modell abzuschließen.
Übrigens: Riester-Verträge können gekündigt werden. Die Zahlen sind in den vergangenen Jahren auch deutlich gestiegen. Versicherte sollten allerdings wissen, dass dabei Kosten anfallen und sie dann ihre staatlichen Förderungen zurückzahlen müssen.
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