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Steuerklasse 3 und 5 abschaffen: Bedeutung, Zeitpunkt, Grund

Ehegattensplitting

Steuerklassen 3 und 5 werden abgeschafft: Das plant die Regierung

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    Die Bundesregierung will die Steuerklassen 3 und 5 abschaffen. Nun gibt es einen ersten Entwurf.
    Die Bundesregierung will die Steuerklassen 3 und 5 abschaffen. Nun gibt es einen ersten Entwurf. Foto: Benjamin Nolte, dpa (Symbolbild)

    Laut dem Koalitionsvertrag plant die Bundesregierung eine Reform der Lohnsteuer von Ehepaaren und Lebenspartnern. Aktuell haben sie noch die Wahl zwischen drei Kombinationen von Steuerklassen. Doch das soll sich ändern. Die Ampel-Koalition will eine dieser Kombinationen abschaffen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) nun vorgelegt.

    Die Kombination aus Steuerklasse 3 und 5 soll es künftig nicht mehr geben. Sie ist auch bekannt als „Ehegattensplitting“. Dann bleiben nur noch die Verknüpfung von Steuerklasse 4 und 4 und von Steuerklasse 4 und 4 mit Faktor. Hier finden Sie einen Überblick, was genau die Streichung der beiden Steuerklassen bedeutet, was der Grund dafür ist und wann es so weit sein soll.

    Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5: Bedeutung

    Sollte die Kombination aus den Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft werden, müsste jeder Partner nur den Lohnsteueranteil zahlen, den er am gemeinsamen Einkommen trägt. Das bedeutet, dass die monatliche Lohnsteuerbelastung für den Besserverdiener steigen und für den geringer Verdienenden sinken würde. Insgesamt würde sich die Summe der Steuern nicht ändern, lediglich die Aufteilung zwischen den Partnern würde sich verschieben.

    Die Abschaffung der Steuerklasse 5 hätte laut t-online für den geringer Verdienenden einen zusätzlichen Vorteil. Wenn ihm jeden Monat ein höheres Nettogehalt bleibt, steigen davon abhängige Lohnersatzleistungen wie beispielsweise das Kurzarbeitergeld.

    Grund für mögliche Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5

    Grundsätzlich ist der Vorteil der Kombination der Steuerklassen 3 und 5, dass ein Paar sein gemeinsames monatliches Nettoeinkommen erhöht, wenn die einzelnen Gehälter stark voneinander abweichen. Der geringer Verdienende allerdings ist in Steuerklasse 5 einer hohen Steuerbelastung ausgesetzt. Demnach wird ihm besonders viel von seinem Bruttolohn abgezogen. Die Bundesregierung möchte diese Abzüge reduzieren, indem sie die Kombination aus den Steuerklassen 3 und 5 abschafft.

    Davon erhoffen sich die Ampel-Parteien, dass mehr Frauen erwerbstätig werden oder ihre Arbeitszeit erhöhen. Oft sind es die Ehefrauen, die weniger verdienen als ihre Partner und sich deshalb in Steuerklasse 5 einordnen lassen. Demnach werden sie bei der Steuer stärker belastet.

    Wann sollen die Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft werden?

    Die Abschaffung der beiden Steuerklassen wurde im Koalitionsvertrag der Ampelparteien von 2021 vereinbart. "Im Zuge einer verbesserten digitalen Interaktion zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung werden wir die Kombination aus den Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführen, das dann einfach und unbürokratisch anwendbar ist und mehr Fairness schafft", heißt es im Koalitionsvertrag.

    Finanzminister Lindner (FDP) legte Anfang Juli 2024 einen ersten Gesetzentwurf vor. Darin heißt es, dass die Kombination der beiden Steuerklassen bis 2030 gestrichen werden sollen: „Die Steuerklassen 3 und 5 sind ab dem 1. Januar 2030 nicht mehr für den Lohnsteuerabzug anzuwenden. Das Bundeszentralamt für Steuern bildet automatisiert anstelle der Steuerklassen 3 und 5 die Steuerklasse 4 mit Faktor.“ 

    Nach Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5: Das wären die Alternativen

    Nach der Eheschließung werden die Arbeitnehmer automatisch in Steuerklasse 4 eingeordnet. Um die Steuerlast gleichmäßig zu verteilen, können die Ehepartner in dieser Steuerklasse bleiben, wenn sie ungefähr gleich viel verdienen.

    Die Alternative dazu wäre die Kombination der Steuerklassen 4 und 4 mit Faktor. Durch den Faktor berücksichtigt das Finanzamt den Splittingvorteil bereits während des Jahres. Das bedeutet, das Finanzamt errechnet zuerst die voraussichtliche Jahreseinkommensteuerschuld des Ehepaares. Diese wird dann durch zwölf geteilt und monatlich als Lohnsteuer einbehalten. Somit werden Steuernachzahlungen weitgehend vermieden.

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