Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Geld & Leben
  3. GDL-Streik bei der Bahn im März 2024: Wie bekommt man sein Geld zurück?

Bahnstreik
12.03.2024

GDL-Streik bei der Bahn im März 2024: Wie bekommt man sein Geld zurück?

Aktuell gibt es wieder einen Bahnstreik in Deutschland.
Foto: Stefan Sauer, dpa (Symbolbild)

Durch den neuen Bahnstreik der GDL fallen viele Züge in Deutschland aus. Wie bekommen Reisende jetzt ihr Geld zurück?

Die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) hat zu einem erneuten, mehrtägigen Streik aufgerufen, nachdem mehrere Tarifverhandlungsrunden und auch ein Schlichtungsverfahren mit der Deutschen Bahn (DB) gescheitert waren. Im Regionalverkehr und im Fernverkehr fallen dadurch seit dem 12. März um 2 Uhr für 24 Stunden viele Züge aus.

Viele Menschen wollen jetzt wissen, was mit ihren Tickets, die sie für heute gekauft hatten, geschehen wird. Wird das Geld erstattet werden? Wenn ja, wie und über welche Stelle kann man eine Erstattung beantragen? Ein Überblick mit den Antworten auf alle wichtigen Fragen.

GDL-Streik bei der Deutschen Bahn: Was passiert mit dem Ticket?

Allgemein gilt: Bei Zugausfällen wegen Streiks gelten in Deutschland für Reisende die gleichen Rechte wie bei Zugausfällen oder Verspätungen aus anderen Gründen. Es gelten die Fahrgastrechte der EU-Fahrgastverordnung. Außerdem hat die Deutsche Bahn verkündet, dass Reisende ihre Tickets, die in den Zeitraum des Streiks fallen, flexibel nutzen können.

Video: dpa

Die flexible Nutzung der Tickets bedeutet, dass Fahrgäste, die eine Fahrt für den 12. März hatten und diese verschieben möchten, das ohne Probleme tun können. Die geplante Reise kann stattdessen einfach an einem späteren Tag angetreten werden. Der Zeitraum für diese flexible Nutzung ist unbegrenzt. Auch vorverlegen konnte man seine Reise.

Dafür muss nichts beantragt werden, das Ticket wird sozusagen automatisch gültig für eine Fahrt an einem anderen Tag. Wer eine kostenpflichtige Sitzplatzreservierung gebucht hat, muss sich auch keine Sorgen machen: Die Deutsche Bahn bietet eine kostenlose Stornierung der Reservierung an.

GDL streikt: Bekommt man das Geld für seine DB-Fahrt zurück?

Für wen eine Verschiebung der Reise auf einen anderen Tag keine Option ist, der hat auch die Möglichkeit, das Geld für sein Ticket zurückerstattet zu bekommen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten, wie die Rückerstattung beantragt werden kann. Entweder online, über das Kundenkonto oder per Post mit dem sogenannten "Fahrgastrechte Formular".

Lesen Sie dazu auch

Über das Kundenkonto ist die vermutlich einfachere Option. Hier muss man einfach auf die Reise, für die man eine Entschädigung haben möchte, klicken und die Option "Entschädigung beantragen" auswählen. Bei der Frage "Was ist auf Ihrer Fahrt passiert" muss der zweite Punkt "Reise nicht angetreten" angeklickt werden. Aber Vorsicht: Die Entschädigung kann erst beantragt werden, wenn der Gültigkeitszeitraum der Reise erreicht ist, also erst nach der Reise. Davor gibt es die Option, eine Entschädigung anzufordern, nicht.

Alternativ kann die Entschädigung auch per Post beantragt werden. Hierfür müssen Kunden das "Fahrgastrechte Formular" ausdrucken und ausfüllen. Bei der Zeile mit "Angaben zu Ihrer Reise" muss der Punkt "Ich habe meine Reise wegen dieser Verspätung nicht angetreten oder habe sie im nachfolgenden Bahnhof abgebrochen …" angekreuzt werden. Nach dem Ausfüllen der anderen Angaben kann das Formular gemeinsam mit dem Ticket an die Bahn geschickt werden und die Entschädigung sollte erfolgen.

GDL-Bahnstreik im März 2024: Weitere Informationen über die Hotline

Wer noch Fragen zu dem Bahnstreik im Personenverkehr ab dem 12. März hat, kann einfach die kostenfreie Hotline der Deutschen Bahn um Rat fragen. Diese erreichen Sie unter der Nummer 08000-996633.

Übrigens: Als Fahrgast haben Sie im Falle eines Streiks viele Rechte, derer Sie sich bewusst sein sollten.