Das Telefon klingelt. Am anderen Ende: ein unerwünschter Werbeanrufer. Für die meisten Menschen ist dieses Erlebnis einfach nur nervig. Statt Familienmitglieder, Freunde und Bekannte spricht man auf einmal mit einer unbekannten Person, die etwas verkaufen möchte. In Deutschland kommen solche Anrufe verbreitet vor.
Nun hat sich der Verbraucherservice Bayern (VSB) zu diesem Vorgehen in einer Pressemitteilung geäußert. Denn diese sogenannten „Cold Calls“ sind sogar gesetzlich verboten. Das wissen aber die wenigsten, die in solchen Momenten oftmals schnell den Anrufer abwimmeln, und das Telefonat vergessen.
Werbeanrufe: Ohne vorherige Zustimmung sind solche Aktionen gesetzlich verboten
Denn: Ohne explizite vorherige Zustimmung sind Werbeanrufe von Unternehmen an Verbraucher nicht erlaubt. „Zahlreiche Firmen halten sich dennoch nicht daran und nutzen die Anrufe als eine Verkaufsmasche am Telefon“, schreibt dazu der Verbraucherservice Bayern. Es drohen Geldstrafen oder das Abschalten von Rufnummern.
Weiter geben die Verbraucherschützer den betroffenen Personen Tipps zum Verbraucherrecht bei unerwünschten Anrufen und untergeschobenen Verträgen:
- Bei Vertragsabschluss auf Klauseln, die die Speicherung und Nutzung Ihrer Daten zu Werbezwecken erlauben, achten und diese streichen. Oft versteckt in: Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Datenschutzhinweise.
- Meldung bei der Bundesnetzagentur: Verstöße direkt melden, über die Webseite www.bundesnetzagentur.de oder per Mail an rufnummernmissbrauch@bnetza.de.
Telefonische Verträge oft nicht wirksam – bei Verbraucherservice prüfen lassen
Wichtig: Sollte es telefonisch zu einem Vertragsschluss kommen, können Betroffene diesen in einer der 15 VSB-Beratungsstellen prüfen lassen. Denn in vielen Fällen sind solche Abschlüsse nicht wirksam, etwa weil die Textform gesetzlich vorgeschrieben ist. Dazu zählen aber auch Mail, Fax oder SMS. Zudem lassen sich telefonisch geschlossene Verträge in der Regel 14 Tage lang widerrufen, schreibt der Verbraucherschutzservice Bayern.
Unangenehmer wird es, sollten die Anrufer bereits die Kontoverbindung kennen, oder der Verbraucher diese herausgegeben haben, beispielsweise weil mit einem Gewinnversprechen gelockt wurde. Dann gelte es, Ruhe zu bewahren, schreibt der VSB. In einem solchen Fall sollte der Verbraucher zuerst sein Postfach prüfen. Liegt kein Schreiben über einen Vertragsabschluss vor, kann abgewartet werden. Das Konto sollte man jedoch überwachen und bei nicht zuzuordnenden Abbuchungen eine Rücklastschrift veranlassen.
Immer wieder kommt es in Augsburg und der Region zu Betrugsmaschen am Telefon. Gerade erst kam es zu verdächtigen Anrufen im Raum Donauwörth.
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