Eigene Lösungen für aktuelle Herausforderungen im Leben finden und diese selbst meistern. Wer will das nicht? Im Internet bieten sich eine Vielzahl von Coaches an, um einen auf diesem Weg zu unterstützen.
Ein Coach begleitet Menschen dabei, Selbstreflexion zu betreiben, neue Perspektiven zu gewinnen und mit konkreten Schritten ihr Ziel zu erreichen. Neben individuellem Einzel- und Kleingruppen-Coaching werden über Social Media in den vergangenen Jahren zunehmend Coaching-Programme vermarktet. Deren Methoden und Angebote variieren. Das macht es schwierig, die Spreu vom Weizen zu trennen.
Dabei hilft auch nicht, dass „Coach“ kein geschützter Beruf ist. Praktisch jedermann darf sich als Coach bezeichnen und Persönlichkeits-, Beziehungs-, Sport-, Ernährungs-, Finanz- oder Achtsamkeitscoaching anbieten. Je nach Thema versprechen sie, zu mehr Erfolg, Zufriedenheit oder Geld zu verhelfen. Vieles davon ist enttäuschend bis unseriös.
Typische Tricks unseriöser Anbieter
Doch fangen wir von vorne an. Online-Coachings werden oft blumig und verheißungsvoll beworben. Info- oder Kennenlerngespräche werden häufig angeboten. Im Nachhinein behaupten die Anbieter immer wieder, es sei bereits ein bindender Vertrag geschlossen worden. Teilweise wird im Infogespräch so viel Druck ausgeübt, dass Betroffene überrumpelt werden und einem Vertragsabschluss zustimmen.
Manchmal werden derartige Gespräche auch als „Bewerbung“ getarnt, bei der sich Interessierte um einen Platz im Coaching-Programm bewerben sollen. Am Ende steht oft ein untergeschobener Coaching-Vertrag, den der Verbraucher gar nicht abschließen wollte. Typischerweise wurden dann wichtige Bestandteile wie Preis oder Inhalt des Coachings gar nicht oder nur unzureichend besprochen. In diesem Fall ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen. Das Gegenteil muss der Anbieter beweisen.
BGH-Urteil: Coachings brauchen eine Zulassung
Unabhängig davon darf nicht jedes Coaching-Angebot kommerziell angeboten werden. In einer aktuellen Entscheidung stellte der Bundesgerichtshof (Az. III ZR 109/24) klar, dass viele Online-Coachings denselben Anforderungen wie der Fernunterricht unterliegen.
Anbieter ohne die nötige Zulassung bekommen jetzt Probleme. Verbraucher haben nun die Möglichkeit, sich vom Vertrag zu lösen und ihr Geld zurückzubekommen. Dafür müssen jedoch drei Kriterien vorliegen:
- Das Coaching-Programm muss tatsächlich Kenntnisse und Fähigkeiten vermitteln.
- Zweitens muss „Fernunterricht“ vorliegen. Dazu muss die Lehre „überwiegend räumlich getrennt“ erfolgt sein. Dies ist der Fall, wenn das Online-Coaching zu mehr als 50 Prozent aus Selbstlernmaterial in Form von aufgezeichneten Videos und Skripten besteht. Dazu zählt auch, wenn die Lerninhalte in Online-Meetings angeboten, aufgezeichnet und den Teilnehmenden anschließend zur Verfügung gestellt werden.
- Die dritte Voraussetzung ist, dass der Lernerfolg überwacht wurde. Dazu genügt, wenn die Teilnehmenden die Möglichkeit hatten, via Chat oder WhatsApp, in einer gemeinsamen Chatgruppe, in Live-Online-Sessions oder auch in Gruppen-Präsenzterminen Rückfragen stellen konnten.
So gehen Betroffene vor
Wer diese Punkte bei seinem Coaching-Anbieter für gegeben hält, könnte noch die Rechtsmeinung bei der Verbraucherzentrale einholen. Denn es gibt weitere Optionen wie Anfechtung, Widerruf oder Kündigung, um sich von einem Coaching-Vertrag zu trennen, über die man sich informieren sollte.
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