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Neuer Wehrdienst wird lukrativer: So viel sollen Freiwillige bald in der Grundausbildung verdienen

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Neuer Wehrdienst wird lukrativer: So viel sollen Freiwillige bald in der Grundausbildung verdienen

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    Wer sich zum freiwilligen Wehrdienst meldet, absolviert zunächst eine Grundausbildung. Das Gehalt für Freiwillige soll nun erhöht werden.
    Wer sich zum freiwilligen Wehrdienst meldet, absolviert zunächst eine Grundausbildung. Das Gehalt für Freiwillige soll nun erhöht werden. Foto: MoiraM, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Fast 15 Jahre lang war die Wehrpflicht bei der Bundeswehr ausgesetzt, nun kommt der Wehrdienst in einer neuen Form zurück. Die Bundesregierung hat sich am Mittwoch, 12. November 2025, auf eine „Bedarfswehrpflicht“ geeinigt, wie aus einem Bericht der Tagesschau hervorgeht. Diese sieht eine verpflichtende Musterung für Männer im Alter von 18 Jahren vor. Der Wehrdienst soll allerdings freiwillig bleiben. Zumindest dann, wenn genügend Freiwillige gefunden werden.

    Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hatte in der ARD-Talkshow „Caren Miosga“ davon gesprochen, dass die Bundeswehr um 60.000 bis 80.000 Soldatinnen und Soldaten vergrößert werden soll. Im Einigungspapier steht zur Anzahl an benötigten Soldaten laut der Bild nun folgendes: „Grundlage bilden dabei die gegenüber der Nato zugesagten zusätzlichen Fähigkeiten, die einen Gesamtumfang von 260.000 aktiven Soldatinnen und Soldaten (Zielkorridor 255.000 – 270.000) und rund 200.000 Reservistinnen und Reservisten haben.“ Wenn sich nicht genügend junge Menschen freiwillig zum Wehrdienst melden, brauche es „auch eine Verpflichtung“, sagte Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) laut der Tagesschau. Um eine Wehrpflicht in ihrem eigentlichen Sinne zu verhindern, hofft die Bundeswehr, genügend Freiwillige zu finden. Das soll vor allem durch einen finanziellen Anreiz gelingen. Der Verdienst während der freiwilligen Wehrpflicht wird deutlich angehoben.

    Bundeswehr: So hoch ist das Gehalt in der Grundausbildung

    Wer sich für einen freiwilligen Wehrdienst bereiterklärt, startet bei der Bundeswehr mit der Grundausbildung. Diese dauert aktuell drei Monate, wie die Bundeswehr auf ihrer Website offenlegt. Während dieser Zeit erhalten die Freiwilligen, wie alle Soldatinnen und Soldaten, kein Gehalt, sondern einen Sold. Dieser wird monatlich im Voraus gezahlt, informiert die Bundeswehr. „Der Sold besteht in erster Linie aus dem Grundgehalt, das abhängig vom Dienstgrad der Soldatin oder des Soldaten steigt. Jedem Dienstgrad ist eine Besoldungsgruppe aus der Besoldungsordnung zugeordnet“, ist auf der Website zu lesen.

    Soldatinnen und Soldaten, die sich in der Grundausbildung befinden, werden derzeit in die niedrigste Besoldungsgruppe eingeordnet. In dieser liegt der Wehrsoldgrundbetrag bei 1837 Euro im Monat. Dieses Grundgehalt kann mit Zulagen aufgebessert werden, die es laut der Bundeswehr beispielsweise bei „Dienst zu ungünstigen Zeiten“ gibt. Darunter fallen Dienstzeiten am späten Abend und am Wochenende.

    Der Sold im Wehrdienst soll nun aber deutlich aufgebessert werden. „Wer freiwillig dient, erhält rund 2600 Euro brutto monatlich“, steht laut der Bild im Einigungspapier von Union und SPD bezüglich der Bedarfswehrpflicht.

    Auch interessant: Bei der Deutschen Bahn kann man teils hohe Gehälter einstreichen. Und auch Gehalt der Richter am Bundesverfassungsgericht kann sich sehen lassen.

    Sold in der Grundausbildung: Diese Vergünstigungen hat die Bundeswehr zu bieten

    Soldatinnen und Soldaten, die sich im Dienst der Bundeswehr befinden, müssen keine Beiträge für Rentenversicherung und Sozialversicherung bezahlen. „Sie werden erst nach dem Ausscheiden aus dem Dienst fällig und werden dann komplett vom Dienstherrn übernommen“, erklärt die Bundeswehr. Zudem dürfen Soldatinnen und Soldaten kostenlos mit der Deutschen Bahn fahren, sofern sie ihre Uniform tragen – und zwar im Nah- und Fernverkehr.

    Wer als Soldatin oder Soldat im Dienst der Bundeswehr steht, kann auch auf die „freie Heilfürsorge“ bauen, erklärt die Bundeswehr. Das hat zur Folge, dass keine Krankenversicherungsbeiträge anfallen, da die Bundeswehr eine medizinische Rundumversorgung mit eigenen Ärztinnen und Ärzten, Arztpraxen und Krankenhäusern bietet.

    Das neue Wehrdienstgesetz soll eine weitere Vergünstigung mit sich bringen: „Ab einer Verpflichtungszeit von einem Jahr wird ein Führerscheinzuschuss für Pkw oder Lkw gewährt“, zitiert die Bild einen Absatz aus dem Einigungspapier. Wie hoch der Zuschuss zum Führerschein sein soll, steht nicht im Papier.

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