Schon seit 1980 werden in Deutschland im März die Uhren eine Stunde vorgestellt: Genau um 2 Uhr morgens ist es plötzlich 3 Uhr, denn man lebt in der Sommerzeit eine Stunde vor der sogenannten Normalzeit, die von Oktober bis März gilt. Auch 2026 werden die Uhren auf die Sommerzeit umgestellt – und zwar in der Nacht vom 28. auf den 29. März. Ursprünglich sollte die Zeitumstellung Energie sparen: Wenn es abends länger hell ist, muss man schließlich später erst das elektrische Licht anschalten. Die Zeitumstellung ist allerdings umstritten und manche Stimmen plädieren dafür, sie lieber wieder loszuwerden. Auch auf die Arbeitswelt hat die Zeitumstellung Einfluss. Für manche Menschen bedeutet sie sogar Veränderungen beim Gehalt. Wer davon profitiert und wer dadurch weniger verdient, erfahren Sie hier.
Sommerzeit: Für wen gibt es bei Zeitumstellung weniger Gehalt?
Laut dem Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) betrifft die Zeitumstellung vornehmlich Menschen, die tatsächlich arbeiten, während die Uhren umstellt werden, also Menschen, die in Nachtschicht arbeiten. Für Menschen, die nach Stunden bezahlt werden, bedeutet das eine Stunde weniger Arbeit, aber eben auch eine Stunde weniger, in der man Lohn bezieht. Das Gleiche gilt auch für eventuelle Nachtzuschläge. Theoretisch klingt eine Stunde weniger Arbeit beziehungsweise eine Stunde früher Feierabend gut, manche möchten aber natürlich ihr normales Gehalt beziehen. In dem Fall muss individuell geregelt werden, ob man eine Stunde länger arbeiten kann.
Auch interessant: Das Gehalt ist ein bedeutender Faktor, wenn es um Stabilität, Sicherheit und Unabhängigkeit im Leben geht. Es gibt aber nicht viele Berufe, in denen es wahrscheinlich ist, zum Millionär zu werden.
Sommerzeit: Für wen gibt es bei Zeitumstellung mehr Gehalt?
Eine Arbeitnehmergruppe hat eher einen Vorteil daraus, dass auf die Sommerzeit umgestellt wird: „Dies ist natürlich erfreulich für diejenigen, die einen festen Monatslohn erhalten, da sich hier nichts ändert“, schreibt der DGB. Laut dem Gewerkschaftsbund entfällt die Pflicht zur Arbeitsleistung für die verlorene Stunde ersatzlos, muss also auch nicht nachgearbeitet werden. Für Arbeitnehmer, die am Montag nach der Zeitumstellung verschlafen, statt eine Stunde früher loszufahren, gilt diese leider nicht als Entschuldigung.
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