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Wohngeld bei Eigentum: Welche Einkommensgrenze gilt?

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Wohngeld bei Eigentum: Welche Einkommensgrenze gilt?

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    Auch Eigentümer können Wohngeld erhalten. Ob ein Anspruch besteht, entscheidet unter anderem die Einkommensgrenze.
    Auch Eigentümer können Wohngeld erhalten. Ob ein Anspruch besteht, entscheidet unter anderem die Einkommensgrenze. Foto: Steidi, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Wohngeld ist eine staatliche Leistung, die Menschen mit geringem Einkommen dabei unterstützt, ihre Wohnkosten zu tragen. Die Leistung können nicht nur Mieterinnen und Mieter, sondern auch Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum erhalten. Einen Anspruch auf Wohngeld hat jedoch nicht jeder. Entscheidend ist unter anderem eine bestimmte Einkommensgrenze, die festlegt, wie viel verdient werden darf, um die Leistung zu erhalten. Doch wie wird diese Einkommensgrenze beim Wohngeld für Eigentum berechnet?

    Wohngeld: Wovon hängt die Einkommensgrenze ab?

    Ob jemand Anspruch auf Wohngeld hat, hängt laut dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) von einer bestimmten Einkommensgrenze ab. Verdient man zu viel, besteht kein Anspruch auf die Leistung. Wie hoch die Einkommensgrenze ist, richtet sich vor allem nach drei Faktoren:

    Haushaltsmitglieder beim Wohngeld: Wie beeinflussen sie die Einkommensgrenze?

    Die Einkommensgrenze beim Wohngeld ist abhängig davon, wie viele Personen in einem Haushalt leben und wie hoch das Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder ist. Laut dem Familienratgeber der Aktion Mensch wird dabei das Bruttojahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder als Grundlage genommen.

    Vom Gesamteinkommen werden laut dem Sozialreferat der Stadt München anschließend bestimmte Beträge abgezogen, dazu zählen unter anderem:

    • Werbungskosten
    • Pauschale Steuerabzüge (zehn Prozent)
    • Pauschalbeiträge für Kranken- und Pflegeversicherung (zehn Prozent)
    • Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung (zehn Prozent)
    • Unterhaltskosten
    • Bestimmte Freibeträge, etwa für Schwerbehinderte oder Alleinerziehende

    Je mehr Personen im Haushalt leben und berücksichtigt werden, desto höher kann die Einkommensgrenze ausfallen. Wie hoch sie genau ist, hängt aber zusätzlich von der Höhe der Belastung des Eigentums und der Mietstufe des Wohnorts ab.

    Belastungshöhe bei Eigentum: Wie beeinflusst sie die Einkommensgrenze?

    Die Höhe der Belastung bei Eigentum spielt eine wichtige Rolle für die Einkommensgrenze beim Wohngeld. Zu den anrechenbaren Kosten gehören laut dem Bundeswohnministerium:

    • Kreditkosten für Tilgung und Zinsen
    • Instandhaltungs- und Betriebskosten (36 Euro pro Quadratmeter und Jahr)
    • Verwaltungskosten
    • Grundsteuer

    Je höher die anrechenbare Belastung ist, desto höher kann grundsätzlich auch die Einkommensgrenze sein. Wie der Familienratgeber erklärt, dürfen die Kosten jedoch eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Wird diese Grenze überschritten, kann das Wohngeld nicht beantragt werden.

    Mietstufe beim Wohngeld: Wie beeinflusst sie die Einkommensgrenze?

    Auch der Wohnort hat Einfluss auf die Einkommensgrenze. Deutschland ist, wie in der Anlage zu § 1 Abs. 3 in der Wohngeldverordnung (WoGV) aufgeführt, in Mietstufen von eins bis sieben eingeteilt. Diese orientieren sich dem baden-württembergischen Wohnministerium zufolge am Mietniveau des jeweiligen Ortes. So erhalten Städte mit hohen Durchschnittsmieten eine höhere Mietstufe als Orte mit niedrigeren Mieten.

    Welche Stadt in welche Mietstufe fällt, ist in der Wohngeldverordnung aufgelistet. Die Mietstufe bestimmt somit, welche Miete oder Belastung bei Eigentum für den jeweiligen Wohnort als angemessen gilt. Je nach Mietstufe kann die Einkommensgrenze für den Wohngeldanspruch höher oder niedriger ausfallen.

    Fazit: Wie hoch ist die Einkommensgrenze beim Wohngeld für Eigentum?

    Die Einkommensgrenze beim Wohngeld lässt sich also nicht pauschal angeben. Sie hängt von mehreren Faktoren ab: dem Wohnort, der Belastungshöhe bei Eigentum, der Haushaltsgröße und dem Gesamteinkommen. Erst das Zusammenspiel all dieser Faktoren bestimmt, wie viel verdient werden darf, um Anspruch auf Wohngeld zu haben.

    Beispiel zur Einkommensgrenze: Wer etwa in München lebt, wird nach der Wohngeldverordnung in Mietstufe sieben eingestuft. Für einen Ein-Personen-Haushalt liegt die Einkommensgrenze laut Sozialreferat der Stadt hier bei etwa 1619 Euro pro Monat. Mit jedem weiteren Haushaltsmitglied steigt diese Grenze deutlich: Bei sechs Personen kann sie auf rund 4717 Euro ansteigen. Das Sozialreferat betont jedoch, dass dies nur eine erste Orientierung ist – die tatsächliche Grenze kann je nach individueller Belastung noch etwas höher oder niedriger ausfallen.

    Um den eigenen Anspruch auf Wohngeld zu berechnen, kann der Wohngeld-Plus-Rechner des BMWSB als Orientierung dienen.

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