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Wohngeld für Eltern: Diese Freibeträge sollten Alleinerziehende und Unterhaltspflichtige kennen

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Wohngeld für Eltern: Diese Freibeträge sollten Alleinerziehende und Unterhaltspflichtige kennen

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    Wohngeld kann Alleinerziehende entlasten, die eine große Mietbelastung haben.
    Wohngeld kann Alleinerziehende entlasten, die eine große Mietbelastung haben. Foto: M. Schuppich, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Mehr als die Hälfte der Menschen in Deutschland wohnt zur Miete, zeigt ein EU-weiter Vergleich des Statistischen Bundesamts. Gleichzeitig steigen die Mieten vielerorts immer weiter an, wie der neue Wohnindex des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) belegt. Besonders für Menschen mit kleineren Einkommen kann das Aufbringen der Miete dadurch zu einer schweren Belastung werden. Besonders finanziell belastet sind Alleinerziehende. In einer Studie der Bertelsmann-Stiftung heißt es: „Alleinerziehende sind die am stärksten von Armut betroffene Familienform.“ Ganze 41 Prozent von ihnen sind demnach armutsgefährdet.

    Eine Hilfe für Haushalte mit geringem Einkommen kann das Wohngeld sein: Die staatliche Leistung kann dabei unterstützen, die Wohnkosten zu tragen und ein angemessenes Zuhause zu sichern. Wer Wohngeld bekommen kann und welche Freibeträge für Alleinerziehende und Unterhaltspflichtige gelten, erfahren Sie hier.

    Alleinerziehende und Unterhaltspflichtige: Wer kann Wohngeld bekommen?

    Wie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) schreibt, wird Wohngeld potenziell Personen mit geringem Einkommen gewährt. Der Zuschuss richtet sich an Menschen, die eine niedrige Rente beziehen, alleinerziehend sind oder trotz Einkommen Schwierigkeiten haben, ihren Lebensunterhalt zu sichern. Personen, die bereits andere Sozialleistungen erhalten, können in der Regel kein Wohngeld mehr beantragen.

    Wohngeld ist allerdings nicht nur für Mieterinnen und Mieter gedacht. Eigentümerinnen und Eigentümer, die in ihrem Besitz auch wohnen, können unter Umständen ebenfalls wohngeldberechtigt sein. Abgesehen davon sind die Höhe der Miete beziehungsweise Belastung, die Anzahl der Haushaltsmitglieder und das Einkommen maßgebliche Faktoren dafür, ob man als alleinerziehende Person Wohngeld erhalten kann.

    Welche Freibeträge gibt es beim Wohngeld für Alleinerziehende und Unterhaltspflichtige?

    Die Höhe des Wohngeldes hängt von mehreren Faktoren ab: der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des Brutto-Haushaltseinkommens und der Höhe der Miete beziehungsweise der finanziellen Belastung der antragstellenden Eigentümerinnen und Eigentümer. Wie hoch das Wohngeld wäre, das man erhalten könnte, kann man mit dem Wohngeld-Rechner der Bundesregierung herausfinden.

    Laut Paragraph 17 Absatz 3 des Wohngeldgesetzes (WoGG) gibt es für Alleinerziehende einen jährlichen Freibetrag von 1320 Euro, wenn ein Elternteil mit einem oder mehreren Kindern zusammenlebt, von denen mindestens eines noch nicht 18 Jahre alt ist. Erhaltende Unterhaltszahlungen können den Anspruch und die Wohngeld-Summe vermindern, denn der erhaltene Unterhalt wird auf das berücksichtigte Gesamteinkommen angerechnet.

    Für Unterhaltspflichtige gilt: Personen, die zu Unterhaltszahlungen verpflichtet sind und diese auch zahlen, können im Falle eines eigenen Wohngeld-Antrages diese Beträge von ihrem Gesamteinkommen absetzen, erklärt das BMWSB. In Paragraf 18 des Wohngeldgesetzes sind Höchstbeträge festgelegt, die vom Einkommen abgesetzt werden können: Bis zu 6000 Euro jährlich für einen früheren oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner beziehungsweise eine frühere oder dauernd getrennt lebende Ehegattin oder Lebenspartnerin, der oder die kein Haushaltsmitglied ist. Und bis zu 3000 Euro jährlich für Kinder, Auszubildende und andere Personen, die kein Haushaltsmitglied sind.

    Übrigens: Auch Rentner sowie Personen mit Behinderung oder in Pflege können beim Wohngeld Freibeträge geltend machen. Rentner, die mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten vorweisen können, erhalten beim Wohngeld einen Freibetrag von mindestens 1200 Euro vom jährlichen Einkommen aus der Rente. Menschen mit Schwerbehinderung haben ein Anrecht auf einen Freibetrag in Höhe von 1800 Euro auf das anzurechnende Gesamteinkommen.

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