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Wohngeld: Welche Leistungen kann man gleichzeitig bekommen?

Wohngeld

Wohngeld: Welche Leistungen kann man gleichzeitig bekommen?

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    Wohngeld stellt eine wichtige Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen dar, ermöglicht jedoch nicht die gleichzeitige Inanspruchnahme aller Sozialleistungen. Welche Leistungen parallel zum Wohngeld bezogen werden können und welche Regelungen dabei zu beachten sind.

    Wohngeld: Wer hat Anspruch darauf und wie hoch ist es?

    Wohnen wird in Deutschland immer kostspieliger, sodass viele Menschen ihre Wohnkosten kaum noch stemmen können. In solchen Fällen kommt Wohngeld ins Spiel – ein staatlicher Zuschuss für eine Mietwohnung oder auch für selbstgenutztes Wohneigentum. Anspruchsberechtigt sind laut Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) vor allem Menschen mit niedriger Rente, Alleinerziehende und Beschäftigte, die trotz Mindestlohn haushalten müssen. Mit dem Wohngeld sollen Haushalte mit niedrigen Einkommen oberhalb der Grundsicherung unterstützt und somit ein angemessenes Wohnen gesichert werden. Ende 2024 bezogen laut den Zahlen des Statistischen Bundesamts 1,2 Millionen Haushalte in Deutschland Wohngeld.

    Ob jemand Wohngeld erhält, richtet sich in erster Linie nach dem Einkommen. Ein gewisses Mindesteinkommen muss nachgewiesen werden, gleichzeitig gelten Höchstgrenzen, die sich an der Haushaltsgröße und der regionalen Mietstufe orientieren, informiert der Familienratgeber der Aktion Mensch. Die Mietstufe berücksichtigt unterschiedliche Preisniveaus für Wohnraum in den verschiedenen Gemeinden und passt den Zuschuss entsprechend an. Die genaue Höhe des möglichen Wohngelds kann so je nach Wohnort und Familienzusammensetzung unterschiedlich ausfallen.

    Wohngeld kann man grundsätzlich parallel zu einigen anderen Sozialleistungen beziehen, aber nicht zu allen.
    Wohngeld kann man grundsätzlich parallel zu einigen anderen Sozialleistungen beziehen, aber nicht zu allen. Foto: magele-picture, stock.adobe.com (Symbolbild)

    Die Verbraucherzentrale betont, dass es keine starre Einkommensgrenze gibt: Je geringer das Einkommen und je höher die Wohnkosten, desto höher fällt in der Regel der Zuschuss aus. In teureren Städten ist das Wohngeld häufig höher. Für eine schnelle und unkomplizierte Ersteinschätzung steht ein Online-Rechner des zuständigen Ministeriums zur Verfügung. Über einen Antrag auf Wohngeld entscheidet die Wohngeldbehörde vor Ort.

    Welche Leistungen können nicht gleichzeitig mit Wohngeld bezogen werden?

    Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Wohngeld Personen davor schützen soll, andere Sozialleistungen zu benötigen. Wenn das Einkommen für Miete oder Heizung nicht reicht, könne zuerst ein Anspruch auf Wohngeld bestehen. Nur wenn die Wohngeld-Zahlung nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, hätten Betroffene dann beispielsweise Anspruch auf die Sozialleistung Bürgergeld.

    Daraus geht hervor, dass Wohngeld nicht gleichzeitig mit allen anderen unterstützenden Leistungen bezogen werden kann. Das betrifft Sozialleistungen, die bereits die Wohnkosten berücksichtigen, informiert das Familienportal des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). Dies ist im Wohngeldgesetz (WoGG) unter Paragraf 7 geregelt.

    Auch die Website des BMWSB bestätigt, dass ...

    • Leistungen nach Sozialgesetzbuch II (SGB II), das das Bürgergeld regelt, oder
    • Leistungen nach SGB XII, das die Sozialhilfe regelt, sowie
    • Grundleistungen nach dem Asylbewerbergesetz oder
    • Schüler-BAföG, BAföG oder Berufsausbildungshilfe

    ... dazu führen, dass man in der Regel kein Wohngeld bekommen kann.

    Wohngeld: Welche Leistungen kann man gleichzeitig bekommen?

    Wohngeld kann hingegen laut BMWSB zusammen mit anderen vorrangigen Leistungen bezogen werden. Vorrangige Leistungen sind nach SGB II Sozialleistungen, die vor dem Bürgergeld oder anderen nachrangigen Leistungen beantragt und ausgeschöpft werden müssen, wenn sie geeignet sind, die Hilfebedürftigkeit zu vermeiden, zu beseitigen, zu verkürzen oder zu vermindern. Dazu gehören:

    Ein Flyer der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) informiert, dass es für Familien mit kleinen oder mittleren Einkommen finanziell günstiger sein kann, Kinderzuschlag und Wohngeld parallel zu beziehen, als Bürgergeld zu bekommen.

    Kinder in Wohngeldhaushalten haben darüber hinaus Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, informiert das BMWSB. Das sind Förderungen verschiedener Angebote aus Kultur und Bildung, wie Schul- und Kitaausflüge, Schulbedarf, Nachhilfe und einiges mehr. Auch hier kann also im Haushalt gleichzeitig Wohngeld bezogen werden. Kindergeld, Kinderzuschlag und Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket schließen einen Wohngeldanspruch nicht aus. Sie werden bei der Berechnung unterschiedlich berücksichtigt, mindern den Anspruch aber nicht automatisch.

    Auch Beziehenden von Elterngeld ist es grundsätzlich möglich, Wohngeld zu erhalten, informiert das Familienportal des BMBFSFJ. Allerdings kann das Elterngeld die Chancen auf einen erfolgreichen Wohngeld-Antrag und die Höhe des Wohngeldes beeinflussen. Bei Arbeitslosengeld ist es so, dass man zusätzlich ein Anrecht auf Wohngeld haben kann, wenn das ALG I nicht zum Leben ausreicht, informiert die Bundesagentur für Arbeit.

    Der gleichzeitige Bezug von Rente und Wohngeld ist möglich, insofern bestimmte Bedingungen zum Anspruch auf Wohngeld erfüllt sind. Ein Freibetrag soll verhindern, dass Rentner durch die Grundrente weniger Wohngeld erhalten: Ein Teil der Rente wird nicht als Einkommen angerechnet – dadurch steigt das Wohngeld oder es entsteht überhaupt erst ein Anspruch darauf. Im Januar 2025 wurde das Wohngeld zuletzt erhöht, wodurch Hunderttausende Rentner in Deutschland neuerdings einen Anspruch auf die Leistung haben.

    Auch wenn der Bezug von BAföG, wie oben beschrieben, in der Regel dazu führt, dass der Anspruch auf Wohngeld entfällt, kann es Ausnahmen geben: wenn BAföG ausschließlich als Volldarlehen ohne Zuschussanteil gewährt wird. Das betrifft jedoch nur wenige Sonderfälle.

    Übrigens: Die monatliche Wohngeld-Auszahlung erfolgt stets im Voraus, damit Menschen am Monatsanfang ihre Miete oder Kreditrate pünktlich bezahlen können.

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