Das Wohngeld ist eine staatliche Leistung, die dabei helfen soll, Menschen mit geringem Einkommen zu unterstützen. Laut dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) bezuschusst der Staat die Miete oder Wohnkosten in selbst genutztem Eigentum von Menschen mit geringem Einkommen. Doch ohne Antrag gibt es keine Unterstützung. Für den Antrag benötigt man je nach Wohngeldstelle auch eine Vermieterbescheinigung. Doch was genau ist das und was muss drin stehen?
Übrigens: Hunderttausenden Rentnerinnen und Rentnern steht das Wohngeld zu. Doch nur wenige wissen davon und beantragen es.
Wohngeld: Wie hoch ist es und wie stellt man einen Antrag?
Zum 1. Januar 2025 wurde das Wohngeld laut der Bundesregierung um durchschnittlich 15 Prozent erhöht. Das sind circa 30 Euro mehr pro Monat. Allerdings ist die Höhe des Wohngeldes laut BMWSB an individuelle Faktoren wie Einkommen, Zahl der Haushaltsmitglieder und Miethöhe gekoppelt. Nicht alle auf den ersten Blick Bedürftigen erhalten daher Wohngeld. Nur in Ausnahmefällen bekommen auch Studierende und Azubis Wohngeld. Und für Rentnerin oder Rentner ist die Berechnung eher komplizierter, da es laut BMWSB etwa Freibeträge – die sich positiv auswirken – für einen Schwerbehindertengrad gibt. Doch von der Bürokratie sollte man sich nicht abbringen lassen. Immerhin kann man so einiges an Geld jeden Monat sparen. Laut BMWSB stellt man den Antrag bei seiner örtlichen Wohngeldbehörde der Gemeinde-, Stadt-, Amts- oder Kreisverwaltung.
Vermieterbescheinigung: Brauche ich sie für den Wohngeld-Antrag?
Um den Antrag zu stellen, benötigen Aspiranten einige Bescheinigungen. Oft gefordert werden laut Verbraucherzentrale folgende Dokumente, ergänzt um Dokumente zu besonderen Lebensumständen:
- Mietbescheinigung, auszufüllen vom Vermieter
- Kopie des Mietvertrags und einer Mietquittung
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebestätigung
- Verdienstbescheinigung, auszufüllen vom Arbeitgeber
- Einkommensnachweise (Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen)
Die Bescheinigung über das Mietverhältnis stellt in der Regel der Vermieter oder die Hausverwaltung aus. Dafür genügt oft eine formlose Anfrage per E-Mail oder Telefon. Manche Städte und Gemeinden bieten auch Vorlagen an, die Vermieter direkt ausfüllen können. Diese sind meist auf den Websites zu finden, wenn man seinen zuständigen Landkreis bzw. seine zuständige Stadt mit dem Wort Wohngeld und Vermieterbescheinigung in einer Suchmaschine eingibt – hier zum Beispiel das Formular der Stadt Wuppertal. Der Auskunftsanspruch ergibt sich aus Paragraf 23 Abs. 3 Wohngeldgesetz (WoGG). Dort steht zur Auskunftspflicht: „Der Empfänger oder die Empfängerin der Miete ist verpflichtet, auf Verlangen der Wohngeldbehörde über die Höhe und Zusammensetzung der Miete sowie über andere das Miet- oder Nutzungsverhältnis betreffende Umstände Auskunft zu geben, soweit die Durchführung dieses Gesetzes es erfordert.“ Hat man alle Bescheinigungen zusammen, steht der Antragsstellung für das Wohngeld nichts mehr im Wege.
Übrigens: Eine Online-Webseite berechnet knapp 30 Euro, den eigentlich kostenlosen Antrag auszufüllen – dabei kommt der Antrag nicht mal an der richtigen Stelle an.
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