Justiz
30.04.2020

Asylbewerber rastet mehrfach aus

Von Wolfgang Kahler

34-Jähriger beißt unter anderem einen Pfleger im Bezirkskrankenhaus, randaliert in seiner Unterkunft und bedroht Mitarbeiter im Jobcenter und Landratsamt. Nun wird er verurteilt

Strafprozesse während der Corona-Krise haben ihre besonderen Rahmenbedingungen. Weil eine große Anzahl von Zeugen zu enge Kontakte auf dem Flur des Memminger Amtsgerichts auslösen würde, hätte das Verfahren gegen einen 34-jährigen Asylbewerber mehrere Tage in Anspruch genommen, denn 36 Zeugen waren geladen.

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Das Urteil mit einer Bewährungsstrafe fiel dann doch schneller, weil der Angeklagte größtenteils geständig war. Der Mann aus Sierra Leone, seit 2014 in der Bundesrepublik, hatte sich eine ganze Latte von Delikten geleistet – verteilt in Asylbewerberheimen in Thannhausen und Senden (Landkreis Neu-Ulm), im Bezirkskrankenhaus Günzburg, im Landratsamt Unterallgäu (Mindelheim), im Jobcenter Neu-Ulm und gegenüber Polizisten. Dafür wollte ihn die Staatsanwaltschaft in der Verhandlung beim Memminger Amtsgericht ins Gefängnis schicken. Es blieb aber bei einer Bewährungsstrafe. Damit ist die Sache für den Afrikaner aber nicht gelaufen, denn er hat noch eine Ersatzfreiheitsstrafe wegen nicht bezahlter Geldstrafe abzusitzen und bleibt zunächst in Haft, aus der er zum Amtsgericht vorgeführt wurde.

Die Anklage gegen den 34-Jährigen fiel recht deftig aus. Zwischen Juni und September vergangenen Jahres beschäftigte der Asylbewerber die Ordnungskräfte immer wieder. Es begann mit Randalen in der Thannhauser Asylbewerber-Unterkunft. Dort rastete er erstmals aus und verursachte am Gebäude einen Schaden, weil er mit Mitbewohnern nicht klarkam. Außerdem beleidigte er diese schwer. Im Verlauf des Streits ging eine Bierflasche zu Bruch, der Angeklagte soll mit einer Glasscherbe einem anderen Asylbewerber gedroht haben, ihm die Kehle durchzuschneiden. Als die Polizei eintraf, versuchte der Afrikaner zu flüchten, wurde aber gestoppt.

Ein Beamter sagte als Zeuge, dass der Rasende kaum zu bändigen gewesen sei und versucht habe, ihn zu schlagen und den Kollegen per Kopfstoß zu treffen. Damit nicht genug, übergab sich der 34-Jährige im Streifenwagen. Wegen seines psychischen Ausnahmezustands, so der Zeuge, wurde der Asylbewerber ins Bezirkskrankenhaus Günzburg gebracht. Wenige Tage später flippte der Angeklagte erneut aus und biss einem Pfleger ins Handgelenk, weil er sich nicht fixieren lassen wollte.

Anfang Juli folgte der nächste unrühmliche Auftritt. Diesmal bedrängte der Afrikaner im Mindelheimer Landratsamt eine Mitarbeiterin des Sozialamtes. Eine Fahrkartenerstattung von 50 Euro war ihm zu wenig, er wollte 100 Euro: „I want my money“, versuchte er auf Englisch die Mitarbeiterin unter Druck zu setzen. Erst die Polizei konnte den Mann beruhigen.

Ebenfalls noch im Juli 2019 beschimpfte und bedrohte der Angeklagte die Mitarbeiter im Jobcenter Neu-Ulm und im Landratsamt Günzburg mit Worten wie „I kill you“ und in gebrochenem Deutsch: „Arschlöcker, ihr seid an allem schuld.“ Im September folgte die nächste Attacke des Mannes in einem Asylbewerberheim in Senden. Dort beleidigte und bedrohte er Security-Mitarbeiter und demolierte einen Brandmelder.

Als sich der 34-Jährige die Anklagepunkte von einer Dolmetscherin übersetzen ließ, protestierte er: Das sei nicht die ganze Story, er habe sich im Heim lediglich beschwert, weil er kein TV-Gerät bekommen habe. Der Afrikaner hat in seinem Heimatland einige Jahre als Bauarbeiter gearbeitet, dann eine Ausbildung als Büromanager absolviert.

Erst nach längerer Beratung mit seinem Pflichtverteidiger Michael Bogdahn räumte er den größten Teil der Verfehlungen ein. Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft wurden einige der geringeren Delikte eingestellt. Übrig blieben aber Beleidigung, Bedrohung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und versuchte Erpressung. Eine Bewährung sei auch wegen Vorstrafen – darunter Drogenbesitz und Beleidigung – laut Staatsanwältin nicht möglich. Der Verteidiger wertete das Geständnis besonders strafmildernd, weil es dem Gericht eine langwierige Beweisaufnahme erspart habe. Ein Jahr auf Bewährung seien ausreichend.

Richterin Katrin Krempl verhängte ein Jahr und drei Monate mit Bewährung gegen den Afrikaner, der das Urteil annahm. Seine Zeit in Deutschland dürfte ohnehin begrenzt sein, da er bereits zur Ausreise verpflichtet wurde und dafür ein Grenzübertrittsdokument erhalten hat.

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