Das müssen Viehhalter im Kreis beachten
Blauzungenkrankheit: Frist verlängert
Das Landratsamt Günzburg hat jetzt das Verbringen von ungeimpften Tieren in Gebiete außerhalb der Restriktionszone bis 30. Juni verlängert. Das teilt das Landratsamt mit. Das Verbringen von ungeimpften Tieren aus dem Landkreis in eine Zone, die nicht von der Blauzungenkrankheit betroffen ist, ist somit noch drei Monate lang möglich, wenn die Tiere nicht länger als sieben Tage vor der Abgabe negativ auf das Virus der Blauzungenkrankheit untersucht und mit einem Repellent behandelt wurden. Damit sollen die winzigen Stechfliegen (Gnitzen) von den Nutztieren abgehalten werden, welche die Blauzungenkrankheit übertragen.
Der Kreis Günzburg ist seit 6. Februar aufgrund der Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg zum Sperrgebiet erklärt worden. Für Tierhalter bedeutet dies: Wer Wiederkäuer hält, muss deren Haltung und Standort unverzüglich beim Veterinäramt anzeigen. Die Tiere dürfen außerdem das Sperrgebiet nur unter strikter Beachtung von Auflagen verlassen. Der freie Tierverkehr mit Wiederkäuern ist eingeschränkt. Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung, die ausschließlich Wiederkäuer und Neuweltkameliden (Lamas, Alpakas, Vicunas und Guanacos) befällt. Die Krankheitssymptome befallener Tiere ähneln denen der Maul- und Klauenseuche. Eine vorbeugende Impfung ist gegen bestimmte Typen des Erregers möglich. Für Menschen ist die Krankheit aber nicht gefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können daher ohne Bedenken verzehrt werden. (zg)
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