Günzburg Mitarbeiter des Günzburger Finanzamtes haben sich über die beiden jüngsten Berichte in der Günzburger Zeitung geärgert. Im einen Fall hatte ein GZ-Leser kurz vor Weihnachten eine Mahnung bekommen, die mit „02.01.2012“ datiert war. Im anderen Fall erhielt ein Landkreisbürger nach eigenen Angaben an Heiligabend einen Steuerbescheid mit einer Nachzahlung über 6500 Euro.
„Der Weihnachtsfriede erfasst nicht die Bekanntgabe von Steuerbescheiden. Das Interesse der Steuerzahler, die eine Steuererstattung erwarten, ist höher zu bewerten, als der Einzelfall von jemand, der zudem noch bereits mit der Nachzahlung rechnete“, schreibt ein Beamter, der seinen Namen lieber nicht in der Zeitung lesen will. Im Übrigen, so heißt es in der E-Mail an die GZ weiter, werde eine Nachzahlung erst einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig.
Belastend für den Steuerzahler
Die bayerischen Finanzämter würden auch 2011 den „Weihnachtsfrieden“ wahren, hatte der bayerische Finanzminister Dr. Markus Söder vor den Feiertagen versprochen. Die Mitarbeiter der bayerischen Finanzverwaltung würden in der Zeit vom 20. Dezember 2011 bis einschließlich Neujahr von allen Maßnahmen absehen, die für den Steuerzahler belastend sein können.
Es gibt aber noch einen Zusatz zu dieser Meldung: Die Finanzämter sollen während des „Weihnachtsfriedens“ vor allem keine Außenprüfungen ankündigen oder beginnen und keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Ausnahmen von dieser Regel solle es nur geben, wenn die Finanzverwaltung, etwa wegen drohender Verjährung, handeln müsse, um Steuerausfälle zu vermeiden. Und dem Finanzbeamten ist es wichtig, diese Passage der Öffentlichkeit mitzuteilen: Steuerbescheide würden jedoch wie im Vorjahr auch im „Weihnachtsfrieden“ versandt, hatte Söder angekündigt. Diese Regelung habe sich bewährt, denn viele Bürger machten gerade zum Jahresende finanzielle Pläne. Außerdem würden dadurch Steuererstattungen nicht verzögert.
Anne Maria Rall, die den im Urlaub weilenden Amtsleiter der Günzburger Behörde, Vogel, vertrat, sagte auf GZ-Anfrage davon nichts. Sie meinte lediglich: Nicht verschickt würden „unangenehme Bescheide“ oder Ähnliches. Sollten jedoch Belege zurückgeschickt werden, dann störe das ja nicht den Weihnachtsfrieden. „Wir achten schon darauf“, versprach sie. Der Beamte der Günzburger Finanzbehörde nahm auch zu einer Passage „der bedauerlicherweise vorzeitig verschickten Mahnung“ Stellung. „Wenn jemand seinen steuerlichen Pflichten pünktlich nachkommt, müssten keine Mahnungen erstellt werden. Richtig? Warum also diese Öffentlichkeit?“, fragt er. (alk)